Mit neuen Beschlüssen versucht die Bundesregierung, die negativen wirtschaftlichen und sozialen Effekte der Corona-Pandemie in Grenzen zu halten. Unter anderem können sich wieder mehr Leute treffen, es gibt eine "Corona-Prämie" für Pflegekräfte und die Corona-App soll bald kommen.

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Seit dem Shutdown Mitte März sind mehr als zweieinhalb Monate vergangen, die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus stabilisiert sich auf niedrigem Niveau. Bereits im Mai haben Bund und Länder deswegen Lockerungen beschlossen, im Juni könnten - wenn der positive Trend hierzulande anhält - weitere hinzukommen.

Gleichzeitig versucht die Bundesregierung, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen wegen Pandemie und Einschränkungen zu erleichtern.

Treffen mit zehn Leuten möglich

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 26. Mai gilt weiterhin (und mindestens bis zum 29. Juni), die eigenen Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Die Bundesländer können jedoch Treffen mit bis zu zehn Personen oder Angehörigen zweier Hausstände erlauben.

Die Abstands- und Hygieneregeln (1,5 Meter Distanz, Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Geschäften) sind nach wie vor zu beachten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Wird die Reisewarnung für europäische Länder aufgehoben?

Mindestens noch bis zum 14. Juni gilt die weltweite Reisewarnung, wonach unnötige Reisen, zu denen auch Urlaubsreisen zählen, zu unterlassen seien.

Die Bundesregierung möchte diese Warnung für 31 europäische Länder (26 EU-Staaten plus Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island und Großbritannien) danach aufheben, die Beratungen mit den anderen beteiligten Ländern sind aber noch nicht abgeschlossen.

Zudem gibt es mindestens bis zum 15. Juni noch Grenzkontrollen mit Österreich, Frankreich und der Schweiz sowie im Flugverkehr mit Italien und Spanien.

Wird die Corona-App im Juni kommen?

Noch eine Ankündigung mit Fragezeichen. Die Bundesregierung hat zwar in Aussicht gestellt, dass die Tracing-App in wenigen Wochen einsatzbereit sein wird. Einen genauen Termin gibt es aber nicht.

Mit der App sollen Menschen gemeldet bekommen, wenn sie mit einer infizierten Person Kontakt hatten, um sich dann schnellstmöglich isolieren zu können.

So sollen Infektionsketten unterbrochen und verhindert werden, dass es irgendwann wieder zu einem schwer kontrollierbaren exponentiellen Wachstum der Infektionen kommt. Die Nutzung der App ist freiwillig. Es gibt durchaus Punkte, die an der App kritisch gesehen werden.

Um Infektionsketten zu unterbrechen, sind nach Expertenmeinung auch Tests sehr wichtig. In ihrem "Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" hat die Bundesregierung beschlossen, dass zum Beispiel in Pflegeheimen künftig mehr getestet werden soll.

Zudem sollen generell nicht nur positive Testergebnisse, sondern auch Genesungen und negative Ergebnisse gemeldet werden. Das soll ein besseres Gesamtbild des Infektionsgeschehens ergeben.

Immer mehr Kinder gehen wieder in die Kita

Im Juni werden auch wieder mehr Kinder in die Kita gehen. Wie viele genau, ist je nach Land sehr unterschiedlich. Kinder von Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen und Kinder von Alleinerziehenden können ihre Sprösslinge bereits seit einiger Zeit zumindest stundenweise in die Notbetreuung geben. Nun wird nach Altersgruppen ausgeweitet.

Die Bundesregierung strebt an, dass zumindest jedes Vorschulkind bis zu den Sommerferien noch einmal in der Kita war, bevor es dann in die Schule wechselt. Von einem Regelbetrieb werden aber auch im Juni noch viele Kitas und auch die Schulen weit entfernt sein.

"Corona-Prämie" für Pflegekräfte

Wegen der großen Arbeitsleistung, die viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der Coronakrise vollbracht haben und noch vollbringen, soll ihnen demnächst eine einmalige steuer- und abgabenfreie Prämie gezahlt werden.

Menschen, die Vollzeit in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten, sollen 1.000 Euro bekommen, darunter wird gestaffelt. Einige Länder haben auch Prämien für andere "Corona-Alltagshelden" wie Polizisten oder Feuerwehrleute beschlossen.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Infolge des Shutdowns haben viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Mit dem Sozial-Paket II, das im Mai verabschiedet wurde, sollen die Gehaltseinbußen der kurzarbeitenden Arbeitnehmer etwas ausgeglichen werden.

So steigt für alle Beschäftigten mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent.

Wer Kinder hat, bekommt jeweils sieben Prozentpunkte mehr. Außerdem wird das Arbeitslosengeld I für all jene verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde - und zwar um drei Monate.

Elternzeit kann aufgeschoben werden

Eltern, die sich in diesem Jahr bezahlte Elternzeit (Elterngeldmonate) nehmen wollten, aber beruflich so eingespannt waren, dass das nicht ging, können das nachholen. Es geht um die Zeit zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020. Wer hier Elterngeldmonate geplant hatte, kann sie bis zum Juni 2021 nachholen. Das gilt allerdings nur für Eltern in systemrelevanten Berufen.

Für alle gilt: Wer in der Corona-Zeit ein verringertes Einkommen hatte, auf dessen Grundlage das Elterngeld berechnet wird, soll dadurch keinen Nachteil haben. Die entsprechenden Monate können bei der Berechnung herausgelassen werden.

Pflegende Angehörige können längere Auszeit nehmen

Bislang können sich Beschäftigte bis zu zehn Tage freinehmen, wenn sie akut einen Angehörigen pflegen müssen. In der Coronakrise wird das auf bis zu 20 Tage ausgeweitet.

Für die Zeit, die die pflegenden Angehörigen aus der Arbeit raus sind, wird kein Lohn gezahlt, allerdings gibt es eine Ersatzleistung namens Pflegeunterstützungsgeld. Auch das kann nun bis zu 20 Tage gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass der Pflegebedarf mit der Pandemie zusammenhängt. Wenn also zum Beispiel ein Angehöriger zu Hause gepflegt oder die Pflege neu organisiert werden muss, weil Tagespflegeeinrichtungen zu sind oder ambulante Pflegedienste nur eingeschränkt arbeiten. Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020.

Mehr Videokonferenzen möglich

Viele Beschäftigte im Homeoffice kennen es schon: Meetings werden telefonisch oder per Videochat gemacht, Präsentationen per Mail herumgeschickt. Nun werden virtuelle Treffen auch in anderen Bereichen möglich gemacht. So sollen fortan auch Betriebs- und Personalräte Beschlüsse telefonisch oder per Video fassen können. Für solche Versammlungen galt bisher Präsenzpflicht.

Auch andere Gremien wie Handwerksorganisationen und Industrie- und Handelskammern sollen virtuell tagen können. Bei Bauvorhaben können Erörterungstermine und Antragskonferenzen ebenfalls vorübergehend ins Netz verlagert werden, Pläne werden dann online und in Amtsblättern oder Zeitungen veröffentlicht.

Verwendete Quellen:

  • Webseiten der Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2020
  • Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Akuthilfe für pflegende Angehörige beschlossen
Richtigstellung: In einer früheren Version des Artikels wurde behauptet, dass das Kurzarbeitergeld ab dem achten Monat auf 80 Prozent erhöht wird. Dies ist nicht korrekt. Tatsächlich wird das Kurzarbeitergeld bereits ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht. Wir haben den Fehler korrigiert.
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