"Alles neu macht der Mai", heißt es in einem berühmten Volkslied von Hermann Adam von Kamp, das im Jahr 1829 veröffentlicht wurde. Auch der Mai 2023 bringt zahlreiche Veränderungen und Neueinführungen mit sich. Das Deutschlandticket zum Beispiel, einen höheren Mindestlohn für Beschäftigte in Pflegeberufen und die Corona-Warn-App warnt nicht mehr.

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Deutschlandticket kommt im Mai

Für 49 Euro in ganz Deutschland mit den Öffis fahren – ab Mai 2023 ist das möglich. Nach der Energiepreisbremse ist das Deutschlandticket wohl die Neueinführung, auf die viele Bürger besonders freudig gewartet haben. Bereits im April begann der Vorverkauf des 49-Euro-Tickets. Ab Mai können Sie mit der Fahrkarte deutschlandweit den öffentlichen Regional- und Nahverkehr für alle Bahnen und Busse des ÖPNV nutzen.

Die Flatrate gilt allerdings nicht für den Fernverkehr oder für Fahrten in der ersten Klasse. Angeboten wird das Deutschlandticket, kurz D-Ticket, ausschließlich als Abo. Dieses kann monatlich gekündigt werden. Wer die anhaltend hohen Benzinpreise nicht mehr tragen und sich in - hoffentlich nicht völlig überfüllten - Zügen und Bussen chauffieren lassen will, bekommt das D-Ticket über alle digitalen Vertriebskanäle der Deutschen Bahn, in den DB-Reisezentren und bei teilnehmenden Verkehrsbetrieben.

Höhere Mindestlöhne für Menschen in Pflegeberufen

Pflegeberufe sollen durch eine höhere Entlohnung attraktiver werden. Seit der Einführung des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes steigen die Mindestentgeltsätze stetig. Diese richten sich nach Tätigkeit und Qualifikation der Beschäftigten. Im Mai 2023 steigt der Mindestlohn erneut:

  • Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn von 17,10 Euro auf 17,65 Euro.
  • Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung bekommen statt 14,60 Euro 14,90 Euro.
  • Pflegekräfte ohne Ausbildung erhalten 20 Cent mehr: 13,90 Euro statt 13,70.

Im Dezember 2023 erfolgt eine erneute Erhöhung des Mindestlohns für Personen, die in Pflegeberufen tätig sind.

Digital Markets Act schiebt Digitalkonzernen einen Riegel vor

Am 2. Mai 2023 tritt das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) in Kraft. Das EU-Gesetz ist eine Ergänzung zum Wettbewerbsrecht und schränkt die Macht von marktbeherrschenden Digitalunternehmen ein. Für Digital-Riesen herrschen mit der Einführung des DMA strengere Regeln. Eigene Angebote von Unternehmen wie sozialen Netzwerken oder Suchmaschinen dürfen beispielsweise im Ranking nicht mehr bevorzugt werden. Einseitige, von Konzernen erlassene Spielregeln, wird im Sinne des fairen Wettbewerbs ein Ende bereitet.

Corona-Warn-App warnt nicht mehr – und geht bald in den Ruhe-Modus

Diese Entwicklung dürften diejenigen begrüßen, die von Corona nichts mehr wissen wollen: Ab Mai warnt die Corona-Warn-App nicht mehr. Im Juni 2023 wird sie dann in einen Ruhe-Modus geschaltet und kann nicht mehr heruntergeladen werden. Der Hauptgrund für die Einstellung des Betriebs ist die gewachsene Immunität der Bevölkerung. Es gibt schlichtweg keinen Bedarf mehr für die App, die zur Kontaktnachverfolgung und schnelleren Unterbrechung von Infektionsketten während der Pandemie entwickelt wurde. Wer die Corona-Warn-App trotzdem auf dem Smartphone behalten möchte, kann die Impfzertifikate weiterhin einsehen.

Einmalzahlung für einzelne Gruppen im Baugewerbe

Im Westen nichts Neues? Stimmt nicht: Personen, die im Tarifgebiet West im Bauhauptgewerbe beschäftigt sind, erhalten im Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Von der Brutto-Zahlung werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern noch abgezogen. Mit der Einmalzahlung wird der letzte Punkt des Tarifvertrags umgesetzt, der Ende März 2024 ausläuft. Die finale Angleichung der Löhne in Ost und West ist erst für 2026 vorgesehen.

Verwendete Quellen:

  • Bundesgesundheitsministerium: Entlohnung in der Pflege
  • Verdi: Pflegemindestlohn steigt erneut
  • Bundesregierung: Gesetz über digitale Dienste und Märkte
  • Corona-Warn-App: Neu: Ende der CWA-Entwicklung
  • Deutsche Handwerks Zeitung: Änderungen im Mai 2023: Das sollten Sie wissen
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