Ab dem 9. Januar sind Echtzeitüberweisungen in Europa endlich ohne Mehrkosten möglich. Dabei gibt es allerdings eine Einschränkung. Verbraucherschützer mahnen mit Einführung der neuen Regel auch zu einer erhöhten Sorgfalt.
Überweisungen, die erst am nächsten Banktag ausgeführt werden? Gutschriften, die mehrere Tage auf sich warten lassen? Ab diesem Jahr hat das ein Ende. Denn ab dem 9. Januar haben Kundinnen und Kunden von Banken und Sparkassen in ganz Europa die Möglichkeit, Überweisungen in Echtzeit zu empfangen. Spätestens ab dem 9. Oktober müssen sie diese auch selbst versenden können – und zwar ohne Zusatzkosten. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.
Eine Einschränkung – aber nur bis 2027
Bis das Geld damit vom Sender zum Empfänger gelangt, dauert es lediglich bis zu zehn Sekunden – zu jeder Tages- und Nachtzeit und an 365 Tagen im Jahr. Einzige Einschränkung: Wer eine Nicht-Euro-Überweisung in Echtzeit innerhalb der EU durchführen möchte, muss sich dafür noch bis 2027 gedulden.
Ganz neu ist die Echtzeitüberweisung zwar nicht, weil sie auch bislang schon von vielen Finanzinstituten angeboten worden ist. Neu ist aber, dass die Echtzeitüberweisung keine Zusatzkosten verursachen darf. Damit ist sie nicht per se kostenfrei, aber sie darf zumindest nicht mehr kosten als eine normale Überweisung, teilt die Verbraucherzentrale mit.
Bedeutet konkret: Wer bislang beispielsweise 50 Cent pro Überweisung bezahlt, muss diesen Betrag in der Regel auch für die Echtzeitüberweisung berappen. Waren Überweisungen bislang kostenfrei, muss das auch für die schnelle Variante gelten.
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Verbraucherschützer mahnen zu erhöhter Sorgfalt
Weil das Geld bei einer Echtzeitüberweisung sofort vom Konto abgebucht wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Eingabe oder Auswahl einer IBAN besonders sorgfältig vorgehen. Den Verbraucherschützern zufolge kann eine solche Überweisung bei fehlerhafter Eingabe nur unter erschwerten Bedingungen zurückgeholt werden.
Ein entsprechender Abgleich zwischen den Instituten im Hintergrund soll aber zumindest sicherstellen, dass Kontonummer und Name des Empfängers übereinstimmen. Passt das nicht, soll bereits vor der Freigabe der Überweisung eine entsprechende Warnung erfolgen. (dpa/bearbeitet von mak)
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