• Die Flutkatastrophe in Deutschlands war auch für viele Nicht-Betroffene ein Weckruf. Schnell warnten Experten: Solche Unwetterereignisse können jeden treffen.
  • Nun ist die Elementarversicherung in aller Munde. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Schutz gegen Naturgefahren.

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Eine Gebäudeversicherung gegenüber Sturm und Hagel ist für viele Hausbesitzer selbstverständlich. Die Absicherung hinsichtlich anderer, extremer Naturereignisse wie Starkregen oder Hochwasser hat sich jedoch noch nicht in der Breite durchgesetzt. Dabei nehmen diese Gefahren infolge des Klimawandels zu – auch in Deutschland, wie erst vor wenigen Wochen die Flutkatastrophe in all ihrem schrecklichen Ausmaß zeigte.

Betroffen sind längst nicht nur Menschen, die in der Nähe von Flüssen wohnen. Eine steigende Gefahr geht insbesondere von den zunehmenden Starkregenereignissen aus, die überall auftreten und große Schäden an Immobilien und Hausrat anrichten können.

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Sturm- und Hagelschäden sowie Schäden nach einem Blitzschlag sind zumeist über die herkömmliche Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Diese greifen jedoch nicht bei weiteren Naturgefahren.

"Über die Elementarschadenversicherung wird in den meisten Fällen für mehrere Gefahren ein Versicherungsschutz vereinbart", erklärt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale NRW e.V. "Beispiele sind Überschwemmungen, Rückstau, Schneedruck oder Erdsenkungen." Die Elementarschadenversicherung kann sowohl die Gebäudeversicherung als auch die Hausratsversicherung ergänzen und damit das Haus und das Interieur absichern.

Warum ist die zusätzliche Versicherung wichtig?

Bundesweit sind laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDF) nur 46 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus, andere kennen den Umfang ihrer aktuellen Wohngebäudeversicherung gar nicht. Insbesondere in älteren Verträgen ist die Immobilie oftmals nur gegen Sturm- und Hagelschäden versichert.

Doch Überschwemmungen können ganze Häuser zerstören, Starkregen kann überall katastrophale Auswirkungen haben. Bei Schäden durch diese Naturereignisse kommt die Versicherung nur auf, wenn eine entsprechende Elementarversicherung besteht. Andernfalls müssen Eigentümer die Kosten für den Neuaufbau oder die Renovierung selbst übernehmen.

Welche Schäden werden durch die Elementarversicherung abgedeckt?

In der Regel sichert die Zusatzversicherung gegenüber Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau, Erdsenkung / -rutsch oder Schneedruck. Hierbei gibt es je nach Versicherung jedoch Einschränkungen. Vielfach sind Zerstörungen durch Sturmfluten nicht abgedeckt, Versicherungsschutz bei Erdsenkungen besteht beispielsweise nur bei naturbedingten Ereignissen. Besteht keine funktionstüchtige Rückstau-Sicherung im Haus, greift die Versicherung auch dann nicht.

Wer braucht die Elementarversicherung?

In den letzten Jahren ist die Gefahr durch Starkregenereignisse gestiegen. In Städten und Regionen, die zuvor noch nicht von Hochwasser betroffen waren, laufen plötzlich Keller voll, Abwasser drückt sich aus der Kanalisation in Keller und Erdgeschosse, Bäche schwellen zu reißenden Flüssen an.

Eine Gefährdung besteht daher vielerorts in Deutschland. "Für die meisten Gebäude sollte ein entsprechender Schutz neben oder in der Gebäudeversicherung vereinbart werden", rät Elke Weidenbach. "Bei der Entscheidung, ob der Schutz neben der Hausratversicherung bestehen sollte, kommt es entscheidend auf die Lage der Wohnung und den Wert der Einrichtung an.

Wer ist bei einem Mietverhältnis für den Abschluss zuständig?

Den zusätzlichen Versicherungsschutz für das Gebäude kann nur der Eigentümer abschließen. Für Mieter hingegen sind Hausratsversicherungen mit Elementardeckung relevant, denn mit Elementarschäden an Gebäuden können vor allem in Erdgeschosswohnungen oder Kellerräumen Schäden am Hausrat von Mietern entstehen. "Die Versicherungen für den Hausratbereich, also für alle Dinge, die aus dem Objekt getragen werden können, kann nur der Wohnungsinhaber abschließen" erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale.

Was kostet die Elementarschadenversicherung?

Nicht in jeder Region bietet jeder Versicherer eine Elementarversicherung an. Die Unternehmen entscheiden anhand von Schadensverläufen der letzten Jahre und Jahrzehnte, ob sie ein Gebäude im betroffenen Gebiet gegen Elementarschäden versichern wollen. Dazu wird Deutschland in bestimmte Risikoregionen, die sogenannten ZÜRS-Zonen, eingeteilt.

In Risikoregionen mit hoher Gefährdung (Klasse 4) tritt statistisch einmal in zehn Jahren ein Hochwasser auf. Hier können Hausbesitzer oftmals nur einen Elementarschutz abschließen, wenn sie extrem hohe Beiträge zahlen. Günstiger wird es in der Regel in weniger gefährdeten Gebieten, doch selbst hier kann der Versicherer den Schutz verweigern, wenn bereits mehrmals bei Starkregen Keller vollgelaufen sind.

Die konkreten Kosten für die Police erfahren Hausbesitzer beim Versicherer. "Es kommt auf den Versicherungsumfang und die Lage des Objektes an, wie hoch der Beitrag für den Elementarschadenschutz neben der Gebäude- und /oder Hausratversicherung ist", weiß Elke Weidenbach. "Die Aufschläge belaufen sich oft auf 10 bis 35 Prozent."

Ab wann greift die Versicherung?

In vielen Fällen tritt der Schutz einer Elementarversicherung nicht sofort nach Vertragsabschluss in Kraft, denn die Versicherer legen die Karenzzeit individuell fest. "Oft zu finden sind Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten", erklärt die Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. So soll vermieden werden, dass Hausbesitzer kurz vor einem Unwetter die Police abschließen und anschließend wieder kündigen. "Teilweise erhält man den Versicherungsschutz jedoch auch ohne Wartezeiten." Hier lohnt es sich, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer?

Damit eventuelle Elementarschäden vom Versicherer reguliert werden, müssen Hausbesitzer einige Anforderungen erfüllen. "Man sollte beispielsweise darauf achten, ob der Versicherer vorgibt, ob und welche Rückstauklappen montiert sein müssen", gibt Elke Weidenbach ein Beispiel. "Er kann auch fordern, dass Gegenstände im Kellerbereich höher zu lagern sind."

Vielfach sind Wertgegenstände im Keller mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden aufzubewahren, wenn eine Hausratsversicherung in Kombination mit der Elementarschadenversicherung greifen soll. Werden diese Pflichten nicht oder nur teilweise verletzt, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht. Grundsätzlich kann die Versicherung ihrem Kunden in diesem Fall sogar außerordentlich kündigen.

Quellen:

  • Interview mit Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen / Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale NRW e.V. (10.8.2021)
  • Verbraucherzentrale: "Versicherungsschutz gegen Elementarschäden".
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: "Mehrheit der Gebäude in Deutschland nicht richtig gegen Naturgefahren versichert".
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