Produkte halten nicht immer das, was ihre Verpackungen versprechen. Was hinter den Begriffen steckt, die Sie bestimmt schon oft gelesen haben.

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Umweltfreundlich, regional hergestellt, zucker- oder fettreduziert: Das sind Worte, mit denen Hersteller oft auf Verpackungen ihrer Erzeugnisse werben. Doch manche dieser Produktkennzeichnungen sind schlicht irreführend und sorgen deswegen für Verdruss. Immer wieder kommt es deswegen zu Beschwerden von Kundinnen und Kunden bei dem von den Verbraucherzentralen betriebenen Portal Lebensmittelklarheit.de oder auch von Mitbewerbern bei der Wettbewerbszentrale.

Fragen zu einem Produkt und seiner Kennzeichnung

  • Wem Ungereimtheiten bei Verpackungsangaben auffallen, der kann sich zum Beispiel an das von den Verbraucherzentralen betriebene Portal Lebensmittelklarheit.de wenden. Dort können sich Interessierte entweder ihre Fragen von Expertinnen und Experten beantworten lassen. Oder aber sie melden das entsprechende Produkt.

"Oftmals verbessern Anbieter nach einer Verbraucherbeschwerde die Kennzeichnung", sagt Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin "Lebensmittelklarheit" beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Mitunter beschäftigen die Fälle aber auch die Rechtsabteilungen der Verbraucherzentralen - etwa dann, wenn die Verbraucherschützer die Anbieter abmahnen oder sogar gegen sie vor Gericht ziehen, damit diese die Kennzeichnung verbessern.

Es gibt aber auch Produktkennzeichnungen, die formal nicht angreifbar sind, aber trotzdem das Zeug dazu haben, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Bei diesen sieben Angaben auf der Verpackung sollten Sie beim Einkauf besonders wachsam sein:

1. Zuckerreduziert, weniger Zucker, ohne Zucker

In Lebensmitteln mit der Kennzeichnung "Weniger Zucker" oder "zuckerreduziert" muss 30 Prozent weniger Zucker als in vergleichbaren Erzeugnissen enthalten sein. Die Angabe "ohne Zucker" heißt, dass der Hersteller dem Produkt keinen zusätzlichen Zucker in Form von Haushalts-, Milch- oder etwa Fruchtzucker hinzugefügt hat. "Lebensmittel dürfen nur als zuckerfrei bezeichnet werden, wenn sie nicht mehr als 0,5 Gramm pro 100 Gramm oder pro 100 Milliliter enthalten", sagt Nadine Schreiner, Syndikusrechtsanwältin bei der Wettbewerbszentrale. Somit enthalten letztendlich selbst als zuckerfrei beworbene Lebensmittel Zucker.

Hinzu kommt: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher glauben, dass die Kennzeichnung "ohne Zucker" gleichbedeutend mit kalorienarm ist", sagt Stephanie Wetzel. Das sei aber häufig nicht der Fall. Denn oft enthielten die Produkte andere süßende Stoffe, zum Beispiel den Zuckeraustauschstoff Xylit, der zwar kalorienärmer als Zucker ist, aber nicht kalorienfrei.

2. Fettarm, fettreduziert

Die Begriffe "fettarm" und "fettreduziert" werden in der Lebensmittelindustrie gleichbedeutend verwendet. "Gemeint ist, dass ein Lebensmittel höchstens drei Gramm Fett pro 100 Gramm Lebensmittel oder höchstens 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter flüssiges Lebensmittel enthält", so Wetzel. Fettarme Milch darf 1,8 Gramm Fett je 100 Milliliter enthalten. "Fettreduziert bedeutet aber nicht unbedingt, dass ein Produkt gesünder ist", sagt Wetzel. Um den Verlust des Fett-Aromas auszugleichen, enthielten fettarme Lebensmittel oft mehr Zusatzstoffe.

3. Regional hergestellt

Die Kennzeichnungen "regional hergestellt" oder von "regionalen Höfen" können ebenfalls irreführend sein. Denn was regional genau bedeutet, ist laut Schreiner nicht gesetzlich festgelegt. Zwar könne eine Verbraucherin, die in Stuttgart ein Produkt mit der Aufschrift "Aus regionaler Herstellung" kauft, davon ausgehen, dass das Erzeugnis aus der Gegend um Stuttgart oder zumindest aus Baden-Württemberg stammt. Ob es jetzt aber aus dem benachbarten Ludwigsburg oder dem rund 170 Kilometer entfernten Konstanz kommt, bleibt im Zweifel unklar.

Was allerdings nicht geht: Ein in Baden-Württemberg hergestelltes Produkt mit der entsprechenden Kennzeichnung bundesweit zu vertreiben, stellt Schreiner klar.

4. Naturrein

Ein Produkt, das der Hersteller mit "naturrein" bewirbt, muss laut Schreiner zu 100 Prozent aus Stoffen hergestellt sein, die in der Natur vorkommen. Andere Zusätze sind nicht erlaubt.

5. Ohne Zusatzstoffe

"Ohne Farbstoffe", ohne "künstliche Aromastoffe", "ohne Geschmacksverstärker": Solche Angaben finden sich häufig auf den Verpackungen von Lebensmitteln. "Verbraucherinnen und Verbraucher gewinnen so den Eindruck, dass keinerlei Zutaten eingesetzt sind, die färbend wirken oder den Geschmack intensivieren", sagt Wetzel. Nicht selten ersetzen Hersteller aber beim Verbraucher unbeliebte Zusatzstoffe durch Zutaten, die eine ähnliche Wirkung haben, aber laut Gesetz nicht als Zusatzstoff zu kennzeichnen sind. Wetzel zufolge kann das etwa der Rote-Bete-Saft sein, der färbend wirkt.

6. Made in Germany

Ist ein Produkt mit "Made in Germany" gekennzeichnet, "muss der maßgebliche Herstellungsteil des Erzeugnisses in Deutschland gefertigt worden sein", sagt Schreiner. Ihr zufolge gibt es jedoch keine genaue Festlegung, wie hoch der in Deutschland erzeugte Anteil genau sein muss. Fest steht also: ""Made in Germany" heißt noch lange nicht, dass ein Produkt bis ins kleinste Detail hierzulande hergestellt wurde", so Schreiner.

7. Klimaneutral oder umweltfreundlich

Es reicht nicht aus, wenn der Hersteller ein Produkt auf der Verpackung mit dem einzelnen Wort "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" bewirbt. Stattdessen müsse an gleicher Stelle genau ausgeführt sein, warum das Erzeugnis klimaneutral oder umweltfreundlich ist, sagt Schreiner. Andernfalls ist die Angabe unzulässig. (dpa/ bearbeitet von tar)

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