Ab dem 1. November werden Musterfeststellungsklagen möglich: Verbände können künftig stellvertretend für Hunderte Verbraucher klagen. Außerdem neu: Schwule und lesbische Paare sind jetzt im Eheregister nicht mehr "Ehemann" und "Ehefrau", sondern "Ehegatten". Und Menschen mit mehreren Vornamen können diese im Pass neu sortieren.

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Neue Gesetze und wichtige Änderungen im November im Überblick

Musterfeststellungsklagen werden möglich: Verbraucherschützer vs. VW

Lange haben Verbraucherschützer auf diese Möglichkeit gewartet: im Namen von mehreren Verbrauchern gegen Hersteller und Dienstleister klagen zu können. Mit Musterfeststellungsklagen (MFK) ist das ab 1. November möglich.

Eine MFK kann vor allem Menschen helfen, die eine individuelle Klage gegen ein Unternehmen bislang scheuten - etwa weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben und die Prozesskosten fürchten.

Die Teilnahme an einer MFK ist kostenlos. Man braucht keinen Anwalt. Auch im Fall eines negativen Urteils entstehen keine Kosten, weil ein Verband mit seinen Anwälten den Prozess führt.

Das Prozedere: Der Verband muss sich in ein Register eintragen und als klagebefugt zugelassen werden. Damit soll laut Bundesregierung verhindert werden, dass unseriöse Verbände dieses Recht auf eine gesammelte Klage missbrauchen.

Der Verband reicht seine Klage beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) ein und muss nachweisen, dass mindestens zehn Menschen geschädigt worden sind.

Lässt das Gericht die Klage zu, veröffentlicht das Bundesamt für Justiz sie in seinem MFK-Register.

Dann können Verbraucher aktiv werden, die sich ebenfalls betroffen fühlen: Sie können sich per Formular der Klage anschließen. Tun das mehr als 50 Menschen, wird ein Verfahren eröffnet.

Wie das Prozedere im Detail funktioniert, lässt sich in Kürze an einem aktuellen Fall nachverfolgen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC werden wegen des Diesel-Skandals am 1. November eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen beim OLG Braunschweig einreichen.

Das Gericht soll klären, ob Diesel-Besitzer Schadenersatz bekommen können, wenn sie ein mit manipulativen Abschaltvorrichtungen ausgestattetes Auto gekauft haben. Sobald die MFK auf der Website des Bundesamts für Justiz veröffentlicht wurde, können sich Betroffene der Klage anschließen.

Zwar stärkt die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage die Rechte von Verbrauchern, doch sollte man dazu eines wissen: Ein Urteil in einem solchen Verfahren bedeutet nicht, dass die Betroffenen automatisch Schadenersatz bekommen. Den müssen sie dennoch in individuellen Verfahren einklagen. Mit einem MFK-Urteil im Rücken stehen die Chancen auf Erfolg aber sicher besser als ohne.

Vorstellbar sind solche Klagen laut Bundesregierung auch bei Preiserhöhungen von Energielieferanten und Banken oder bei unfairen Vertragsklauseln von Reiseveranstaltern.

Girokonto: Banken müssen jährlich über Kosten informieren

Von November an müssen Kreditinstitute ihre Kunden einmal im Jahr über die Gesamtkosten des Girokontos informieren. Dazu zählen zum Beispiel auch die Zinsen für den Dispositionskredit oder mögliche Entgelte für Überweisungen in Papierform.

Bislang mussten sich Verbraucher die Informationen meist mühsam auf dem Kontoauszug zusammensuchen.

Um Verbrauchern den Vergleich verschiedener Girokonten zu erleichtern, müssen Banken vor Abschluss des Vertrages zur Kontoeröffnung zudem eine Kostenübersicht erstellen. Dabei müssen sich die Institute an bestimmte Begriffe halten, die von der Finanzaufsicht Bafin festgelegt wurden.

"Ehe für alle": Aus "Ehemann" und "Ehefrau" werden "Ehegatten"

Bislang war es so, dass im Eheregister schwule und lesbische Ehepaare ebenso wie heterosexuelle Paare als "Ehemann" und "Ehefrau" geführt wurden. Ab 1. November werden nun beide Partner als "Ehegatten" geführt.

Vornamen: Reihenfolge kann geändert werden

Wer zwei Vornamen im Personalausweis oder Pass stehen hat, kann deren Reihenfolge künftig selbst bestimmen. Dazu muss er oder sie sich an das zuständige Standesamt wenden.

Ein Grund für die Änderung kann etwa sein, dass der zweite Name der Rufname ist und die Person ihn deshalb auch in ihren Ausweisdokumenten an erster Stelle stehen haben möchte.

Nicht geändert werden kann die Reihenfolge bei Vornamen, die mit einem Bindestrich verbunden sind. Aus Karl Friedrich kann also Friedrich Karl werden, aus Karl-Heinz aber nicht Heinz-Karl.

Wer einen seiner Vornamen - oder dessen Schreibweise - nicht mag, kann an dessen Existenz weiterhin nichts ändern. Auch kann er oder sie keine weiteren Namen hinzufügen.

Höchstwerte schädlicher Stoffe in Kinderspielzeug sinken

Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und generell Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, soll sicherer werden.

Dafür gelten ab dem 4. beziehungsweise 26. November neue Grenzwerte für Phenol und Bisphenol A, die beide als schädlich gelten. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Die Europäische Union (EU) hatte den Grenzwert für Phenol auf 5 Milligramm pro Liter, den für Bisphenol A auf 0,04 Milligramm pro Liter festgelegt (Spielzeugrichtlinie RL 898/2017).

Filmförderung: Mehr Geld für Animationsfilme

Mit einer neuen Richtlinie will die Bundesregierung mehr internationale Großproduktionen nach Deutschland holen. Dabei sollen finanzielle Anreize helfen. Unter anderem sollen auch Außendrehs im Ausland künftig gefördert werden.

Außerdem wurde die Einstiegshürde für Animations- und animierte Filme herabgesetzt. Sie können künftig schon ab einem deutschen Produktionsanteil von zwei Millionen Euro Zuschüsse bekommen, nicht erst wie bisher ab acht Millionen Euro.

Handgepäck bei Ryanair: Nur noch ein Gepäckstück

Bislang konnten Fluggäste der Fluglinie Ryanair zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen, darunter auch einen Rollkoffer. Das wird künftig nicht mehr möglich sein.

Zugelassen ist ab 1. November nur noch ein Handgepäckstück von 40 mal 20 mal 25 Zentimetern Größe. Jedes weitere Handgepäckstück kann bei der Buchung für acht Euro zusätzlich angemeldet oder für zehn Euro nachgebucht werden (falls der Flug schon gebucht ist).

Wer das am Flughafen macht, zahlt 20 Euro, wer am Gate damit erwischt wird, 25 Euro. Die neue Regelung gilt nur für Non-Priority-Kunden, Priority-Kunden können auch weiterhin zwei Gepäckstücke mit an Bord nehmen.

Die Fluglinie begründet ihr Vorgehen damit, dass die Gepäckaufgabe so schneller vonstatten gehe und die Flüge in der Folge pünktlicher starteten.

Notbremsassistent: Pflicht auch für leichtere Nutzfahrzeuge

Ein Notbremsassistent, der Auffahrunfälle verhindern soll, ist ab dem 1. November Pflicht bei allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen, etwa bei Bussen und Lastwagen ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Bis dato lag die Gewichtsgrenze bei acht Tonnen.

WhatsApp: Alte Backups werden gelöscht

Ab Mitte November werden Backups, die länger als ein Jahr nicht aktualisiert wurden, aus dem Speicher von Google Drive gelöscht.

Wer das nicht möchte, kann über die Einstellungen der App manuell ein Backup anstoßen oder seine Einstellungen für automatische Backups verändern.

Verwendete Quellen:

  • Rheinische Post: Ab 1. November kann man seine Vornamen tauschen
  • News.de: Aktuelle Gesetzesänderungen: Ehe für alle, Handgepäck und Co.
  • Focus.de: WhatsApp, Ryanair – das ändert sich im neuen Monat
  • Finanzen.net: Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab November 2018
  • dpa
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