Auch im Oktober gibt es zahlreiche Neuerungen für Verbraucher. So etwa eine neue Regel für Winterreifen und neue Fragen in der theoretischen Führerscheinprüfung. Außerdem gibt es gute Nachrichten für Studierende und Paris-Fans.

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Winterreifen: Alpines Symbol ab Oktober Pflicht

Rechtlich nicht relevant, aber eine gute Eselsbrücke beim Thema Winterreifen ist die "O bis O"-Regel: von Oktober bis Ostern. Zwar gibt es keine generelle Winterreifenpflicht in Deutschland, jedoch müssen bei winterlichen Bedingungen Winterreifen montiert sein.

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Winterreifen das Alpine-Symbol tragen. Alleine die Kennzeichnung "M+S", die für "Matsch und Schnee" steht, reicht dann nicht mehr aus.

Wer gegen die neue Regelung verstößt und sich nicht an die situative Winterreifenpflicht hält, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Alpine-Symbol auf einem Winterreifen. © IMAGO/Guido Schiefer

Uhren auf Winterzeit umstellen

Während sich viele Frühaufsteher auf die Zeitumstellung freuen, fürchten Freunde des Tageslichts bereits die kurzen Tage: In diesem Jahr wird die Zeit in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt.

Für die Zeitumstellung sind konkrete Daten festgelegt: Die Winterzeit startet immer am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Die Sommerzeit beginnt immer jeweils am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Die Sommerzeit, die im April 1980 eingeführt wurde, gilt dabei als Abweichung von der Normalzeit. Die Winterzeit wird daher offiziell auch als Normal- oder Standardzeit bezeichnet.

Neues bei der Bahn: Nachtzug fährt wieder und neue Fristen

Ab dem 28. Oktober fahren Nachtzüge zwischen Berlin und Paris, zwischen Wien und Paris sowie zwischen Berlin und Brüssel wieder planmäßig. Die beliebten Verbindungen waren seit Mitte August aufgrund von Bauarbeiten ausgesetzt.

Gute News auch für Paris-Liebhaber: Ab Mitte Dezember wird es eine neue Direktverbindung mit dem ICE von Berlin in die Metropole an der Seine geben. Die Tickets können ab dem 16. Oktober gekauft werden.

Ab diesem Datum soll es auch möglich sein, Tickets bis zu zwölf Monate im Voraus zu buchen, wie unter anderem die "Tagesschau" berichtet. Bislang war dies nur maximal sechs Monate vorher möglich. Zu diesem Stichtag wird auch der neue Winterfahrplan veröffentlicht, der die Zugverbindungen ab Mitte Dezember anzeigt.

Mehr BAföG zum Wintersemester

Im Juli 2024 trat das 29. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft. Zum Wintersemester 2024/25 werden wieder einige Neuerungen umgesetzt:

  • Für Studierende steigt der Grundbedarfssatz um fünf Prozent auf 475 Euro.
  • Die Wohnkostenpauschale wird für Empfänger, die außerhalb des Elternhauses wohnen, auf 380 Euro angehoben.
  • Der maximale Förderbetrag wird erneut erhöht und steigt von 934 Euro auf insgesamt 992 Euro.
  • Junge Studierende aus einkommensschwachen Haushalten haben zu Beginn des Studiums einmalig Anspruch auf eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss für Ausgaben wie Kaution oder Laptop muss nicht zurückgezahlt werden.

Wärmepumpen-Privileg läuft aus

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die mit Wärmepumpen ausgestattet sind, verbrauchsabhängig abrechnen. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 (GEG) sind folgende Änderungen bei den Heizkosten festgelegt:

  • Auch Strom, der für die Erzeugung von Wärme von einer Wärmepumpe verbraucht wird, zählt zu den umlagefähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage. Die in der Heizkostenverordnung beschriebene Ausnahmeregelung für Wärmepumpen entfällt.
  • Wenn der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch aus Wärmepumpen am 1. Oktober 2024 noch nicht erfasst wird, muss der Eigentümer des Gebäudes bis zum 30. September 2025 dafür sorgen, dass der Verbrauch durch eine entsprechende Installation verbrauchsabhängig erfasst werden kann.

Neue Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung

Seit 2008 wird die theoretische Fahrerlaubnisprüfung deutschlandweit nach einem einheitlichen Prüfungssystem durchgeführt. Dieses wird von TÜV und DEKRA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen stetig weiterentwickelt und an die Veränderungen im Straßenverkehr angepasst. Die Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung für verschiedene Führerscheinklassen sind im amtlichen Fragenkatalog festgehalten. Der fast 70 Seiten umfassende Katalog wird zum 1. Oktober 2024 aktualisiert. Fahrschüler, die demnächst ihre Führerscheinprüfung absolvieren, müssen sich also auf neue Fragen einstellen. Der aktuelle amtliche Fragenkatalog ist bereits verfügbar – allerdings gegen eine Gebühr.

Verwendete Quellen

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Teaserbild: © IMAGO/Wolfilser/IMAGO