Die sogenannte Echtzeitüberweisung wird dieses Jahr als Standard in Europa flächendeckend eingeführt. Das bringt viele Vorteile mit sich. Aber was passiert im Betrugsfall - lässt sich das Geld einfach zurückholen?

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Eine Überweisung in Auftrag geben und dann muss man manchmal mehrere Tage lang warten, bis das Geld ankommt? Das soll schon bald der Vergangenheit angehören. Denn aufgrund einer EU-Verordnung werden Echtzeitüberweisungen 2025 als neuer Standard etabliert. Damit kann Geld innerhalb von zehn Sekunden auf ein anderes Konto transferiert werden – unabhängig vom Wochentag, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Echtzeitüberweisungen sind zwar schon seit 2017 möglich, kosteten aber meist extra Gebühren. Seit Januar 2025 sind nun alle Geldinstitute verpflichtet, den Empfang solcher Überweisungen zu ermöglichen. Ab Oktober 2025 müssen alle Banken anbieten, Geld in Echtzeit zu senden.

Das bringt für Verbraucher und Verbraucherinnen viele Vorteile mit sich. Doch öffnet der neue Standard auch Betrügern Tür und Tor?

Kann ich im Falle eines Betruges mein Geld zurückbekommen?

Phishing, Love-Scam, Ebay-Abzocke – im Internet lauern zahlreiche Gefahren. Mit der Echtzeitüberweisung können Betrüger innerhalb von Sekunden an das Geld ihrer Opfer gelangen. Die schlechte Nachricht: Echtzeitüberweisungen sind technisch nicht rückrufbar.

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Eine generelle Rückrufmöglichkeit sieht das Gesetz nicht vor. Umso wichtiger ist es, "bei jeder Überweisung sorgfältig den zugrundeliegenden Sachverhalt und Zahlungsempfänger prüfen". Das betont die Sprecherin für die Deutsche Kreditwirtschaft, Tanja Beller, im Gespräch mit unserer Redaktion. "Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Überweisung bemerken, sollten Sie sofort Ihre Bank kontaktieren."

Welche Vorkehrungen haben Banken für den Betrugsfall getroffen?

Um Überweisungen sicherer zu machen, haben die Banken einen Schutzschalter eingebaut – den IBAN-Abgleich. Dabei muss die Bank anbieten, die eingegebene IBAN mit dem angegebenen Empfänger zu vergleichen. Stimmen diese Daten nicht überein, wird dies automatisch angezeigt. Insbesondere versehentlich falsche Eingaben sollen so verhindert werden.

In Zukunft könnten auch KI-gesteuerte Kontrollsysteme eine Rolle spielen. So konnte in einem Pilotprojekt in England nachgewiesen werden, dass KI-Technologie Betrugsschäden in Höhe von jährlich rund 600 Millionen Pfund reduzieren könnte.

Für viel wichtiger hält Tanja Beller aber die Aufklärung über aktuelle Betrugsszenarien. Denn Betrüger zielten vor allem darauf ab, Kunden zu beeinflussen, um sich Zugang zum Online-Banking zu verschaffen.

Wer haftet im Betrugsfall?

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Banken und Sparkassen unautorisierte Zahlungen erstatten, erklärt Tanja Beller. Unautorisiert heiße, dass der Kunde die Zahlung nicht selbst beauftragt hat.

Wer jedoch "grob fahrlässig handele" oder "vorsätzlich die Sorgfaltspflichten verletze", zum Beispiel seine Online-Banking-Daten nicht angemessen vor Missbrauch schütze, trage die Haftungsrisiken selbst, so Beller. Die Regelung lässt Interpretationsspielraum, insbesondere bei der Frage, wann genau grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Echtzeitüberweisungen könnten für Betrüger reizvoll sein. Das zeigt auch eine Stellungnahme der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Demnach sind die wertmäßigen Betrugsraten bei Echtzeitüberweisungen im Durchschnitt etwa zehnmal höher als bei herkömmlichen Überweisungen.

Ähnliches zeigt eine Umfrage des Softwareunternehmens FICO aus dem Jahr 2024. Dort sagten 13 Prozent der Befragten, dass sie durch Echtzeitzahlungen für Produkte oder Leistungen, die nie geliefert wurden, finanzielle Verluste erlitten hätten. 63 Prozent berichteten, dass sie im vorausgegangenen Jahr eine SMS, E-Mail oder einen Anruf erhalten hatten, die sie für einen Betrugsversuch hielten. Dies entspricht einem Anstieg um zwölf Prozent gegenüber 2023.

Worauf sollten Verbraucher generell achten?

Eine gesunde Portion Skepsis, so Tanja Beller, sollten Kunden immer mitbringen. "Wichtig ist es, sich regelmäßig über Betrugsmaschen zu informieren. Denn die Inhalte der Phishing-Mails beziehen sich auf ganz reale Sachverhalte und werden schnell aktuellen Themen angepasst."

Deshalb gilt für Beller eine wichtige Regel: "Gerade bei unerwarteten Anrufen, etwa wenn sich der Anrufende als Mitarbeiter Ihrer Bank oder Sparkasse ausgibt, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Betrüger können Informationen über Sie aus sozialen Medien oder anderen Quellen verwenden, um glaubwürdiger zu erscheinen." In solchen Fällen sollte man besser auflegen und versuchen, die Angaben des Anrufenden zu prüfen, etwa indem man selbst bei dem Institut anrufe.

Weiter rät sie: "Prüfen Sie die Inhalte einer Nachricht, die Ihnen zur Freigabe über das Smartphone übermittelt werden, immer genau, bevor Sie diese autorisieren." Auch eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Konten und Kontoauszüge sei wichtig. Bei Unstimmigkeiten solle man sich sofort an die Bank wenden.

Über die Gesprächspartnerin

  • Tanja Beller ist Sprecherin für die Deutsche Kreditwirtschaft.

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