Ausweisdokumente am Automaten, Sicherheitswarnungen nun auch für ältere Handys und bessere Chancen für Fachkräfte aus dem Ausland: Das alles ändert sich im November.

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Ausweisdokumente am Automaten abholbar

Das Fortschreiten der Digitalisierung in Deutschland ist eine Geschichte für sich. Immerhin beginnt am 1. November aber ein neues Kapitel, das schrittweise bis Mai 2025 weitergeschrieben wird. Die Beantragung und Herausgabe von Ausweisdokumenten wie Personalausweis, Reisepass oder elektronische Aufenthaltstitel wird deutlich komfortabler.

Mit Beginn des neuen Monats muss der Erhalt des PIN-Briefes für den Online-Ausweis nur noch in Textform bestätigt werden. Anschließend können beantragte Dokumente am Ausgabeautomaten abgeholt werden – wenn die zuständige Stelle über ein entsprechendes Gerät verfügt. Der Termin zur Abholung vor Ort entfällt.

Die PIN des Online-Ausweises ermöglicht es, rund 200 Dienste von Behörden und Unternehmen digital und ortsunabhängig in Anspruch nehmen. Bis zum Frühjahr 2025 soll der PIN-Brief sofort bei der Antragstellung ausgehändigt werden und nicht mehr per Post eintrudeln. Zudem soll zukünftig die Möglichkeit bestehen, sich die Dokumente gegen eine Gebühr an die Meldeanschrift schicken zu lassen.

Cell Broadcast warnt ab November auch über ältere Smartphones

Zuletzt wurde im September das Anfang 2023 eingeführte Warnsystem Cell Broadcast getestet. Ganz ohne App warnt es die Bevölkerung über das Mobilfunknetz vor Katastrophen wie Überflutungen, Unwettern oder Bränden. Beim letzten bundesweiten Warntag am 14. September wurde die Probewarnung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe um 11 Uhr ausgelöst – dementsprechend laut schrillten viele Smartphones vielerorts.

Aber nicht alle wurden erreicht. Denn: Einige ältere Smartphones konnten die Warnung nicht empfangen. Ab November soll sich das laut Vodafone ändern – durch die Einführung des Broadcast-Kanals 919. Dann soll die Warnung auch auf älteren Handys erscheinen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat online eine – nicht vollständige – Auflistung von Smartphones veröffentlicht, die kompatibel mit dem Dienst sind.

© dpa-infografik GmbH

KFZ-Versicherung vergleichen

Bei steigenden Lebenshaltungskosten macht es Sinn, laufende Posten wie Strom oder die KFZ-Versicherung mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen. Da das Versicherungsjahr für die meisten Autos zum Jahresende ausläuft und sich der Versicherungsschutz automatisch verlängert, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, lohnt es sich, die Preise jetzt noch zu vergleichen.

So kann die KFZ-Versicherung noch bis Ende November fristgerecht gekündigt und womöglich viel Geld gespart werden. Die Verbraucherzentrale rät, nicht nur die gängigen Vergleichsportale zu nutzen, sondern auch direkt bei den Versicherungen Angebote einzuholen.

Modekette aus Spanien kommt nach Deutschland

Während viele traditionelle Warenhäuser ihre Filialen schließen und das Ladensterben in einigen Regionen für leere Innenstädte sorgt, plant der spanische Inditex-Konzern, sein Angebot in Deutschland zu erweitern.

Im November 2023 soll nach Marken wie Zara und Bershka auch die bei jungen Menschen beliebte Modemarke Stradivarius nach Deutschland kommen. Eine der ersten Filialen eröffnet in einem Shoppingcenter in Stuttgart, wie die ECE-Gruppe mitteilt.

Größere Chancen für Fachkräfte aus dem Ausland

Ab November tritt das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung etappenweise in Kraft. Es basiert auf drei Säulen:

  • Qualifikation: Menschen mit einem Abschluss sollen zukünftig jede qualifizierte Beschäftigungsart ausüben dürfen.
  • Erfahrung: Personen, die in ihrem Herkunftsland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben, sollen die Möglichkeit haben, als Arbeitskraft nach Deutschland einzuwandern – auch, wenn der Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist.
  • Potenziale: Mit der neuen Chancenkarte bekommen Fachkräfte die Möglichkeit, sich in Deutschland auf Arbeitssuche zu begeben. Die Karte basiert auf einem Punktesystem, das Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (Deutsch und Englisch), Alter, den Bezug zu Deutschland sowie mitziehende Partner berücksichtigt.

Das Gesetz wird schrittweise eingeführt, damit Ämter und Behörden nicht zu stark belastet werden. Ab November treten unter anderem folgende Punkte in Kraft:

  • Deutlich mehr Menschen bekommen die Möglichkeit, den Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU" zu erhalten. Dazu zählen etwa Berufseinsteiger, die innerhalb der letzten drei Jahre einen Hochschulabschluss absolviert haben und in Deutschland eine Beschäftigung mit einem Mindestgehalt von 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung finden. Diese lag im Jahr 2023 bei 39.682,80 Euro.
  • IT-Spezialisten mit drei Jahren Berufserfahrung können den Aufenthaltstitel auch ohne Hochschulabschluss erhalten.
  • Die Liste der Engpassberufe wird großzügig erweitert. Während bislang Berufe in Bereichen wie Informatik, Naturwissenschaften und Humanmedizin zu diesen zählten, können nun auch Fachkräfte aus vielen anderen Branchen die "Blaue Karte EU" erhalten. Dazu zählen etwa Führungskräfte aus Bau, Bergbau oder Logistik. Auch in Bereichen wie Informations- und Kommunikationstechnologie, Kinderbetreuung, Gesundheitswesen, Veterinärmedizin, Zahnmedizin und Apotheken werden die Richtlinien gelockert.
  • Mobilität: Wer im Besitz einer "Blauen Karte EU" ist, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, darf für 90 Tage nach Deutschland einreisen – wenn der Aufenthalt im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
  • Berufskraftfahrer aus Drittstaaten wird der Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich vereinfacht. So entfällt etwa die bislang geltende Voraussetzung von vorhandenen Deutschkenntnissen.
  • Angehörigen von Inhabern einer "Blauen Karte EU" wird der Nachzug vereinfacht.

Verwendete Quellen:

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