Bei Zugausfall oder längeren Verspätungen konnten sich Reisende mit Deutschlandticket bislang zusätzliche Fahrkartenkosten für ICE oder IC zurückerstatten lassen - das ändert sich zum 15. August.
Wenn der Regionalzug ausfällt oder deutlich zu spät kommt, müssen Reisende oft auf eine Alternativverbindung mit ICE und IC ausweichen. Dafür ist dann in den meisten Fällen eine neue Fahrkarte oder zumindest ein Aufpreis fällig. Abonnenten und Abonnentinnen des Deutschlandtickets waren hier bislang im Vorteil: Zwar mussten sie diese extra entstandenen Fahrtkosten zunächst auch entrichten - bekamen sie allerdings von der Deutschen Bahn zurückerstattet. Bis jetzt.
Ab Mitte August gilt nun EU-weit eine Vorgabe. Das Deutschlandticket wird in dieser Eisenbahnverkehrs-Verordnung als "Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" definiert – und der Anspruch auf Erstattung in den angesprochenen Fällen entfällt damit.
Auf der Website der Deutschen Bahn heißt es zu der Änderung, die ab 15. August 2023 in Kraft tritt, dass auch "im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen" stattfindet.
Diese Ausnahmen gelten noch für Deutschlandticket-Besitzer
Allerdings gibt es künftig auch zwei Ausnahmen, in denen sich Reisende mit Deutschlandticket eine IC- oder ICE-Fahrt bis zu maximal 120 Euro zurückerstatten lassen können:
- Wenn ein Regionalzug ausfällt und das Reiseziel deshalb nicht vor Mitternacht erreicht wird.
- Wenn sich die Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr um mindestens eine Stunde verspätet.
Wer sich ein Ticket zurückerstatten lassen möchte, muss sich laut Bahn schriftlich an das "Service Center Fahrgastrechte" wenden. Als Nachweis sollte man etwa einen Screenshot der Verspätung mitschicken, zum Beispiel aus der App der Deutschen Bahn. Das Service Center prüft den Fall und entscheidet dann über die Erstattung.
Das Deutschlandticket steht immer wieder in der Kritik bei Verbraucherschützern. Einer der größten Kritikpunkte ist, dass die Regelungen kompliziert seien und Nutzerinnen und Nutzer nicht einfach und transparent genug über Konditionen oder Besonderheiten aufgeklärt würden.
Verwendete Quellen:
- Schriftliche Anfrage an die Deutsche Bahn
- Bundesgesetzblatt: Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)
- Deutsche Bahn: Deutschlandticket
- Deutsche Bahn: Häufige Fragen zu "Fahrgastrechte" (Stand: 14.08.2023)
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