In Deutschland können die Bundesländer selbst festlegen, welche Hunderassen als sogenannte Listenhunde geführt und somit als gefährlich gelten. Brandenburg will diese Liste nun abschaffen. Ab Juli soll eine neue Hundehalteverordnung in Kraft treten.
Das Thema Listenhunde beschäftigt in Deutschland Halter und Politik seit Jahren. Es liegt in der Verantwortung der Bundesländer, die Listen zu bestimmen und einzelne Hunderassen als gefährlich einzustufen. Liebhaber der vermeintlich bedrohlichen Rassen protestieren seit jeher gegen die daraus resultierenden Vorschriften.
In der Gesetzgebung wird meist zwischen zwei Kategorien von Listenhunden unterschieden. In Kategorie 1 finden sich Rassen "mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit", Kategorie 2 beinhaltet Hunde mit "widerlegbarer Gefährlichkeit". Für alle gelten oft strenge Regeln.
Listenhunde in Brandenburg
Die Listenhunde der ersten Kategorie dürfen in der Regel nicht gehalten werden. Tiere der zweiten Kategorie müssen in allen öffentlichen Bereichen stets einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Halter müssen zudem einen erhöhten Steuersatz für die Fellnasen zahlen. Die Zucht der Listenhunde ist verboten.
In Brandenburg gelten momentan die folgenden Rassen als Kategorie-1-Hunde:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Dass diese Rassen als gefährlich gelten, ließ sich in der Vergangenheit auch durch einen Wesenstest nicht widerlegen. Das soll sich aber schon bald ändern, kündigte die Brandenburger Landesregierung auf der dortigen Tierschutzkonferenz an.
Neue Hundeverordnung soll Vorschriften abschaffen
Geplant ist eine neue Hundehalteverordnung, die schon zum 1. Juli 2024 in Kraft treten soll. Diese sieht unter anderem vor, dass sämtliche "Rasselisten und damit einhergehende Vorschriften entfallen", berichtet die Landesregierung. Hunde, die gemäß der Rasseliste bislang als gefährlich galten, können nach einem bestandenen Wesenstest demnach für ungefährlich erklärt werden.
Um besonders gefährliche Hunde weiterhin zu kontrollieren und die Bevölkerung zu schützen, sollen die einzelnen Behörden in Zukunft selbst entscheiden, ob einzelne Vierbeiner als gefährlich eingestuft werden müssen. Eine Überprüfung inklusive Wesenstest nach einem Beißvorfall kann ebenfalls dazu führen, dass Hund und Halter Vorschriften auferlegt bekommen.
Einige Regeln aus der bisherigen Hundehalteverordnung sollen aber bestehen bleiben, darunter das Verbot "besonders aggressiver Zuchtlinien", die Leinen- und Maulkorbpflicht, sowie die rote Plakette als Kennzeichnung von gefährlichen Hunden. Eine weitere Neuerung wäre hingegen die Pflicht, "durch Hunde verursachte Verunreinigungen zu beseitigen".
Ob die Hundehalteverordnung tatsächlich wie geplant zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. © Deine Tierwelt
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