Kinder sind niedlich und machen lustige Dinge. Da ist es verständlich, dass Eltern jede kleinste Regung als Foto oder Video festhalten wollen. Werden diese Bilder aber über die sozialen Medien Fremden zugänglich gemacht, wird aus dem harmlosen Spaß leicht bitterer Ernst.
Mama, Papa und die Handykamera sind immer dabei - beim Kindergeburtstag, auf dem Campingplatz, beim Kuchenbacken. Hunderttausende Menschen verfolgen im Internet, wie kleine Kinder aufwachsen, viele kommentieren das auch.
Dem Deutschen Kinderhilfswerk wird das Phänomen langsam ein wenig unheimlich. "Da geht es um Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre und die Instrumentalisierung von Kindern", sagt Luise Meergans, Bereichsleiterin für Kinderrechte und Bildung. Sie wünscht sich mehr Kontrollinstanzen - und mehr Verantwortung bei Eltern.
Mama-Blogs, Papa-Blogs - manche Eltern haben das Internet mit seinen sozialen Netzwerken schon lange als Geschäftsidee entdeckt. Je mehr Abonnenten sie haben, desto interessanter wird das auch für Anbieter-Plattformen, Stichwort Werbung.
Und auch klassische Unternehmen nutzen Blogs und andere private Internetauftritte inzwischen gern für Werbung - Product Placement gegen Geld. Influencer heißen Privatleute, die hinter solchen Angeboten stehen.
Das Kind als Influencer
Doch was ist, wenn Eltern ihre kleinen Kinder Bauklötze oder Knetgummi in die Kamera halten und für die Marken schwärmen lassen? Das Kinderhilfswerk will mit einem Fachtag auf dieses wachsende Phänomen aufmerksam machen.
Rund 30.000 Influencer vertrieben in Deutschland inzwischen ihre Videos über YouTube, Facebook oder Instagram, sagt Thomas Krüger, Präsident des Kinderhilfswerks, im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag). Insgesamt lägen die Einnahmen daraus bei rund 560 Millionen Euro. Bis 2020 könne die Summe auf eine Milliarde Euro anwachsen. Zu Kindern in diesem Geschäft gebe es keine qualifizierten Zahlen.
Strafbar ist das alles nicht. Doch Luise Meergans wird hellhörig, wenn Kinder die Hauptrolle spielen: Sechsjährige, die auf YouTube Spielzeug oder Apps testen. Zehnjährige, die bei Snapchat Einblicke in ihre Freizeit gewähren. Und Vierzehnjährige, die auf Instagram Mode- und Schminktipps geben.
Kinderschützer: Das ist eine Form der Kinderarbeit
"Kinder sind nicht mehr allein Rezipienten dieser Angebote, sie sind auch Akteure", beobachtet Meergans. Da sei für sie die Frage, wie freiwillig das alles noch sei. Denn manche Eltern hätten ihre Jobs an den Nagel gehängt, um mit Internetangeboten rund um den Nachwuchs den Lebensunterhalt zu verdienen.
"Viele Eltern meinen das schon gut", sagt Meergans. "Oder sie denken, ihr Kind wird berühmt. Und das wünscht sich eine Achtjährige ja vielleicht auch." Dennoch könne der Schutzgedanke manchmal auf der Strecke bleiben. Da gehe es nicht allein um Filmaufnahmen im Badeanzug oder beim Aufwachen.
"Die Länge und Häufigkeit mancher Auftritte ist schon eine Form von Kinderarbeit", urteilt sie. Nur, dass für Kinderschauspieler bei Filmen sehr genaue Regeln gelten - bis hin zur Zustimmung des Jugendamts. Bei Mutter und Vater hinter der Kamera gebe es dagegen keine Auflagen.
Missachtung von Persönlichkeitsrechten
Meergans sieht auch die Anbieter von Internet-Plattformen in der Verantwortung, wenn Familien dort ein öffentliches Leben führen.
"Auch die Anbieter verdienen damit Geld. Aber es gibt bisher keinen Meldemechanismus und keine Kontrollinstanz." Sie sieht auch Regulierungsbedarf für Werberäte.
Was Kinderschützer vor allem befürchten, ist ein Aufweichen des Kinderschutzes. "Schon Dreijährige wehren sich gegen Fotos und sagen: Mach das weg", sagt Meergans. "Kinder haben auch ein ganz anderes Verständnis von Niedlichkeit und Peinlichkeit als Erwachsene."
Doch oft würden sie wahrscheinlich gar nicht gefragt, bevor ein Film mit ihnen im Netz landet. "Ich habe als Kind aber einen Anspruch darauf, dass meine Eltern mich fragen, ob ich das überhaupt will", betont Meergans. (dpa/dh)
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