Der Schulanfang ist für Kinder und ihre Eltern der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Wie Sie sich und Ihrem Kind den Start in den Schulalltag einfacher gestalten können, finden Sie in unserer Übersicht.
Besonders aufregend ist der Schulanfang für alle Erstklässler und ihre Eltern: Ein neuer Lebensabschnitt mit anderen und aufregenden Verpflichtungen beginnt, an den sich alle erst gewöhnen müssen.
Rechtzeitig informieren über den Schulanfang
Damit nichts Unvorhergesehenes geschieht, sollten sich Eltern rechtzeitig über den Schulanfang ihres Kindes informieren. Denn Staat und Eltern sind in die Pflicht genommen. Der Staat muss mit den erforderlichen Einrichtungen Kindern einen Schulbesuch ermöglichen. Die Eltern müssen ihre Kinder rechtzeitig an der Schule anmelden, andernfalls machen sie sich strafbar.
In jedem Bundesland und teilweise sogar je nach den verschiedenen Städten gibt es andere Anmeldefristen. Aber keine Panik: In der Regel informieren Kindergärten und Schulbehörden Eltern rechtzeitig, wann und wo sie ihre Kinder für den Schulanfang anmelden müssen – und was es noch zu erledigen gibt.
Grundschule kann nicht frei gewählt werden
Im Gegensatz zur weiterführenden Schule kann die Grundschule in Deutschland nicht frei gewählt werden. Nach dem Schulgesetz hat jede einen bestimmten Einzugsbereich. Getreu dem Motto "kurze Beine, kurze Wege" wird die Grundschule nach der Nähe zum Wohnort bestimmt. Dies wird auch als Schulsprengel bezeichnet.
In der Regel müssen Schüler also auf die Schule in ihrem Einzugsgebiet gehen. Davon wird nur in Ausnahmefällen abgewichen, wenn die Eltern nämlich zwingende persönliche Gründe anführen.
Genehmigung auf Wunschschule nur in Ausnahmefällen
Solche Anträge werden beispielsweise genehmigt, wenn eine Betreuungserleichterung vorliegt; wenn die bevorzugte Grundschule in der Nähe der elterlichen Arbeitsstelle liegt; wenn die Großeltern in der Nähe leben, welche die nachmittägliche Betreuung übernehmen; oder wenn die Einzugsgrundschule keine erforderliche Nachmittagsbetreuung anbietet, die Wunschschule aber schon.
Aber auch Verkehrsverhältnisse oder der gemeinsame Besuch einer Schule mit weiteren Geschwistern lassen sich als Gründe anführen. Wichtig ist, dass die Begründung stichhaltig und belegbar ist.
Der Stichtag für den Schulanfang
Wann die Schulpflicht für ein Kind beginnt, wird mittels eines Stichtags geregelt. Lange Zeit war dies der 30. Juni. Wer bis zu diesem Tag das 6. Lebensjahr erreicht hatte, musste nach den Sommerferien die Schule besuchen. Nur in Ausnahmefälle und auf Antrag konnte über eine bestandene Schuleingangsprüfung schon vorher die Schule besucht werden.
1997 beschloss die Kultusministerkonferenz, dass die Bundesländer den Stichtag selber bestimmen können. Einige Bundesländer haben daraufhin den Stichtag auf ein späteres Datum gelegt:
Datum | Bundesland |
30. Juni | Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Hessen |
1. August | Thüringen |
31. August | Rheinland-Pfalz |
30. September | Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern |
31. Dezember | Berlin |
Aber nicht nur ein früherer Schulanfang lässt sich auf Antrag und mit einer Prüfung durchsetzen. Kinder, die zum Stichtag 6 Jahre alt sind, müssen zwar eingeschult werden, in Ausnahmefällen können Eltern sie aber ein Jahr von der Schulpflicht befreien.
Die Schuleingangsuntersuchung
Zwischen der Anmeldung und dem Schulanfang gibt es für Eltern und Nachwuchs noch einen weiteren wichtigen Pflichttermin: die Schuleingangsuntersuchung (SEU) bzw. Einschulungsuntersuchung (ESU). Was während der Untersuchung getestet wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Genauere Fragen können Eltern an das örtliche Gesundheitsamt richten, dessen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt die Untersuchung durch.
In der Regel achten Kinderärzte oder Schulpsychologen auf die folgenden sieben Aspekte in der Entwicklung des Kindes:
1. Geistige Entwicklung
2. Körperliche Entwicklung
3. Motorische Entwicklung
4. Sprachliche Kompetenzen
5. Soziale Kompetenzen
6. Emotionale Entwicklung
7. Motivation
Dabei müssen Kinder nicht in allen Bereichen besonders fortgeschritten sein. Manche Fähigkeiten werden erst in der Schule vollständig ausgeprägt. Entscheidend dafür, ob ein Kind schulfähig ist, ist der Gesamteindruck.
Letzte Vorbereitungen für den Schulanfang
Wenn Anmeldung, Schuleingangsuntersuchung und der erste vorschulische Elternabend erfolgreich absolviert worden sind, kann sich die Familie auf das Konkrete konzentrieren. Was braucht mein Kind alles für den Schulanfang? Von der Grundschule wird den Eltern in der Regel eine Materialliste ausgehändigt, die abzuarbeiten ist. Schulranzen und einen Schreibtisch nebst Stuhl besorgen viele Familien schon lange vor dem Schulanfang. Gerne vergessen wird bei all den Schulsachen: eine Brotdose sowie Trinkflasche.
Wenn alles Organisatorische und die Materialbeschaffung erledigt sind, können sich Kind und Eltern auf die schönen Seiten des Schulanfangs freuen: Zum Beispiel, den Einschulungstag mit einer schönen Feier zu begehen. Wann Schulanfang ist und insbesondere der Einschulungstag, hängt nicht nur von den Sommerferien ab, sondern auch von der Tradition des jeweiligen Bundeslands.
Einige Bundesländer haben beispielsweise keinen zentralen Tag für die Feierlichkeiten. Andere zelebrieren die Einschulung immer am Wochenende vor dem ersten Schultag.
Bundesland | Schulanfang 2016 | Einschulung 2016 |
Baden-Württemberg | 12.09. | 13.09. |
Bayern | 13.09. | 13.09. |
Berlin | 05.09. | 10.09. |
Brandenburg | 05.09. | 03.09. |
Bremen | 04.08. | 06.08. |
Hamburg | 01.09. | 01.09. |
Hessen | 29.08. | 30.08. |
Mecklenburg-Vorpommern | 05.09. | 03.09. |
Niedersachsen | 04.08. | 06.08. |
Nordrhein-Westfalen | 24.08. | 25.08. |
Rheinland-Pfalz | 29.08. | 29.08.* |
Saarland | 29.08. | 29.08. |
Sachsen | 08.08. | 06.08. |
Sachsen-Anhalt | 11.08. | 13.08. |
Schleswig-Holstein | 05.09. | 05.09.-07.09.** |
Thüringen | 11.08. | 06.08.-07.08.*** |
* keine Einschulungsfeierlichkeiten
** keine zentralen Einschulungsfeierlichkeiten; meistens in den ersten drei Tagen nach Schuljahresbeginn
*** Einschulungsfeierlichkeiten werden in Eigenverantwortung der Grund- und Gemeinschaftsschulen durchgeführt; in der Regel am letzten Wochenende der Sommerferien © 1&1 Mail & Media
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