Der Wohnraum – vor allem in Städten – ist knapp. Damit Mieten hier nicht ins Utopische nach oben schießen, gibt es die Mietpreisbremse. Doch diese bleibt oft wirkungslos.

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Immer wieder zieren Schlagzeilen über neue astronomische Mietpreise in den deutschen Metropolen die Zeitungen und Newsseiten. Die alte 30-Prozent-Regel, dass maximal rund ein Drittel des Nettogehalts für die Miete draufgehen sollte, gilt vielerorts schon lange nicht mehr. Ein Problem, dass die Politik erkannt hat. Seit 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Doch zur Anwendung kommt sie nur selten.

Der Staat kümmert sich kaum um die Kontrolle der Mietpreisbremse

ARD-Recherchen zeigten, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren. Das Magazin "Plusminus" machte den Test. Angeboten wurde eine Wohnung in Düsseldorf: 80 Quadratmeter, knapp 1.500 Euro kalt. Bei angewendeter Mietpreisbremse 400 Euro zu teuer. Die Antwort des Maklers gegenüber dem Magazin: "Der Preis ist schon normal, wir haben hier noch ganz andere Angebote."

Aber wie kommen Vermieter mit diesen hohen Mieten durch? Die einfache und zugleich traurige Wahrheit: Viele Städte interessieren sich nicht für die Mietpreisbremse. Das fand auch Martin Peters vom Freiburger Portal Mietenmonitor heraus. "Die Städte schauen nicht drauf. Es gibt keine Instanz, die das prüft", sagte er der ARD. Mit einer Software kann er Inserate in verschiedenen Städten vergleichen. Sein Ergebnis für Düsseldorf erschreckte ihn selbst: Rund ein Viertel der Angebote verstießen gegen die Mietpreisbremse.

Die Politik hatte das Miet-Problem doch erkannt, dann müsste sie das Problem mit dem Ignorieren der Mietpreisbremse auch registriert haben. Oder? Die zuständige Bundesministerin für Bau, Klara Geywitz (SPD), sagte dazu nur lapidar, dass die Mieter doch vor Gericht gehen und ihr Recht einklagen könnten. "Wir haben natürlich keinen Babysitter-Nanny-Staat, der sich in Vertragsbeziehungen zwischen zwei Privatpersonen mischt."

Ein Punkt, den der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, sogar nachvollziehen kann. Dennoch sagte er dem ARD-Magazin: "Ich bin auch der Meinung, dass die Menschen sich selbst um ihr Recht kümmern sollten. Aber wenn sie es nicht tun, weil sie Angst oder Sorge haben, dann finde ich, kann durchaus der Staat eingreifen."

Was die Einigung zur Preisbremse für Mieter bedeutet

Die Ampel macht ein weiteres Häkchen an ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Die Mietpreisbremse für gefragte Wohngebiete soll bis 2029 weiter gelten.

Forscher wünschen sich mehr Eingreifen durch den Staat

Ähnlich sieht es auch Felicitas Sommer von der TU München. Sie leitet ein gemeinsames Forschungsprojekt mit der LMU München und nennt die Mietpreisbremse im Bayerischen Rundfunk einen "zahnlosen Tiger". Nur 2,4 Prozent von 10.000 befragten Mietern hätten sich getraut, eine niedrigere Miete einzufordern. Die Bringschuld liege bei den Mietern. Diese müssten zur Not auch vor Gericht ziehen. Doch davor würden sich viele Mieter scheuen. "So wie die Mietpreisbremse aktuell ausgestaltet ist, funktioniert sie nicht und ist damit ein Feigenblatt." Sie spricht sich klar für mehr Kontrolle durch den Staat aus.

Dieser ist zumindest in ein paar wenigen Städten schon aktiv geworden. So können Mieter in Frankfurt zu hohe Mieten bei der Stadt anzeigen. Diese zieht dann vor Gericht. Aber nicht aufgrund der Mietpreisbremse – die ab zehn Prozent über dem Mietspiegel greift – sondern aufgrund des Wirtschaftstrafgesetzes. Denn ab 20 Prozent über dem Mietspiegel gilt eine Miete als überhöht und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Bei 50 Prozent drüber droht sogar eine Gefängnisstrafe.

Freiburg geht sogar noch einen Schritt weiter. Hier reagiert die Stadt automatisch und schreibt Vermieter an, die die Mietpreisbremse ignorieren. Mietwucher wird hier ebenfalls vor Gericht gebracht. Bislang jedoch ohne Erfolg, denn: "Wucher bedeutet, dass der Vermieter eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt hat." Dies nachzuweisen, gestaltet sich in der Regel als schwierig. (the)

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