Im Dauer-Krisenmodus pumpt die Europäische Zentralbank viele Milliarden Euro in die Märkte. Jahrelang haben die Karlsruher Verfassungsrichter zähneknirschend zugeschaut. Jetzt setzen sie ein Ausrufezeichen. Was das Urteil bedeutet.

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Für die Europäische Zentralbank (EZB) ist es ein Schuss vor den Bug, für das höchste Gericht der EU ein Affront sondergleichen: Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Notenbank - und wischt damit ein Urteil aus Luxemburg einfach vom Tisch. Angesichts der Coronakrise lassen die Richter trotzdem Umsicht walten. Was das Karlsruher Urteil (Az.: 2 BvR 859/15 u.a.) vom Dienstag bedeutet:

Um welche Anleihenkäufe geht es?

Zwischen März 2015 und Ende 2018 hat die EZB unter ihrem damaligen Präsidenten Mario Draghi rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere investiert - den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das es in Karlsruhe ging.

Kurz vor Ende seiner Amtszeit setzte Draghi noch eine Neuauflage durch: Seit dem 1. November 2019 erwirbt die EZB wieder regelmäßig Wertpapiere von Staaten, zunächst in vergleichsweise geringem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro. Die Zentralbank kauft die Anleihen nicht direkt bei den Staaten, sondern auf dem sogenannten Sekundärmarkt - also etwa von Banken.

Bezieht sich das Urteil auch auf die Corona-Hilfen der EZB?

Ausdrücklich nicht - das stellt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Verkündung als allererstes klar. Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise abzufedern, investiert die EZB bis Jahresende über laufende Kaufprogramme 120 Milliarden Euro zusätzlich, vor allem in Unternehmenspapiere. Außerdem steckt die EZB 750 Milliarden Euro über ein Notprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme/PEPP) in Staats- und Unternehmensanleihen.

Dieses soll so lange laufen, bis der EZB-Rat die Krise für bewältigt hält - mindestens bis Ende 2020. Und die Währungshüter sagen, sie seien "ohne Einschränkung bereit, den Umfang ihrer Kaufprogramme zu erhöhen und deren Zusammensetzung anzupassen - und zwar so viel und so lange wie nötig".

Warum kauft die EZB überhaupt Wertpapiere?

Hauptziel ist ein ausgewogenes Preisniveau. Das sieht die EZB am ehesten gewährleistet, wenn die Preise im Euroraum mit seinen 19 Ländern moderat steigen. Mittelfristig wird eine Teuerungsrate knapp unter 2,0 Prozent angestrebt. Denn wenn die Preise stagnieren oder fallen, kann das Verbraucher und Unternehmen verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Konjunktur bremsen. Über Anleihenkäufe kommt viel Geld in Umlauf, was normalerweise die Inflation anheizt.

Was haben die einzelnen Staaten davon?

Sie müssen nicht so hohe Zinsen bieten, wenn eine Zentralbank als großer Käufer am Markt auftritt, kommen also günstiger an frisches Geld. Kritiker werfen der EZB vor, damit hochverschuldete Länder noch zum Schuldenmachen zu animieren. Deutschland bezahle indirekt die Rettung klammer Staaten und maroder Banken in Südeuropa. Auch die Verfassungsrichter sehen die Anleihenkäufe haarscharf an der Grenze zur verbotenen Staatsfinanzierung. Ganz eindeutig ist das Bild aber nicht. Deshalb verzichten sie an dieser Stelle auf ein Eingreifen.

Warum birgt das Urteil trotzdem Sprengstoff?

Die Richter kommen zu dem Schluss, dass die EZB unter dem Deckmantel der Geldpolitik in die Wirtschaftspolitik eingreift - mit erheblichen Auswirkungen "auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer betroffen sind", wie es Voßkuhle ausdrückt.

Und mit jeder weiteren Milliarde, mit jeder weiteren Verlängerung des Kaufprogramms, sieht sein Zweiter Senat die Probleme wachsen. Die Verfassungsrichter stört vor allem, dass sich die Notenbank mit diesen Folgen nach ihrem Eindruck nicht ausreichend auseinandersetzt. Das mache eine effektive gerichtliche Kontrolle unmöglich.

Kann ein deutsches Gericht der EZB überhaupt etwas vorschreiben?

Das ist ein wunder Punkt. Denn die 1998 gegründete Notenbank ist unabhängig, ihr Mandat ergibt sich aus den europäischen Verträgen. Das Bundesverfassungsgericht kann ausschließlich deutsche Staatsorgane verpflichten, also nur über Bande spielen. Im äußersten Fall könnten die Richter der Bundesbank die weitere Beteiligung an den Käufen untersagen - das täte weh, denn mit etwas mehr als 26 Prozent ist sie größter EZB-Anteilseigner.

Auf dieses scharfe Schwert verzichtet der Senat wohlweislich. Drei Monate lang darf erst einmal alles weiterlaufen wie gehabt. In dieser Zeit soll die Notenbank das Programm nachträglich auf seine Verhältnismäßigkeit prüfen. Bundesregierung und Bundestag sind in der Pflicht, das anzustoßen.

Was heißt das Urteil konkret für die Geldpolitik?

Wie die Zentralbank die Vorgaben umsetzen wird, blieb zunächst unklar. "Prinzipiell ist nur die Bundesbank an diese Vorgaben gebunden, nicht die EZB. Praktisch ist es aber kaum denkbar, dass die Anleihekäufe künftig ohne Beteiligung der Bundesbank erfolgen", meint der Präsident des Ifo-Instituts, Clemens Fuest.

Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes BdB, hält die geforderte Abwägung zwischen währungspolitischem Ziel und wirtschaftspolitischen Konsequenzen für "bedeutsam, aber erfüllbar. Aus unserer Sicht haben die europäischen Währungshüter alle Möglichkeiten nachzusteuern."

Warum ist das Urteil eine Kampfansage Richtung Luxemburg?

Über die Einhaltung der EU-Verträge wacht eigentlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dort hatten die deutschen Verfassungsrichter mit ihren Bedenken nicht durchdringen können: Der EuGH erteilte den Staatsanleihenkäufen Ende 2018 recht pauschal seinen Segen.

Über diese Vorabentscheidung setzt sich Karlsruhe mit harschen Worten ("objektiv willkürlich", "methodisch nicht mehr vertretbar") nun einfach hinweg - und entscheidet stattdessen selbst. Das hatten sich die deutschen Richter zwar immer vorbehalten. Dass sie nun zum ersten Mal Ernst machen, gleicht trotzdem einem Aufstand - mit ungewissen Folgen. (dpa/lh)

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