Wird der Mindestlohn abgesenkt oder eine Erhöhung ausgesetzt? Das fordern Wirtschaftspolitiker der Union im Bundestag.
Wegen der Corona-Krise fordern Wirtschaftspolitiker der Union im Bundestag, den Mindestlohn in Deutschland abzusenken oder zumindest eine Erhöhung im kommenden Jahr auszusetzen. Diese Empfehlung an die Mindestlohnkommission findet sich in einem "Wachstumsprogramm für Deutschland" der AG Wirtschaft und Energie, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Auch das "Handelsblatt" berichtete über das sechsseitige Papier. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zuletzt im Januar auf aktuell 9,35 Euro erhöht.
Weiter schwebt den CDU/CSU-Politikern vor, das Arbeitszeitgesetz zu ändern. "Generell sollte an die Stelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden treten, die in tarifgebundenen wie in tarifungebundenen Unternehmen gilt", heißt es in dem Papier. Die in der Corona-Krise für systemrelevante Branchen ermöglichten Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz sollten "sofort auf alle kleineren und mittleren Unternehmen ausgeweitet werden".
Wirtschaftspolitiker fordern Deckelung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Wirtschaftspolitiker verlangen auch, die Beiträge zur Sozialversicherung, also die Lohnnebenkosten, "verbindlich und langfristig" auf maximal 40 Prozent zu deckeln. Steigende Ausgaben und fehlende Einnahmen müssten durch Einsparungen ausgeglichen werden, insbesondere versicherungsfremder Leistungen. Sollte das nicht reichen, müsse der Bundeshaushalt zuschießen.
Außerdem verlangt die AG, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags auf den 1. Juli vorgezogen wird und vollständig gelten soll. Dies lehnt der Koalitionspartner SPD aber seit längerem ab; die Sozialdemokraten wollen den Zuschlag nur für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast erklärte der Deutschen Presse-Agentur dazu: "Das CDU-Wirtschaftskonzept ist ein Schlag ins Gesicht aller, die zu extrem geringen Löhnen arbeiten müssen. Das geht gar nicht. Es ist völlig unnötig, die Geringverdiener jetzt durch solche spalterischen Vorschläge zu verunsichern." Es bleibe dabei: "Der Mindestlohn gilt, und für seine Erhöhung gibt es ein vereinbartes und bewährtes Verfahren." © dpa
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