Papst Franziskus hat die Päpste Johannes XXIII. und Johannes Paul II. heilig gesprochen. Das Verfahren bis zur abschließenden Amtshandlung ist ein langwieriger Prozess, der immer mehrere Jahre dauert. Ausgerechnet Johannes Paul II. hat diesen Ablauf in den 1980ern reformiert und den Vatikan zu einer "Heiligenfabrik" gemacht. So funktioniert der Prozess.

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Das Presseamt des Vatikans gibt die Zahl der Heilig- und Seligsprechungen unter dem polnischen Kirchenoberhaupt Johannes Paul II. mit 1.820 an. Damit hat der Pole mehr Menschen heilig gesprochen, als alle seine Vorgänger seit der Einsetzung eines geregelten Verfahrens 1588 zusammen. Die katholische Kirche will mit ihren neuen Heiligen besonders in Europa der Krise der Gemeinden strahlende Vorbilder entgegensetzen.

In Polen gilt der in Wadowice geborene Johannes Paul II. unbestritten als Vorbild. Schon als der Geistliche am 8. April 2005 starb, riefen viele Pilger: "Subito santo" (Sofort heilig). Seitdem ist der Druck auf den Vatikan groß. Johannes Pauls Nachfolger Benedikt XVI. sprach den polnischen Papst deswegen schon am 1. Mai 2011 selig.

Johannes Paul II.: die Stationen zur Heiligsprechung

Für eine Seligsprechung muss der Betroffene mindestens fünf Jahre tot sein. Außerdem ist ein "fama di santità" (Ruf der Heiligkeit) eine Voraussetzung. Der erwählte Mensch soll Gott nahe sein und Wunder sollen seine Heiligkeit bezeugen, wie es José Kardinal Saraiva Martins vor Jahren ausdrückte. Der Portugiese leitete zwischen 1998 und 2008 die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan. Weil viele polnische Gläubige den "Ruf der Heiligkeit" für Johannes Paul II. als gegeben ansahen, stieß Benedikt XVI. schon Wochen nach dem Tod seines Vorgängers den Prozess an.

Die Beweise sichtet nach einer Genehmigung des heiligen Stuhles ("Nihil Obstat" - nichts spricht dagegen) der Bischof in der Diözese, dessen Mitglied der Verstorbene war. Der Actor (Antragsteller) beauftragt anschließend einen Postulator (Förderer), biografische Informationen, Schriften und mündliche Zeugnisse zu sammeln. Falls der Verehrenswürdige kein Märtyrer ist, muss zudem ein Wunder vorliegen. Das Ergebnis gibt der Actor schließlich an die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse weiter.

Dort prüften Geistliche die Informationen und legen ihre Ergebnisse den Mitgliedern der Kongregation vor. Mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen müssen für eine Seligsprechung stimmen. Dann entscheidet der Papst. Hat die vorbildliche Person den Status "selig" erreicht, muss für eine Heiligsprechung wiederum ein Wunder geschehen. Auch hier fällt nach einer Abstimmung der Versammlung das Kirchenoberhaupt die endgültige Entscheidung.

Die Wunder des Johannes Paul II.

Für die Seligsprechung 2011 gab der Vatikan an, dass Johannes Paul II. eine Nonne von der Parkinson-Krankheit geheilt habe. Am Tag der Seligsprechung soll zudem eine Frau aus Costa Rica von ihrer Gehirnverletzung gesundet sein, die den polnischen Papst um Hilfe gebeten hatte. Bei Johannes XXIII. wird für die Heiligsprechung kein Wunder angeführt. Doch weist der Vatikan dem italienischen Papst, der am 4. Juni 1963 starb, eine enge Verknüpfung zum zweiten vatikanischen Konzil zu. Dem bürgerlichen Angelo Giuseppe Roncalli werden die Verdienste der theologischen Zusammenkunft wie etwa die Aufgeschlossenheit für die Gemeinschaft mit anderen christlichen Glaubensrichtungen zugeschrieben.

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