Waschmaschine, Kühlschrank und Herd: Auf unsere fleißigen Helferlein im Haushalt wollen wir nicht verzichten. Gefühlt häuften sich jedoch in letzter Zeit Meldungen von mangelhaften Haushaltsgeräten auch namhafter Hersteller. Wie zuverlässig sind unsere Geräte wirklich und wann können sie zur Gefahr werden?

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Im Grunde wäre das folgende Szenario logisch: Haushaltsgeräte werden immer zuverlässiger, immer sicherer und immer haltbarer. Schließlich schreitet die Entwicklung permanent voran.

Wer sich heutzutage ein neues Gerät anschafft, der - so die Schlussfolgerung - sollte ein fehlerfreies Modell erhalten, das den neuesten technischen Standards gerecht wird und eine lange Lebensdauer besitzt.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Lebensdauer der in Deutschland genutzten Geräte stetig abnimmt. Laut dem Umweltbundesamt entsorgten Verbraucher im Jahr 2012/2013 ihre Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Trockner und Herde nach durchschnittlich 12,5 Jahren Nutzung. Zum Vergleich: 2004 waren es noch 13,5 Jahre.

Einerseits hänge dies damit zusammen, dass die Geräte heute leichtfertiger und schneller als früher durch scheinbar bessere Nachfolgemodelle ersetzt werden, Stichwort Wegwerfgesellschaft. Andererseits sei es aber auch tatsächlich so, dass die Geräte heute schneller kaputtgingen, was sicherlich auch ihrer zunehmenden Komplexität geschuldet ist.

Haushaltsgeräte können zum Sicherheitsrisiko werden

Auch in puncto Sicherheit gibt es bei Haushaltsgeräten Mängel zu beklagen. Durch Kurzschluss in Brand geratene Wäschetrockner oder explosionsgefährdete Gasherde - wer glaubt, dass diese Gefahren nur von minderwertig produzierten Geräten ausgehen, der irrt. Auch Markenprodukte etablierter Hersteller sind davon betroffen.

2016 sorgte beispielsweise Samsung mit Toplader-Waschmaschinen für Schlagzeilen. Der südkoreanische Konzern sah sich mit der Sammelklage einer US-Anwaltsfirma konfrontiert, weil "einige Samsung-Toplader in den Häusern der Eigentümer explodierten".

Ebenfalls mit negativen Schlagzeilen zu kämpfen hatte Bosch-Siemens im Februar 2017. Und das zum zweiten Mal binnen weniger Monate. Bereits im Oktober 2016 sah sich der Konzern gezwungen, vor möglichen Gasunfällen verursacht durch seine Herde zu warnen.

Da bei Gasherden ein fehlerhaftes Bauteil verwendet worden war, gab der Hersteller erneut eine Warnung heraus. Rund 1,5 Millionen Geräte waren betroffen.

Nicht die Nutzer, technische Defekte sind meist schuld

Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) in Kiel wird ein Drittel der Wohnungsbrände von Haushaltsgeräten ausgelöst.

Wäschetrockner stehen den Brandexperten des Instituts zufolge ganz oben auf der Liste der Brandursache. "Bei den Bränden, die im Institut untersucht wurden, sind in den wenigsten Fällen die Nutzer schuld, fast immer sind es technische Defekte, die den Brand auslösen", so IFS-Geschäftsführer Hans-Hermann Drews in der Sendung "Marktcheck" des SWR.

Aber weisen die Hersteller auf ein Brandrisiko bei Wäschetrocknern hin? Deutliche Hinweise auf Brandgefahren in der Bedienungsanleitung sind laut der Sendung eher die Ausnahme. Hersteller von Wäschetrocknern müssen in Bedienungsanleitungen laut EU-Norm nur auf Brandrisiken durch vorhersehbare Bedienungsfehler aufmerksam machen.

Werden Haushaltsgeräte im Vorfeld ausreichend geprüft?

Peter Krakau vom TÜV Rheinland zufolge sind die Hersteller verpflichtet, die Richtlinien der EU bei ihren Geräten einzuhalten. Deren Einhaltung müssen sie in der Konformitätserklärung für das Gerät bestätigen, um die Kennzeichnung "CE-Zeichen" auf ihrem Typenschild abbilden zu dürfen. Nur mit diesem Zeichen können elektrische Haushaltsgeräte innerhalb der EU verkauft werden.

Bei der Konformitätserklärung handelt es sich laut Krakau um eine reine Selbsterklärung des Herstellers. Wie ein Gerät im Unternehmen getestet wird, sei dem Hersteller selbst überlassen. Die Normen, nach denen geprüft werden sollen, sind jedoch in den Richtlinien festgelegt.

"Der Hersteller muss die Konformität erst nachweisen, wenn der Zoll bei der Einfuhr nach Dokumenten zur Konformitätserklärung fragt", so Krakau, "oder aber die Behörden Prüfberichte dazu anfordern, wenn beispielsweise ein Gerät Probleme durch Sicherheitsmängel verursacht hat."

TÜV zertifiziert die Sicherheit

Die Prüfungen durch den TÜV sind freiwillig. Vom TÜV wird unter anderem das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit vergeben.

"Unternehmen lassen die Prüfungen beispielsweise bei uns durchführen, um das GS-Zeichen zu erhalten und um sicher zu gehen, dass ihr Gerät die notwendigen Anforderungen für einen sicheren Betrieb erfüllt. Diese Geräte werden von Experten in unseren Laboren geprüft", erklärt Krakau.

Dass Fehlerquellen bei Haushaltsgeräten nie ganz auszuschließen sind, belegen die jüngsten Beispiele eindrucksvoll. So bleibt der Eindruck bestehen: Haushaltsgeräte sind einerseits wunderbare Helfer im Alltag - können andererseits aber auch zur Gefahr werden.

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