Der Fall um die acht Jahre alte Hündin Mara, die im Juli 2022 von einem Jäger im Landkreis Haßberge in Bayern erschossen wurde, sorgt erneut für Aufsehen. Im Berufungsverfahren verschärfte das Landgericht Bamberg nun das Urteil: Der 78-jährige Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

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Im Juli 2022 sorgte ein Vorfall im Landkreis Haßberge in Bayern für Entsetzen: Ein Jäger erschoss eine Hündin, die unangeleint auf einer Wiese lief. Ihre Halter waren mit dem Kanu unterwegs und wollten nur kurz eine Pause einlegen, als der Schuss fiel.

Für die Alaskan-Malamute-Hündin kam jede Hilfe zu spät. Das Projektil des Jagdgewehrs verletzte sie tödlich. Die Halter verklagten den zunächst flüchtigen Jäger. Er erhielt in einem ersten Verfahren eine geringe Geldstrafe für das unerlaubte Töten des Tiers.

Jäger zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Gegen das Urteil (5.600 Euro Strafe) legte der heute 78-jährige Jäger jedoch zunächst Berufung ein. Im Dezember landete der Fall erneut vor Gericht, diesmal beim Landgericht Bamberg. Anstatt der Berufung stattzugeben, verschärften die Richter das Urteil gegen den schießwütigen Mann aber sogar. Seiner Aussage, Wildtiere wie Hasen durch den Abschuss der Hündin schützen zu wollen, schenkten sie keinen Glauben, berichtet der "BR".

Das Gericht sprach den Jäger der quälerischen Misshandlung und Tötung eines Wirbeltieres sowie der Sachbeschädigung schuldig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Die Summe soll dem Caritasverband Haßberge und dem Deutschen Tierschutzbund zugutekommen.

Hündin Mara wurde grundlos erschossen

Der 78-jährige Jagdpächter behauptete in der ersten Gerichtsverhandlung, er habe Hündin Mara erschossen, um einen Hasen zu schützen, den die Hündin angeblich jagte. Diese Darstellung wurde vom Gericht als unglaubwürdig zurückgewiesen. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen war Mara gar nicht in der Lage, ein Tier zu verfolgen. Der Richter zweifelte auch an der Verhältnismäßigkeit des Schusses, der als "letzte Möglichkeit" begründet wurde.

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Ob der 78-Jährige nun auch seinen Jagdschein verliert, wird noch von der zuständigen Verwaltungsbehörde entschieden. Das Urteil gegen den Jäger ist bereits rechtskräftig, seine Revision zog er selbst zurück, berichtet "LTO". Für die Halter von Hündin Mara, die noch immer um ihre Fellnase trauern, bleibt das Urteil vermutlich dennoch nur ein schwacher Trost.  © Deine Tierwelt