Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Katzenhalterin dazu verurteilt, einer Tierärztin 8.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Grund: Die Katze biss der Ärztin während der Behandlung in die Hand. Die Wunde infizierte sich und musste operiert werden.
Ein Tierarzt-Besuch stellt viele Hunde und Katzen vor eine harte Probe. Etliche Haustiere haben schon beim Betreten der Praxis große Angst, wehren sich gegen die Behandlung oder versuchen, zu flüchten. So erging es offenbar auch einer Katze aus Düsseldorf.
Als sie vor einiger Zeit von einer Tierärztin untersucht werden musste, biss die Samtpfote der Frau in die linke Hand und verursachte dabei tiefe Wunden. Offensichtlich hatte Hundebellen die Mieze erschreckt, sodass diese zubiss. Obwohl die Ärztin die Bissstelle fachgerecht versorgte, infizierte sich die Stelle. Die Frau landete schließlich im Krankenhaus.
8.000 Euro Schmerzensgeld nach Katzenbiss
Der Düsseldorfer Senat, der den Fall kürzlich behandelte, entschied, dass sich durch den Biss die typische Tiergefahr der Katze realisierte. Nach § 833 Satz 1 BGB haftet die Tierhalterin für solche Risiken. Ein Haftungsausschluss aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Tierärztin wurde abgelehnt, da auch Tierärzte nicht generell von der Tierhalterhaftung ausgeschlossen sind, berichtet "Anwalt.de".
Das Urteil (AZ: I-15 U 7/19) war eindeutig: Die Halterin muss der Ärztin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro plus Zinsen zahlen. Außerdem muss die Halterin für die Anwaltskosten der Tierärztin sowie weitere materielle und immaterielle Schäden aus dem Vorfall aufkommen. Die Klägerin, eine selbstständige Tierärztin, erlitt eine schwere Infektion, musste operiert werden und verbrachte insgesamt zehn Tage im Krankenhaus.
Keine Mitverantwortung der Tierärztin
Der Vorwurf eines Mitverschuldens seitens der Tierärztin wurde vom Senat klar zurückgewiesen. Laut Gutachten war die Tierärztin nicht verpflichtet, während der Behandlung Handschuhe zu tragen, da dies nicht dem allgemeinen Standard bei der Behandlung von Katzen entspricht. Zudem rechtfertige der Fakt, dass die Ärztin bereits zuvor von einer Katze gebissen worden war, keinen erhöhten Sorgfaltsmaßstab.

Die Verletzungen führten letztendlich zu einer dauerhaft eingeschränkten Beweglichkeit der Hand, einer verminderten Griffkraft und einer vier Zentimeter langen Narbe. Der Senat hielt aufgrund der Schwere der Verletzung 8.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen. Das Urteil zeigt, dass Halter auch bei Behandlungen durch Fachpersonal eine Verantwortung für ihr Tier tragen. © Deine Tierwelt