• Rund alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.
  • Die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, häufig motiviert von Besitzansprüchen und häufig verübt durch nahestehende Männer, nennt man Femizid.
  • Die Vorsitzende von UN Women Deutschland, Elke Ferner, erklärt, warum es problematisch ist, dass der Femizid in Deutschland noch kein strafrechtlicher Begriff ist und warum Wörter wie "Familientragödie" oder "Beziehungsdrama" bei der Beschreibung solcher Taten dringend zu vermeiden sind.
Ein Interview

Frau Ferner, wie kann es sein, dass in einer vermeintlich aufgeklärten Industrienation wie Deutschland alle drei Tage eine Frau von einem Partner oder Ex-Partner umgebracht wird?

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Elke Ferner: Das sind schockierende Zahlen und ich frage mich das auch immer, wenn die Zahlen genannt werden. Aber offenbar ist es auch im 21. Jahrhundert immer noch so, dass es Männer gibt, die Frauen beherrschen wollen und dazu auch physische und psychische Gewalt anwenden. Diese Gewaltausübung und Machtdemonstration kostet an nicht ganz jedem dritten Tag eine Frau das Leben.

Anmerkung der Redaktion: Seit 2015 erstellt das Bundeskriminalamt eine kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt. Im Jahr 2020 wurden demnach 132 Frauen Opfer von vollendetem Mord und Totschlag im Rahmen von Partnerschaftsgewalt. Hinzu kommen laut BKA sieben Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge. Darüber hinaus wurden 227 Frauen Opfer von versuchtem Totschlag oder Mord durch einen Partner oder Ex-Partner. Die Zahl bewegt sich seit 2015 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Im Jahr 2019 wurden beispielsweise 117 Frauen im Rahmen von Partnerschaftsgewalt getötet.

Viele Menschen kennen den Begriff "Femizid" gar nicht oder können sich nichts darunter vorstellen – wie definieren Sie einen Femizid und was unterscheidet ihn zum Beispiel vom Tatbestand des Mordes?

Zunächst einmal ist es auch ein Mord, nur das Motiv ist eben ein anderes. Wenn ich jemanden umbringe, weil ich sein Geld haben will und er es mir nicht freiwillig gibt, dann ist das ein Mord. Wenn ich jemanden umbringe, nur weil sie eine Frau ist, dann ist das ein Femizid. Das Mordmotiv ist also ein anderes. Und häufig wird es sogar als "mildernder Umstand" gewertet, wenn es sich um eine sogenannte Beziehungstat handelt. In solchen Fällen macht dann das Wording den Unterschied, ob man "Beziehungstat" sagt - oder Mord. Deshalb finde ich auch, dass der Femizid als strafverschärfendes Motiv im Strafgesetzbuch in den Mordparagrafen aufgenommen werden sollten.

Aktuell steht in München der 37 Jahre alte Roland L. vor Gericht. Er hatte im Oktober 2020 seine Frau erstochen, nachdem er Nachrichten von einem anderen Mann auf ihrem Handy gesehen hatte. Roland L. galt als erfolgreich, wurde als zuvorkommend beschrieben. Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Herkunft nichts darüber aussagt, ob Männer Täter von Femiziden werden. Ein fehlgeleiteter Besitzanspruch oder auch das Motiv der Eifersucht eint die Täter jedoch häufig.

In Deutschland gibt es den Begriff "Femizid" zumindest juristisch noch gar nicht. Haben Sie die Hoffnung, dass sich das bald ändert?

Es liegt an uns allen, dass dieser Umstand öffentlich diskutiert wird und vor allem auch, dass man es mit Zahlen untermauert. Deshalb ist es gut, dass die Kriminalstatistik – wenn auch noch nicht lange – die Opfer-Täter-Beziehung in den Blick genommen hat. Denn vorher wusste man überhaupt nicht, dass jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht wird. Und deshalb, glaube ich, muss man auch die Motivation bei Tötungsdelikten gesondert erfassen. Damit man sehen kann, dass es ein Problem gibt. Manche sagen ja, das ist überhaupt kein Problem, Mord ist Mord. Nein, Mord ist nicht Mord. Das Ergebnis mag dasselbe sein, aber, die Motivation spielt natürlich auch eine Rolle.

Das BKA gibt seit 2015 eine Kriminalstatistik zur Partnerschaftsgewalt heraus. Ist das gleichzusetzen mit Femiziden?

Nein, das ist nicht gleichzusetzen. Partnerschaftsgewalt, die mit dem Tod endet, ist eine Teilmenge der Femizid-Problematik. Von Femiziden reden wir auch, wenn jemand eine Frau umbringt, nur weil sie eine Frau ist, auch wenn er sie überhaupt nicht kennt oder keine Beziehung zu ihr hatte.

Wir stecken mitten in der Vorweihnachtszeit – warum ist gerade Weihnachten eine gefährliche Zeit für Frauen?

Wir haben während der Pandemie gesehen, wenn sich alles auf das Private zurückzieht oder Menschen in möglicherweise beengten Wohnsituationen lange Zeit zusammen sind, dass dann auch das Thema Gewalt wieder eine größere Rolle spielt. Häusliche Gewalt hat während des Lockdowns zugenommen, das hat auch die Kriminalstatistik nochmal deutlich gemacht. Es ist für Frauen einfach schwieriger, wenn sie nicht zur Arbeit kommen, niemanden treffen, nicht einkaufen gehen können, aus der Gewaltsituation herauszukommen beziehungsweise sich überhaupt Hilfe zu holen. Wenn man zu Hause eingesperrt ist und vielleicht nicht einmal in Ruhe telefonieren kann, dann macht das eben den Unterschied, ob man Hilfe bekommen kann oder nicht.

Im ersten Lockdown der Coronakrise waren die gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt um circa 25 Prozent gestiegen, hatte die damalige Familienministerin Franziska Giffey im Dezember 2020 gegenüber der Funke Mediengruppe erklärt. Auch das bundesweite Hilfetelefon verzeichnete für 2020 einen Anfragenzuwachs von 15 Prozent.

Wo sehen Sie in Deutschland Versäumnisse im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Femizide?

Die Situation in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern nicht schlecht, aber natürlich gibt es Verbesserungspotenzial. In der Tat fehlen Plätze in Frauenhäusern für die akute Intervention. Es fehlen aber auch insbesondere Plätze in sogenannten Second-Stage-Angeboten, also dem Übergang vom Frauenhaus zur eigenen Häuslichkeit. Diesen Sprung schaffen viele Frauen nicht in einem Rutsch. Sie brauchen zwar häufig in gewissen Situationen mehr Freiraum als sie im Frauenhaus haben, aber doch mehr Unterstützung, als sie alleine in einer Wohnung haben können. Und natürlich haben wir seit Anfang der 2000er Jahre das Gewaltschutzgesetz in Deutschland, mithilfe dessen Täter der Wohnung verwiesen werden können. Das wird für meine Begriffe viel zu wenig genutzt. Es setzt aber natürlich auch voraus, dass die Kontaktbeschränkungen und -verbote auch überwacht werden. Denn wenn sich eine Frau in ihrer Wohnung nicht sicher fühlen kann, macht es am Ende auch keinen Sinn dort zu bleiben. Das Dritte ist, dass sichergestellt sein muss, dass eine Frau, wenn sie sich an die Polizei wendet, ihre Situation mit einer Beamtin besprechen kann; dass die Staatsanwaltschaften sensibilisiert sind. Und ich würde mir wünschen, dass wir Staatsanwaltschaften und Kammern an den Gerichten hätten, die sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Gewalt gegen Frauen befassen, damit eben genügend Know-how da ist. Außerdem wäre es wichtig, dass Richterinnen und Richter und auch diejenigen, die in der Strafverfolgung arbeiten, über die Anforderungen der Istanbul-Konvention und auch über Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel dem Vergewaltigungsparagrafen, entsprechend zeitnah fortgebildet werden, damit das Recht auch so angewandt werden kann, wie sich der Gesetzgeber das vorstellt.

Der Grundsatz der Istanbul-Konvention in Art. 1a lautet: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." Die Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten.

In dem Buch "Alle drei Tage" haben Laura Backes und Margherita Bettoni die Protokolle von mehreren Überlebenden von Femizid-Versuchen gesammelt. Was mich besonders schockiert hat: wie oft die Polizei schon eingeschaltet war, Gefährderansprachen abgehalten hat, Wohnungsverweise ausgesprochen hat – und wie wenig das offenbar gebracht hat.

Ja, das ist wirklich schockierend. Die Polizei hat nicht genügend Personal, das Ganze nachzuverfolgen. Sie können nicht vor jedes Haus, in dem ein Opfer von häuslicher Gewalt wohnt, rund um die Uhr eine Polizeiwache stellen, damit der Täter da nicht wieder auftaucht. Wir haben zusätzlich das Problem, wenn es um das Umgangsrecht mit Kindern geht, dass die vorherige Gewaltsituation keine Rolle spielt. Da steht dann angeblich das Kindeswohl im Vordergrund. Ich kann mir nur ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es im Sinne des Kindeswohls ist, dass derjenige, der die Mutter vor den Augen der Kinder schlägt, ganz normalen Umgang mit den Kindern haben kann. Umgang ja, aber dann unter Aufsicht des Jugendamtes und auch nicht so, dass derjenige dann die Kinder bei der Mutter direkt abholt und schon wieder ein Kontakt stattfindet. Vielleicht müssen die Sanktionen auch noch einmal nachgeschärft werden, wenn die Kontaktbeschränkungen oder -verbote nicht eingehalten werden. Das ist kein Kavaliersdelikt.

"Das Jugendamt legte fest, dass er die Kinder dreimal die Woche abholen durfte. Dienstags, donnerstags und samstags, jeweils ein paar Stunden. Genau das sollte mir zum Verhängnis werden." (Aus "Alle drei Tage - Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen tun müssen" von Laura Backes und Margherita Bettoni) Rania Idrissi wurde von ihrem Ex-Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche im Beisein ihrer Kinder angegriffen. Sie überlebte und ist mit ihren Kindern in einem Zeugenschutzprogramm. "Offenbar haben die Behörden Sorge, dass Youssefs Familie, vor allem sein Bruder, auf die Idee kommen könnte, Youssefs Werk zu vollenden", heißt es in ihrem Protokoll.

Braucht es dabei in Deutschland vielleicht auch mehr Angebote für Männer beziehungsweise Täter oder potenzielle Täter, zum Beispiel Anti-Aggressions-Training?

Natürlich sollte man nicht so tun, als wäre niemand resozialisierbar, auch wenn die Vorstellung manchmal schwer fällt. Trotzdem hat jeder eine zweite und eine dritte Chance verdient, muss dann aber auch bereit sein, das anzunehmen und an sich zu arbeiten. Eine Zwangsbekehrung wird nicht helfen. Wenn sich jemand nicht in Therapie begeben will oder das nur widerwillig macht, dann wird sich am Ende nicht so viel ändern. Ganz wichtig ist die Frage der Prävention insgesamt. Gewalt beginnt mit Alltagssexismus und hört mit Femiziden auf. Wenn man schon kleinen Kindern bestimmte Bilder in die Köpfe setzt, ob das nun über Schulbücher, Medien, das Verhalten der Eltern oder die Gesellschaft passiert, wie sollen sich kleine Jungs denn dann anders entwickeln? Wenn sie nicht lernen, Konflikte auch ohne Gewalt zu lösen; wenn sie nicht lernen, dass sie nicht unbedingt immer die starken, toughen Typen sein müssen, sondern dass Schwäche auch Stärke sein kann. Und Mädchen müssen lernen, sich auch zur Wehr zu setzen und sie müssen erfahren, dass ihr Nein eben auch Nein heißt und das von anderen respektiert wird.

Wie kann man im Privaten gegen diesen strukturellen Sexismus vorgehen?

Ich glaube, jede Frau hat es schon einmal erlebt, dass sie irgendwo von wildfremden Menschen blöd angemacht wurde, vielleicht nur verbal oder mit Pfiffen. Situationen einfach, in denen man sich überlegt: "Sag ich jetzt was oder ist die Situation so, dass man besser nichts sagt?" Das sind Situationen, in die Männer selten geraten und die sich oft gar nicht vorstellen können, dass Frauen so etwas häufig passiert.

Auch die Medien werden immer wieder in die Pflicht genommen, wenn es um das Thema Femizide geht. Was ist so problematisch an Begriffen wie "Familientragödie", "Ehe-Drama" oder "Beziehungsdrama"?

Diese Begriffe hören sich unabwendbar an. Als ob man es nicht in der Hand hätte. Wenn man aber sagt, da hat ein Mann seine Frau oder ein Vater die Mutter seiner drei Kinder ermordet, dann hört sich das eben schon anders an und macht deutlich, dass hier nichts Unabwendbares passiert ist, sondern es die Täter in der Hand hatten, den Konflikt auch anders zu lösen. Wenn man Taten als das benennt, was sie sind, bekommt man einen anderen Blick dafür. "Familiendrama", das kennt man. Wer hatte nicht schon einmal Streit in der Familie, auch heftigen Streit? Das passiert halt mal, dann hat er es vielleicht auch nicht so gemeint.

Im November 2019 verkündete die Deutsche Presse-Agentur, künftig in ihrer Berichterstattung auf Begriffe wie "Familientragödie" oder "Beziehungsdrama" zu verzichten. "Drama und Tragödie rücken Mord und Totschlag in die Nähe eines schicksalhaften Geschehens, in dem Opfer- und Täterrolle zu verschwimmen scheinen: Ist der Täter nicht auch irgendwie Opfer (etwa einer zerrütteten Beziehung) – und hat das Opfer daher nicht auch Anteil an der Tat?", erklärte dpa-Nachrichtenchef Froben Homburger damals via Twitter. Verbindlich auf dem Index landeten bei der dpa in diesem Zuge auch Begriffe wie "Sex-Täter" oder "Sex-Attacken". Auch unsere Redaktion hat in ihren Leitlinien festgelegt, auf derartige Begriffe zu verzichten.

Problematisch ist auch der Begriff "Eifersuchtsdrama". Dabei wird häufig auch gefragt, ob es denn Grund zur Eifersucht gegeben hatte. Und das kann sich dann sogar strafmildernd auswirken. Eigentlich Wahnsinn, oder?

Ja, das ist genauso wie bei Vergewaltigungen, wo dann gerne darüber gesprochen wird, was die Frau anhatte und ob sie wechselnde Sexualpartner hatte. Dabei tut das überhaupt nichts zur Sache.

Laut BGH-Urteil von 2008, auf das sich noch heute viele Gerichte beziehen, geschieht die Tötung einer (Ex-)Partnerin durch einen Mann nicht zwangsläufig aus niedrigen Bewegggründen, was als Mordmerkmal gelten würde."Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit sein, die eine Bewertung als 'niedrig' im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann als fraglich erscheinen lassen können, wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will." Im Klartext: Wenn sich eine Frau von ihrem Mann trennt und er sie daraufhin tötet, so ist dies nicht zwangsläufig als Mord, sondern als Totschlag zu werten, sofern nicht andere Mordmerkmale nachgewiesen werden können. "Gefühle der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit" können sich für Täter demzufolge strafmindernd auswirken.

Die meisten Femizide geschehen, wenn eine Trennung im Raum steht oder vollzogen wird. Wie können sich Frauen schützen, wenn sie sich von einem potenziell gewalttätigen Mann trennen wollen?

Ich glaube, man muss sich ein gutes Netz aufbauen. Man muss die Polizei informieren, vor allem, wenn schon eine Gewaltsituation vorlag, damit die Täter auch wissen, sie stehen unter Beobachtung und können sich nicht alles erlauben. Man sollte versuchen, nicht alleine auf den Täter zu treffen. Freunde und Familie sollten dem Opfer zur Seite stehen. Und wenn akute Gewalt vorliegt oder vorgelegen hat, würde ich in jedem Fall auch eine Beratungsstelle aufsuchen, vor allem, wenn ich den Weg zur Polizei aus welchen Gründen auch immer nicht gehen will. Dort kann man den Frauen auch dabei helfen für eine Woche oder mehr woanders unterzukommen, um eine räumliche Trennung zu haben und damit der Täter nicht sofort weiß, wo sich die Frauen aufhalten.

Wenn Sie selbst von häuslicher Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 116 016 oder die Online-Beratung.

Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle. Hilfsangebote für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.

Was wünschen Sie sich von der neuen Regierung in Deutschland? Welche Maßnahmen müssten dringend zum Schutz von Frauen durchgesetzt werden?

Wenn ich das richtig sehe, ist im Koalitionsvertrag einiges vereinbart, wie zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Schutz für Opfer häuslicher Gewalt oder eine bessere Finanzierung des Hilfesystems, insbesondere der Frauenhäuser. Auch die Istanbul-Konvention soll jetzt vorbehaltlos umgesetzt werden. Ich glaube, das A und O ist, dass die Regeln der Istanbul-Konvention, die ja unmittelbar geltendes Recht in Deutschland sind, auch ins Bewusstsein der Rechtssprechenden und der Strafverfolgungsbehörden gelangen, damit daraus Konsequenzen gezogen werden.

Elke Ferner ist Vorsitzende von UN Women Deutschland. UN Women engagiert sich für die Gleichstellung der Geschlechter, für Frauenrechte, für die Beendigung der Gewalt gegen Frauen und für die Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen. Elke Ferner ist Mitglied der SPD und gehörte von 1990 bis 1998 und 2002 bis 2017 dem Deutschen Bundestag an.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Elke Ferner von UN Women Deutschland
  • "Alle drei Tage - Warum Männer Frauen töten und was wir dagegen tun müssen."
  • "Frauenhauskoordinierung.de": Anstieg häuslicher Gewalt 2020
  • "Sueddeutsche.de": Ein besonderer Zerstörungswille
  • BGH-Urteil vom Oktober 2008: 2 StR 349/08
  • "bka.de": Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2020
  • "bka.de": Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2019
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