Das Landgericht Hamburg geht mit einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Facebook-Nutzer vor, der TV-Moderatorin Dunja Hayali mit Hasskommentaren überzogen hatte. Sollte sich der Facebook-User nicht daran halten, droht ihm eine Strafe von 250.000 Euro.

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Dunja Hayali war soeben erst für ihr couragiertes Auftreten in einer emotional überhitzten Flüchtlingsdebatte mit der "Goldenen Kamera" ausgezeichnet worden. Hayalis Dankesrede war ein bewegendes Plädoyer gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit.

"Glaubt eigentlich irgendjemand, dass das irgendwas bringt, dieser ganze Hass?", hatte Hayali gefragt und dabei selbst als Opfer dieses digitalen Hasses gesprochen.

Dunja Hayali trotzt dem Fremdenhass

Man müsse in einer Demokratie auch seine Sorgen äußern können, ohne gleich in die rechte Ecke gestellt zu werden, hatte die 41 Jahre alte Journalistin erklärt und betont: "Aber: Wenn Sie sich rassistisch äußern, dann sind Sie verdammt nochmal ein Rassist!"

Hayali weiß, wovon sie spricht. 1974 war sie im Ruhrgebiet als Tochter irakischer Christen aus Mossul auf die Welt gekommen, ein persönlicher Lebenshintergrund, der immer wieder Ziel übelster Anfeindungen sowohl auf Facebook als auch im öffentlichen Alltag wird.

Dennoch scheut sich die ZDF-Moderatorin nicht vor unbequemen Herausforderungen, wie etwa bei ihrer Reportage von einer AfD-Kundgebung für das "Morgenmagazin".

Dunja Hayali ist bei ihrer Berichterstattung um Aufklärung bemüht, will rechtsextremer Propaganda und fremdenfeindlichen Parolen mit sachlichen Argumenten den Nährboden entziehen.


Als Reaktion auf ihre couragierte Arbeit haben die Hasstiraden auf ihrer Facebookseite längst eine Dimension erreicht, mit der die Grenzen des Erträglichen weit überschritten werden.

Hayalis Anwalt, Christlieb Klages, erklärte nun, dass diese Hasskommentare exemplarisch seien für die brutalen Beleidigungen, welche die Moderatorin zuletzt über sich ergehen lassen musste.

Viertelmillion Euro Strafe für Hasskommentar

Diese Beleidigungen stünden allerdings nicht in Zusammenhang mit Hayalis bemerkenswerter Dankesrede bei ihrer Auszeichnung mit der "Goldenen Kamera", sondern wurden bereits im Januar gepostet.

Die Hasskommentare hätten Hinweise auf den Klarnamen des Verfassers enthalten, somit konnte man gerichtlich gegen ihn vorgehen. Die Einstweilige Verfügung sei bereits durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt worden, erklärt Klages.

Sollte sich der Verfasser der Hasskommentare nicht daran halten und weiter auf der Facebookseite von Dunja Hayali posten, droht ihm eine Strafe von 250.000 Euro.

Facebook hatte sich zuletzt auf öffentlichen und politischen Druck bereit erklärt, wirksamer gegen Hasskommentare vorzugehen.

Angesichts der anhaltenden Menge an Hasskommentaren unter Themen zu Flüchtlingen scheint dieses Vorhaben offensichtlich noch nicht umgesetzt worden zu sein.

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