Der SUV-Boom in Deutschland nimmt kein Ende. Doch die Parkmöglichkeiten in Deutschland sind nicht für Full-Size-Modelle ausgelegt. Das wird vor allem dann zum Problem, wenn Fahrer ihre großen Geländewagen auf dem Gehweg abstellen. Es droht ein Bußgeld wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts! Sind auch Sie mit Ihrem Wagen betroffen? Das erfahren Sie hier.

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Größer, breiter, schwerer – in Europa und anderen Teilen der Welt findet eine gewisse Amerikanisierung der Autos statt. Doch wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet, dürfen viele SUVs in Deutschland nicht auf dem Gehweg parken, was vielerorts bei entsprechender Beschilderung ja eigentlich zulässig ist.

Parken auf dem Gehweg: Nur bis zu 2,8 Tonnen erlaubt

Hintergrund ist das erlaubte Gesamtgewicht: Das liegt nämlich bei 2,8 Tonnen. Viele größere Geländewagen von Audi, BMW und Co. bringen allerdings mehr auf die Waage. Wenn Sie Ihren SUV dennoch auf dem Gehweg abstellen, ist ein Verwarnungsgeld von mindestens 10 Euro fällig. Sofern der Parkplatz über Parkflächenmarkierung verfügt, müssen Sie sogar mindestens 15 Euro an den Staat überweisen.

Die Besitzer folgender Modelle sollten sich daher zweimal überlegen, ob sie ihren SUV auf dem Gehweg abstellen:

Audi Q7 (über 2.800 Kilogramm schwer)

BMW X6 (mehrere Modelle über 2.800 Kilogramm schwer)

Jeep Grand Cherokee (2.949 Kilogramm schwer)

Land Rover Discovery (3.240 Kilogramm schwer)

Land Rover Range Rover (über 3.000 Kilogramm schwer)

Mercedes-Benz G-Klasse (alle Varianten über 2.800 Kilogramm schwer)

Mercedes-Benz GLS (mindestens 3.150 Kilogramm schwer)

Mercedes-Benz GLE (mindestens 2.900 Kilogramm schwer)

Nissan Navara (3.110 Kilogramm schwer)

Mitsubishi Pajero (als Fünf-Türer über 3.000 Kilogramm schwer)

Porsche Cayenne (3.000 Kilogramm schwer)

Toyota Landcruiser (2.600 bis 2.990 Kilogramm schwer)

VW Touareg (mindestens 2.880 Kilogramm schwer)

Das Parkverbot auf dem Gehweg gilt natürlich auch für andere Fahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten – etwa für Transporter, Kleinbusse und Wohnmobile, wie der ACE zu bedenken gibt.

Parkhäuser sind für SUVs zu eng

Probleme mit dem Parken haben SUV-Fahrer darüber hinaus schon seit einigen Jahren in Parkhäusern. Denn auch diese sind nicht für Full-Size-SUVs und ihre üppigen Abmessungen konzipiert, zumal die Stellplätze ohnehin recht klein gehalten sind. SUV-Fahrer haben oft ein Problem, überhaupt in ein (älteres) Parkhaus zu kommen und sich durch die engen Gassen zu mogeln – ganz zu schweigen vom ordnungsgemäßen Abstellen des Wagens. Schrammen und Dellen sind daher keine Seltenheit. Automobilclubs wie der ACE oder auch der ADAC weisen daher darauf hin, dass die Parkboxen erweitert werden müssten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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