Vor allem der russische Straßenverkehr liefert dank Videoaufnahmen sogenannter Dashcams viel Content auf YouTube und anderen Clip-Seiten. Aber wie ist das in Deutschland? Ist es erlaubt, den Straßenverkehr aus dem Auto heraus permanent zu filmen? Und werden solche Aufnahmen sogar vor Gericht akzeptiert? Wir klären auf.
Dashcams sind vor allem in Russland sehr beliebt. Per Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos befestigt sind, dokumentieren Autofahrer das, was vor ihnen passiert. Das führt zu witzigen, dramatischen oder kuriosen Videoaufnahmen. Die Meteoriteneinschläge in Russland aus dem vergangenen Jahr wurden auf diese Weise gefilmt. Aber auch Unfälle sind auf vielen Videos zu sehen. Was zu der Frage führt, ob solche Filme vor Gericht möglicherweise als Beweismittel zugelassen sind.
Verstoß gegen ein Grundgesetz
Über die Verwendung von Dashcams im deutschen Straßenverkehr gibt es rechtlich noch keine grundsätzlichen Entscheidungen. Der ADAC weist aber darauf hin, dass Dashcams gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen können. "Wer diese Aufzeichnungen ins Internet stellt und so der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat ohne Zustimmung der Beteiligten gegen deren Recht auf informelle Selbstbestimmung verstoßen", schreibt der Automobilclub auf seiner Internetseite. Damit würden Autofahrer also gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen.
Gefilmte werden nicht informiert
Selbst wenn die Aufnahmen von Dashcams nur für private Zwecke verwendet werden, müsse eine Interessenabwägung vorgenommen werden, heißt es beim ADAC. Dabei könne entscheidend sein, wie lange die Daten gespeichert bleiben beziehungsweise wann sie überschrieben werden. Grundsätzlich ist es bei Dashcams ja so, dass Personen aufgezeichnet werden, ohne dass diese darüber informiert wurden, geschweige denn ihr Einverständnis dazu gegeben haben.
Gericht entscheidet von Fall zu Fall
Autofahrer, die Dashcams einsetzen, verfolgen damit nicht unbedingt das Ziel, witzige Begebenheiten für YouTube festzuhalten. Sie wollen im Fall eines Unfalls das Video als Beweismittel in einem möglichen Gerichtsprozess einsetzen. "Datenschutzrechtliche Bedenken stehen einer Verwertung im Zivilprozess nicht grundsätzlich entgegen", schreibt der ADAC dazu. Es kann also sein, dass sich das Gericht die Aufnahmen von Dashcams ansieht. Und sollte festgestellt werden, dass das Video nicht manipuliert ist, könne es sogar als Beweismittel zugelassen werden.
Schuss kann nach hinten losgehen
Wer meint, ein Dashcam-Video vor Gericht als Beweismittel einbringen zu müssen, sollte sich aber über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Das Amtsgericht München hat in einem Unfallprozess tatsächlich die Verwendung eines selbst aufgenommen Videos für zulässig erachtet. In dem konkreten Fall hatte ein Radfahrer das Video erstellt. Die Aufnahmen wurden allerdings zu seinen Lasten verwendet.
Keine rechtlich sichere Grundlage für Dashcams
Es gibt in Deutschland also kein Grundsatzurteil zu Dashcams. Rechtsanwalt Christian Demuth schreibt deshalb bei "Focus Online": "Wirklich notwendig sind Dashcams nicht. Rechtlich sicher sind sie - auch wenn es bisher dazu keine Rechtsprechung gibt - ebenfalls nicht." In den meisten Verkehrsprozessen reiche ohnehin der Zeugen- beziehungsweise Sachverständigenbeweis aus. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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