Bislang müssen auch E-Autos für die Fahrt in Umweltzonen eine Feinstaubplakette tragen. Jetzt gibt es Bestrebungen, die Feinstaubplakette für E-Autos abzuschaffen.
Seit 2007 existiert in Deutschland die "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung". Die auch umgangssprachlich Plakettenverordnung genannte Regelung beinhaltet vier Schadstoffgruppen – drei davon müssen als Aufkleber in Rot, Gelb oder Grün am Pkw sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein. Die Zufahrt in die Umweltzonen in Deutschland ist jedoch fast nur noch mit der grünen Plakette möglich.
100 Euro Strafe drohen
Der grüne Aufkleber mit der Ziffer 4 symbolisiert die Schadstoffgruppe 4, zu der fast alle Benziner mit geregeltem Katalysator, bestimmte Diesel mit Partikelfilter, Erdgas-Fahrzeuge sowie Pkw mit Flüssiggasantrieb gehören. Ausschlaggebend sind hier spezielle Emissionsschlüsselnummern. "Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet." So heißt es unmissverständlich in der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Entsprechend kostet die Einfahrt in eine Umweltzone ohne die grüne Plakette am E- oder Brennstoffzellen-Auto 100 Euro Strafe – allerdings ohne einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die einzige Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen.
Beim TÜV und anderen Überwachungsorganisationen, bei Städten und Gemeinden sowie bei Werkstätten gibt es die Plaketten für Preise zwischen fünf und 20 Euro auch online zu kaufen. Bei Neuwagen gibt es den Feinstaubaufkleber meistens gratis dazu. Wichtig: Es muss immer das Kennzeichen auf dem Aufkleber verzeichnet sein. Fehlt dieses, werden ebenfalls 100 Euro Strafe fällig.
Bayern stellt sich gegen den Bund
In Bayern müssen E-Auto-Fahrer diese Strafe allerdings nicht fürchten. Bayerns Innenminister
Dieses Vorgehen sei im Rahmen des Opportunitätsprinzips rechtlich möglich, so die Deutsche Presse-Agentur. "Es ist doch völlig widersinnig und ein bürokratischer Starrsinn der Bundesregierung, Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen weiter mit der Umweltplakettenpflicht zu gängeln", betonte Herrmann.
Petitions-Ausschuss will Ende der Plaketten-Pflicht
Und genau diese Rechtslage soll sich nun ändern. Die Pflicht zur Anbringung einer Feinstaubplakette sollte aus Sicht des Petitionsausschusses des Bundestages bei reinen Elektrofahrzeugen entfallen. In seiner Sitzung am Donnerstag (6.6.2024) verabschiedete der Ausschuss mit breiter Mehrheit die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahin gehende Petition dem Bundesumweltministerium "zur Erwägung" zu überweisen. Jetzt liegt der Ball beim Umweltministerium und der Bundesregierung, die Petition aufzugreifen und die Bundes-Immissionsschutzverordnung anzupassen. Die Bundesregierung strebt derzeit allerdings keine Änderung an der entsprechenden Verordnung an.
Die Petition enthält aber auch eine Empfehlung an die Vollzugsbehörden der Länder, "ob bereits kurzfristig zugunsten einer Verwaltungsvereinfachung für die Fahrzeughalter vor Ort im Rahmen einer Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von dem Erfordernis einer grünen Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone abgesehen werden kann."
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