Der Weg zum Auto-Führerschein liegt vor dir, und du bist dir unsicher, was alles auf dich zukommt? Wir haben die 11 wichtigsten Fragen und Antworten für dich zusammengestellt.
Den Führerschein zu machen, ist für viele ein großer Schritt: Endlich mobil sein! Doch bevor das Lenkrad in greifbare Nähe rückt, warten zahlreiche Fragen. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Kann man beim Führerschein sparen, vielleicht sogar im Ausland? Und wie lange habe ich eigentlich Zeit, die Prüfung abzulegen? Unser Ratgeber liefert die wichtigsten Infos – klar, prägnant und auf den Punkt.
Was kostet der Auto-Führerschein, und wie bezahle ich ihn?
In den letzten Jahren sind die Kosten für den Führerscheinerwerb enorm gestiegen. Einen Pauschalpreis zu nennen, funktioniert jedoch nicht: Zum einen darf jede Fahrschule eigene Gebühren für Anmeldung, Fahrstunden und Prüfungen festlegen, muss diese jedoch transparent machen, zum Beispiel durch einen Aushang. Zum anderen hängt der Gesamtpreis stark davon ab, wie viele Fahrstunden benötigt werden. Dennoch lässt sich eine grobe Bandbreite beziffern. So hat der ADAC unlängst durchgerechnet, dass ein Fahrschüler, der eine günstige Fahrschule auswählt und mit relativ wenig Praxisstunden (15 Übungsstunden) auskommt, bei ungefähr 2.500 Euro landet. In einer teureren Fahrschule und mit 25 Übungsstunden sind es etwa 4.500 Euro. Neben den Übungsstunden kommen in jedem Fall noch zwölf Sonderfahrten (Autobahn-, Nacht-, Überlandfahrten) hinzu. Der Gesamtbetrag muss nicht am Stück bezahlt werden, sondern schrittweise mit den in Anspruch genommenen Leistungen.
Kann ich den Führerschein im Ausland machen und dabei sparen?
Prinzipiell ja. In anderen EU-Ländern sind die Kosten oft niedriger – etwa in Polen und Tschechien, wo man zwischen 700 und 1.000 Euro bezahlt. In Italien muss man mit gut 1.000 bis 1.300 Euro rechnen, in Belgien und Frankreich fallen rund 1800 beziehungsweise 1.900 Euro an. Um Führerscheintourismus zu vermeiden, schreibt die EU in Paragraf 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aber das Wohnsitzprinzip vor: Anwärter müssen mindestens 185 Tage im Jahr, also mehr als die Hälfte der Zeit, in dem Land leben, in dem sie den Führerschein erwerben möchten, und dort gemeldet sein. Ausnahmen gelten für Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren – sie sind von dieser Wohnsitzpflicht ausgenommen.
Was darf ich mit dem Auto-Führerschein alles fahren?
Die Älteren unter uns wissen noch, dass der Auto-Führerschein nicht immer als Klasse B bezeichnet wurde – das kam erst 1999. Davor hieß die Fahrerlaubnis "Klasse 3" und bot einiges mehr. Was normale Pkw betrifft, sind keine Unterschiede vorhanden, doch wenn es ums Lkw-Fahren oder um größere Autoanhänger geht, gibt es Abweichungen. Mit dem "neuen Lappen" können nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden – was schon Wohnmobile oder -wagen zum Problem machen kann. Immerhin: Mit dem Pkw-Führerschein B erwirbt man automatisch die Klassen AM (Roller bis 45 km/h) und L (Traktoren bis 40 km/h). Wer den "Dreier" besitzt und ihn umschreiben lässt, genießt dagegen einen Bestandsschutz. Das heißt, er darf weiterhin Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren (neu: C1). Sogar Gespanne bis zu 12 Tonnen sind erlaubt, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat (neu: C1E). Auch Autoanhänger sind kein Problem (neu: BE) – genauso Roller bis 45 km/h oder Traktoren bis 40 km/h. Aber auch Kleinkrafträder bis 125 Kubikzentimeter sind erlaubt, wenn der Autoführerschein vor dem 1.4.1980 gemacht wurde.
Gibt es den Automatik-Führerschein noch?
Ja, den gibt es noch. Wer seine Führerscheinprüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe absolviert, darf auch danach nur Automatik-Fahrzeuge bewegen. Seit April 2021 lässt sich der Automatik-Führerschein jedoch auch ohne erneute Fahrprüfung auf Autos mit Schaltgetriebe erweitern. Hierfür müssen mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Anschließend darf der Fahrlehrer nach einer 15-minütigen Probefahrt ohne externen Prüfer die Tauglichkeit für Schaltfahrzeuge bescheinigen. Im Führerschein wird dies mit der Schlüsselziffer 197 vermerkt.
Kann ich meinen Führerschein auf einem Elektroauto machen?
Wer später ohnehin elektrisch fahren möchte, kann seinen Führerschein auch gleich auf einem Elektroauto machen. Wird die Prüfung auf einem Stromer absolviert, gelten jedoch dieselben Restriktionen wie bei einem Automatik-Fahrzeug, E-Autos haben schließlich ebenfalls kein Schaltgetriebe. Mit zehn Zusatzstunden auf einem Schaltfahrzeug und einer abschließenden Probefahrt lassen sich die Einschränkungen auf gleiche Art und Weise aufheben.
Wie viel Zeit kann ich mir beim Führerschein lassen?
Das regelt Paragraf 18 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Darin heißt es: "Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit."
Wie bereite ich mich am besten auf die theoretische Prüfung vor?
In der Regel findet die Multiple-Choice-Prüfung am PC oder an einem Tablet bei den Sachverständigenorganisationen wie TÜV und DEKRA statt. Viele Fehler zu den Verkehrsvorschriften, den Umweltaspekten und den Gefahren im Straßenverkehr sind nicht erlaubt, daher ist Übung sehr wichtig. Denn die 14 Doppelstunden theoretischer Unterricht reichen meist nicht aus. Deshalb bieten viele Fahrschulen Lernmaterial wie Bücher, Online-Medien und Zugänge zu Führerschein-Apps an – was zwischen 90 und 120 Euro zusätzlich kostet und gut investiertes Geld ist.
Wie viele Fahrstunden brauche ich, um durch die Prüfung zu kommen?
Fünf Fahrstunden müssen die Schüler auf Bundes- oder Landstraßen absolvieren, vier auf der Autobahn und drei bei Dämmerung oder Dunkelheit. Kaum einer ist nach den zwölf Pflichtstunden so fit, dass er die praktische Prüfung besteht. Also sind noch Übungsfahrten nötig, wie viele genau, hängt von den Fähigkeiten und vom Lernfortschritt des Schülers ab. Kleiner Anhaltspunkt: Der Durchschnitt der zusätzlichen Übungsfahrten liegt in Deutschland bei 18 Fahrstunden.
Was bringt das begleitete Fahren?
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17) erlaubt es Jugendlichen in Deutschland und Österreich, ein Jahr vor dem regulären Führerscheinalter Fahrerfahrung zu sammeln – allerdings nur mit einer Begleitperson. Junge Fahrer gewinnen dadurch früh an Sicherheit, was das Unfallrisiko nachweislich senkt und oft günstigere Versicherungsprämien bringt. Zudem verkürzt es die Phase penibler behördlicher Aufmerksamkeit, zumal die Probezeit direkt beginnt. Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und dürfen maximal einen Punkt in Flensburg haben. Sie werden in der Prüfbescheinigung namentlich aufgeführt.
Welche Alternative gibt es zur Klasse B, und was ist zu beachten?
Mit der sogenannten AM-Fahrerlaubnis existiert eine Alternative zur Klasse B. Hier geht es um den Rollerführerschein, der auch zum Führen eines Microcars berechtigt. Dieses vierrädrige Leichtkraftfahrzeug hat meist zwei Sitzplätze, ist auf 8 PS Leistung beschränkt, wiegt höchstens 425 kg und ist maximal 45 km/h schnell. Bis zu 1.200 Euro kostet der Führerschein, den man ab einem Alter von 15 Jahren erwerben kann. Da sich der AM-Führerschein nur auf einem Zweirad machen lässt, sollten vor der ersten Fahrt unbedingt zusätzliche Fahrstunden mit dem Leichtkraftfahrzeug eingeplant werden, um sich an den Umgang mit dem Auto und Rückwärtseinparken zu gewöhnen. Übrigens: Die Klasse AM gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Was muss ich in der Probezeit beachten?
Die Probezeit gilt zwei Jahre lang ab dem Führerscheinerwerb. In dieser Phase stehen sicheres Verkehrsverhalten und strenge Regeln im Fokus: Schwerwiegende A-Verstöße (etwa Alkohol am Steuer) oder mehrere B-Verstöße (wie Handy am Steuer) führen zu kostspieligen Aufbauseminaren, Punkten in Flensburg, einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre und schlimmstenfalls zum Führerscheinentzug. Wichtig: Fahranfänger müssen in der Probezeit absolut nüchtern (0,0 Promille) und drogenfrei unterwegs sein. Sobald diese Zeit endet, gelten dieselben Regeln wie für Erfahrene, Vergehen ziehen dann keine spezifischen Fahranfänger-Sanktionen mehr nach sich. Übrigens: Wurde zuvor eine A1-Prüfung (Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 15 PS) oder BF17 absolviert, beginnt die Probezeit schon ab diesem Zeitpunkt. © auto motor und sport
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