Bei Staus auf Autobahnen muss eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge gebildet werden. Diese Pflicht gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in einigen Nachbarländern.

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Wenn auf der Autobahn der Verkehr infolge eines Unfalls stockt, zählt für die Helfer in ihren Einsatzfahrzeugen jede Sekunde. Um ihnen einen schnellen Zugang zur Unfallstelle zu verschaffen, ist freie Fahrt notwendig. Diese soll die Rettungsgasse ermöglichen. In Deutschland ist das Bilden einer Rettungsgasse Pflicht. Laut Paragraf 11 Abs. 2 StVO gilt: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Wer keine Rettungsgasse bildet und entsprechend Einsatzkräfte behindert, wird mit zwei Punkten in Flensburg und bis zu 320 Euro Bußgeld bestraft. Die Rettungsgasse ist aber nicht nur in Deutschland vorgeschrieben. Auch in zahlreichen unserer Nachbarländer gilt die Rettungsgassenpflicht.

Video: Richtig Rettungsgasse bilden

In Österreich gilt sie auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Richtungsfahrspuren. Gebildet wird sie wie in Deutschland. Die Bußen liegen allerdings deutlich höher. Wer keine Rettungsgasse bildet, kann mit bis zu 726 Euro belangt werden. Wer die Rettungsgasse befährt und Einsatzfahrzeuge behindert, wird mit bis zu 2.180 Euro Bußgeld bedacht.

Gleiche Rettungsgassenregeln wie in Deutschland

Auch in Slowenien, Belgien, Luxemburg und Polen ist die Rettungsgasse Pflicht; es gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland und Österreich. Ebenso in Ungarn und der Schweiz. Auch hier gelten die Regeln wie in Deutschland oder Österreich. Tschechien hat ebenfalls eine Rettungsgassenpflicht. Allerdings wird hier die Rettungsgasse auf zweispurigen Autobahnen in der Mitte gebildet. Bei mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse zwischen der mittleren und der rechten Fahrspur gebildet. In Kroatien ist wie in Österreich bei Stau eine Rettungsgasse auf Straßen ab zwei Fahrspuren zu bilden.

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Bei unseren französischen Nachbarn gibt es keine konkrete Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Allerdings müssen Autofahrer allen Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben, vorbeizufahren. Auch in Spanien gibt es keine explizite Regel, eine Rettungsgasse zu bilden. Autofahrer müssen Einsatzfahrzeugen aber die Möglichkeit geben, vorbeizufahren. Ebenfalls keine speziellen Vorschriften gibt es in Italien oder den Niederlanden.

Generell sind bei Stausituationen gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung gefragt, damit im Notfall rasch geholfen werden kann.  © auto motor und sport

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