Ein grauer VW Golf mit hannoverschem Kennzeichen sorgte seit mehr als einem Jahr auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) für Verwunderung.

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Das Fahrzeug stand offenbar verlassen in unmittelbarer Nähe des Terminals, und die Parkgebühren haben sich mittlerweile auf mehr als 200.000 Euro summiert. Doch wer das Auto dort abgestellt hat und wem es gehört, bleibt weiterhin ein Rätsel.

Seit über einem Jahr verlassen auf dem BER-Parkplatz

Auffällig ist der Zustand des Fahrzeugs, wie die Berliner Zeitung berichtet: Ein abgesplittertes Display, Papierfetzen am vorderen Scheibenwischer und ein Absperrband am hinteren Scheibenwischer zeigen, dass der Wagen seit längerer Zeit unberührt dort steht. Im Innenraum liegt eine halb volle Wasserflasche auf dem Beifahrersitz.

Normalerweise ist der Kurzzeitparkplatz für schnelles Bringen und Abholen gedacht. Die ersten zehn Minuten Parkzeit sind kostenfrei, danach werden fünf Euro für 15 Minuten und 23 Euro pro Stunde fällig. Für einen kompletten Tag belaufen sich die Kosten auf 552 Euro. Angesichts dieser Gebühren hat sich die Summe im Laufe eines Jahres auf mehr als 200.000 Euro erhöht.

Zuständigkeitschaos um den verlassenen Wagen

Der Fall des VW Golf hat ein komplexes Zuständigkeitswirrwarr offengelegt. Da der Parkplatz auf privatem Gelände des Flughafens liegt, fühlen sich weder die Polizei noch das örtliche Ordnungsamt zuständig.

  • Polizei Hannover: Da das Kennzeichen des Fahrzeugs auf Hannover verweist, wurde die Polizei Hannover eingeschaltet. Ein Sprecher erklärte jedoch gegenüber dem NDR, dass dies nicht zwangsläufig bedeute, dass der Halter des Fahrzeugs in Hannover wohne. "Nur weil es sich um ein Hannoveraner Kennzeichen handelt, muss das ja nicht bedeuten, dass die Halterin oder der Halter auch in Hannover wohnt," sagte der Sprecher. Sollte sich jedoch herausstellen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde und der Tatort in Hannover liegt, könnte der Fall dorthin zurückkehren.
  • Ordnungsamt Schönefeld: Auch das Ordnungsamt der Gemeinde Schönefeld sieht sich nicht in der Verantwortung. Es erklärte, dass das Fahrzeug auf privatem Grund stehe und damit nicht unter die Zuständigkeit des Ordnungsamtes falle.
  • Flughafen und Parkraumbetreiber: Der Flughafen Berlin-Brandenburg und die Firma APCOA Deutschland GmbH, die den Parkplatz bewirtschaftet, sind demnach für die Angelegenheit zuständig. APCOA erklärte auf Anfrage der Berliner Zeitung, dass man von dem Fall wisse und in Austausch mit dem Eigentümer des Parkplatzes sowie den Behörden stehe.

Mögliche Erklärungen für den Fall

Es gibt verschiedene Theorien darüber, warum das Fahrzeug seit über einem Jahr auf dem Parkplatz steht. Eine Möglichkeit ist, dass es gestohlen wurde und der Diebstahl bislang unentdeckt blieb. Die Polizei Hannover prüft derzeit, ob das Fahrzeug oder das Kennzeichen gestohlen sind. Sollte das Kennzeichen nicht zu dem Wagen gehören, könnte dies den Fall zusätzlich erschweren. Update: Nur einen Tag nach den ersten Medienberichten wurde der Golf am Dienstag (28.1.2025) abgeschleppt – die näheren Hintergründe sind nicht bekannt.

Eine andere Erklärung könnte sein, dass der Wagen absichtlich zurückgelassen wurde, möglicherweise aufgrund technischer Probleme oder finanzieller Schwierigkeiten des Besitzers. Bislang gibt es jedoch keine konkreten Hinweise, die diese Annahmen bestätigen.

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Die offene Frage nach den Parkgebühren

Neben der Klärung der Eigentumsverhältnisse bleibt auch die Frage, ob und wie die aufgelaufenen Parkgebühren eingetrieben werden können. Ein Sprecher von APCOA erklärte gegenüber der Bild: "Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt." Ohne einen bekannten Halter bleibt es jedoch fraglich, ob die Summe jemals beglichen wird.  © auto motor und sport

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