Die Skisaison steht vor der Tür, der nächste Winterurlaub ist geplant, doch was gilt bei unseren Nachbarn in Sachen Winterreifen- und Schneekettenpflicht?

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In einigen Ländern gibt es keine generelle Pflicht, in den Wintermonaten auf Winterreifen unterwegs zu sein. So zum Beispiel in Österreich, dort sind aber zwischen dem 1.11. und dem 15.4. des Folgejahres Winterreifen vorgeschrieben, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belangt werden.

In Frankreich sind die Bestimmungen nicht landesweit einheitlich, das Bußgeld beträgt bis zu 135 Euro und die Weiterfahrt ohne Winterreifen wird untersagt. Ähnlich sieht es auch in Italien aus, hier reicht der Bußgeldrahmen von 87 bis zu 345 Euro. Auf der Brennerautobahn zum Beispiel gilt vom 15.11. bis zum 15.4. des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal sogar, beginnend mit dem 15.10. Übrigens, im Sommer dürfen Sie in Italien nicht mehr mit bestimmten Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein.

Dies Regeln gelten in 20 Ländern:

Belgien

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht

Dänemark

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht

Estland

Winterreifenpflicht vom 1.12. bis 1.3. mit Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Zeitraum kann auf Oktober bis April ausgeweitet werden.

Finnland

Vom 111. bis 31.3. sind Winterreifen mit mindestens M+S-Kennung bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Dies gilt auch für gebremste Anhänger. Mindestprofiltiefe liegt bei 3 Millimeter.

Frankreich

Zwischen 1.11. und 31.3 des Folgejahres gilt eine generelle Winterreifenpflicht für Bergregionen. Es handelt sich hierbei um diese 48 Departements:

Ain, Allier, Alpes-de-Haute-Provence, Hautes-Alpes, Alpes-Maritimes, Ardèche, Ariège, Aude, Aveyron, Cantal, Corrèze, Corse-du-Sud, Haute-Corse, Côte-d'Or, Creuse, Doubs, Drôme, Gard, Haute-Garonne, Hérault, Isère, Jura, Loire, Haute-Loire, Lot, Lozère, Meurthe-et-Moselle, Moselle, Nièvre, Puy-de-Dôme, Pyrénées-Atlantiques, Hautes-Pyrénées, Pyrénées-Orientales, Bas-Rhin, Haut-Rhin, Rhône, Haute-Saône, Saône-et-Loire, Savoie, Haute-Savoie, Tarn, Tarn-et-Garonne, Var, Vaucluse, Haute-Vienne, Vosges, Yonne und Territoire de Belfort. Auch andere Departments können via Beschilderung Winterreifen vorschreiben.

Das Bußgeld beträgt in Frankreich 135 Euro, die Weiterfahrt ohne Winterreifen ist dem Fahrer untersagt.
Welche Reifen sind in Frankreich als Winterreifen erlaubt? Alle Pneus mit M+S-, MS- bzw. M&S-Kennzeichnung oder mit Alpine-Symbol und einer Mindestprofiltiefe von 3,5 mm werden anerkannt. Alternativ können Schneeketten oder sogenannte Schneesocken mitgeführt werden, die dann bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen werden müssen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. Schneeketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.

Großbritannien

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht

Italien

Keine generelle Winterreifenpflicht, einige Regionen können jedoch eigene Regelung vorschreiben. In den meisten Fällen werden diese generelle oder situative Winterreifenpflicht durch Beschilderung angezeigt. Die Ausnahmen: In der Stadt Bozen und auf der Brennerautobahn A22 bis Affi gilt vom 15.11. bis 15.4 eine allgemeine und witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. In der Provinz Bozen nur eine situative Winterreifenpflicht. Das Aosta-Tal schreibt Winterreifen vom 15.10. bis 15.4. vor, alternativ sind Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt.

Eine Schneekettenpflicht zeigen gesonderte Schilder an, in diesem Fall beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Als Winterreifen zählen in Italien alle Pneus mit einer M+S-Kennzeichnung.

Kroatien

Es gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht auf einigen Straßen oder Strecken. Diese werden per Verkehrszeichen angezeigt. Es müssen auf die Antriebsräder Winterreifen mit mindestens vier Millimeter Profiltiefe aufgezogen sein. Verstöße kosten umgerechnet 95 Euro.

Lettland

Pkw bis 3,5 Tonnen und Anhänger müssen von 1.12. bis 1.3. des Folgejahres Winterreifen mit mindestens 4 Millimeter Profil aufgezogen haben.

Luxemburg

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) müssen die Fahrzeuge mit Winterreifen (M+S-Kennzeichnung, 1,6 mm Mindesttiefe) bestückt sein. Bußgelder betragen ab 49 Euro, bei Behinderung 79 Euro.

Niederlande

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht

Norwegen

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Fahrzeuge mit Sommerreifen müssen bei winterlichen Verhältnissen mit Schneeketten ausgerüstet sein. Winterreifen müssen 3 Millimeter Profiltiefe aufweisen.

Österreich

Wie oben bereits beschrieben, gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn sind Winterreifen vorgeschrieben.

Sind Straßen durchgängig mit Schnee bedeckt oder vereist, sind auch Sommerreifen mit Schneeketten an den Antriebsrädern erlaubt. Als Winterreifen gelten alle mit dem "Alpine-Logo" oder der Kennzeichnung "M+S", "MS" bzw. "M&S". Sie müssen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen. Für Anhänger gibt es eine Winterreifenausrüstungspflicht. Die Geldbuße beträgt ab 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 5.000 Euro.

Polen

Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht

Schweden

Pkw bis 3,5 Tonnen und Anhänger müssen von 1.12. bis 31.3. des Folgejahres Winterreifen (mind. M+S-Kennung) mit mindestens 3 Millimeter Profil aufgezogen haben.

Schweiz

Auch bei den Eidgenossen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Wer indes mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist und den Verkehr behindert, erhält ein Bußgeld von rund 90 Euro. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Eine Schneekettenpflicht wird durch Beschilderung angezeigt.

Serbien

Vom 1. November bis 1. April des Folgejahres ist bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.

Slowakei

Keine generelle Winterreifenpflicht für Pkw bis 3,5 Tonnen. Sie müssen bei winterlichen Verhältnissen aber mit Winter- oder Ganzjahresreifen bestückt sein.

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Slowenien

Winterreifenpflicht zwischen dem 15.11. und dem 15.3. sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von 3 Millimetern haben, das gilt auch für Ganzjahresreifen als Alternative. Sommerreifen dürfen mit ebenfalls 3 mm Profiltiefe nur mit Schneeketten gefahren werden. Geldbuße bei Verstoß: 120 Euro.

Tschechien

Generelle Winterreifenpflicht für Pkw vom 1.11. bis zum 31.3. des Folgejahres. M+S-Kennzeichnungen an Reifen reichen aus.  © auto motor und sport

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