Sind Cookie-Banner künftig entbehrlich? Im Bundestag wurde ein Gesetzesentwurf erörtert, der dazu einen wichtigen Beitrag leisten kann. Es geht um das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Was hat es damit auf sich?

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
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Belästigende, sich wiederholende Cookie-Banner sind ein Ärgernis. Im Bundestag wurde jetzt eine datenschutzfreundliche Technologie diskutiert, mit deren Hilfe sie weitgehend reduziert werden können. Es geht um sogenannte Personal Information Management Systems (PIMS).

Die Idee ist, dass unabhängige Treuhänder zwischen Nutzern und digitalen Diensten stehen. Deren Aufgabe wäre es, nach offenen Standards Einwilligungen für Cookies zu verwalten. Die Idee basiert auf einer Empfehlung der Datenethikkommission der Bundesregierung. Sie hatte diese Lösung 2019 empfohlen.

Cookie-Banner sind lästig und werden nicht ernstgenommen

Endlich könnten Nutzer damit auch den stetigen Cookie-Abfragen ein Ende setzen, die heute ohnehin kaum noch jemand versteht. Sie würden auch die Deutungshoheit und Kontrolle über die Verwendung von Daten durch den Nutzer ermöglichen und für ihn kontrollierbar machen. Belästigende, sich wiederholende Cookie-Banner als Einzeleinwilligungen würden entbehrlich. Wegklicken per gedankenlosem Klickexzess ist inhaltlich ohnehin schwerlich eine freiwillige Einwilligung.

Funktion von Datentreuhändern

Sogenannte Datentreuhänder können hier eine wichtige Funktion einnehmen, indem sie Datenschutzeinstellungen speichern und für angeschlossene Telemediendienste eine Schnittstelle zum Abruf dieser Einstellungen bieten. Eine gesonderte Einwilligung des Nutzers für den jeweiligen Telemediendienst kann hierdurch entfallen. Zeitnah, effizient und mit wenig Aufwand als plattformneutrale Lösung, die Wettbewerb ohne Cookies für alle Marktteilnehmer ermöglicht.

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Fairer staatlicher Rahmen durch Anerkennung

Um einen fairen Rahmen zu garantieren, dürften nur staatlich anerkannte Dienste die Rolle als unabhängige Treuhänder zwischen Nutzern und digitalen Diensten einnehmen. Deren Aufgabe wäre es, nach offenen Standards die Einwilligungen zu verwalten, ohne Auswertung und oder Monetarisierung der Daten.

Nicht akkreditierte Angebote würden ihr Geschäft ansonsten ungestört weiter betreiben können, während rechtstreue Dienste ihr Image ohne messbaren Nutzen durch eine freiwillige Akkreditierung lediglich symbolisch aufpolieren könnten.

Ergänzung durch Log-In-Angebot

Ergänzt man die Idee mit einem Zugang (Log-In) zu Online-Diensten, würde man einen wichtigen weiteren Effekt erzielen. Verbraucher hätten nämlich dann die Möglichkeit, für den Zugang zu Online-Diensten einen datenschutzfreundlichen, unabhängigen Dienst zu nutzen.

Dieser würde deren Kaufinteressen nur insoweit und unter den Bedingungen auswerten, die der Nutzer vorgibt. Die Log-Ins über Facebook, Google, Apple, Amazon und Co würden entbehrlich und auch die Anbieter von Internetbrowsern müssten über den Einwilligungsmanager den Willen der Nutzer akzeptieren.

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Verwendete Quellen:

  • Deutscher Bundestag: Öffentliche Anhörung
  • BMI: Gutachten der Datenethikkommission
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