In fast allen verarbeiteten Lebensmitteln stecken Zusatzstoffe, auf dem Etikett gekennzeichnet mit der sogenannten E-Nummer. Welche dieser Zusatzstoffe verbergen sich in unserem Essen am häufigsten? Und sind sie alle unbedenklich?

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Was sind Zusatzstoffe?

Zusatzstoffe machen Lebensmittel länger haltbar, verleihen ihnen eine frischere Farbe, einen intensiveren Geschmack oder eine als optimal erachtete Konsistenz.

Zusatzstoffe müssen auf ihre Unbedenklichkeit hin getestet sein, um in der EU zugelassen zu werden. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) sind derzeit rund 320 Zusatzstoffe in der EU erlaubt.

Trotzdem sind nicht alle dieser Zusatzstoffe völlig harmlos. Manche stehen massiv in der Kritik, für einige gelten sogar Mengenbeschränkungen und Warnhinweispflicht.

Andere Zusatzstoffe wiederum sind umstritten, weil sie eingesetzt werden, um minderwertige Qualität von Lebensmitteln in Sachen Frische, Farbe oder Geschmack zu vertuschen. Gesundheitsschädlich sind sie deswegen nicht zwangsläufig.

E 322: Lecithin (Emulgator)

Lecithin ist ein fettähnlicher Stoff, der überwiegend aus Sojabohnen, aber auch aus Sonnenblumen, Raps oder Eigelb gewonnen wird.

Lecithin kann verschiedene Funktionen haben. Als Emulgator verhindert es, dass sich Fett- und Wasserphasen eines Lebensmittels trennen. Außerdem kann es als Antioxidationsmittel, Stabilisator und Mehlbehandlungsmittel eingesetzt werden.

Es kommt zum Beispiel in Margarine, Teigwaren, Schokolade, Mayonnaise und sogar in Säuglingsnahrung vor und gilt als unbedenklich.

E 330: Citronensäure (Antioxidationsmittel)

Citronensäure ist eine Fruchtsäure, die mithilfe von Mikroorganismen, meist Schimmelpilzen, gewonnen wird.

Citronensäure hat vielfältige Wirkungen in Lebensmitteln. Sie erhält als Antioxidationsmittel Farbe, Aromen und Vitamingehalt der Nahrungsmittel, wird als Säuerungsmittel verwendet und verleiht Fleisch eine frisch aussehende, rötliche Färbung.

Sie kommt außerdem in vielen anderen Produkten wie Erfrischungsgetränken und Fruchtsäften, Süßwaren, Konfitüre oder Wurst- und Teigwaren vor.

Laut dem Portal "Zusatzstoffe online" gilt E 330 als gesundheitlich unbedenklich, kann aber bei Schimmelpilzallergikern Symptome auslösen.

E 250: Natriumnitrit (Konservierungsstoff)

Natriumnitrit wird - wie auch Kaliumnitrit (E 249) - in Nitritpökelsalz eingesetzt und ist daher in gepökelten Fleisch- und Wurstwaren zu finden.

Das Internationale Krebsforschungsinstitut IARC, das der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstellt ist, hat verarbeitete Fleisch- und Wurstwaren im Jahr 2015 als krebserregend eingestuft - unter anderem, weil sie karzinogene Chemikalien wie Natriumnitrit enthalten.

Natriumnitrit kann mit bestimmten Eiweißbausteinen durch Braten oder Grillen sogenannte Nitrosamine bilden, die stark krebserregend sind. Daher sollte man gepökeltes Fleisch nicht auf diese Weise zubereiten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollte man nicht mehr als 300 bis 600 Gramm Fleisch und Fleischwaren pro Woche zu sich zu nehmen.

E 440: Pektin (Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel)

Pektin besitzt die Eigenschaft, flüssige Substanzen gelartig fest werden zu lassen. Daher findet es Anwendung zum Beispiel in Konfitüren, Marmeladen, Gelierzucker, Süßwaren oder Tortenguss. Außerdem wird Pektin für Fettersatzstoffe in Light-Lebensmitteln eingesetzt und kann als Trägerstoff für andere Zusatzstoffe fungieren.

Pektin wird laut "Zusatzstoffe online" aus den Schalen von Äpfeln, Zitrusfrüchten oder Zuckerrüben isoliert. Es gilt als unbedenklich.

E 110: Gelborange (Farbstoff)

Der künstlich hergestellte Farbstoff Gelborange zählt - wie auch Tartrazin, Azorubin, Cochenillerot und andere - zu den umstrittenen Azofarbstoffen. Diese stehen in Verdacht, bei Kindern Hyperaktivität auszulösen. Produkte, die solche Farbstoffe beinhalten, müssen daher folgenden Warnhinweis tragen: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen."

Des Weiteren stehen Azofarbstoffe in der Kritik, weil sie Pseudoallergien, also allergieähnliche Symptome, auslösen können.

Gelborange, das Lebensmittel entsprechend gelborange färbt, darf nur in bestimmten Lebensmitteln und unter Mengenbeschränkungen eingesetzt werden. Darunter fallen laut "Zusatzstoffe online" unter anderem Marmeladen, Konfitüren, Süßwaren oder Senf, aber auch Lachs- und Fleischersatzprodukte sowie Spirituosen.

E 620-625: Glutamat

Der Geschmacksverstärker Glutamat ist unter etlichen Namen und mehreren E-Nummern auf Etiketten zu finden:

  • Glutaminsäure (auch L-Glutaminsäure = E 620)
  • Mononatriumglutamat (auch Natriumglutamat oder MSG = E 621)
  • Monokaliumglutamat (auch Kaliumglutamat = E 622)
  • Calciumdiglutamat (auch Calciumglutamat = E 623)
  • Monoammoniumglutamat (auch Ammoniumglutamat = E 624)
  • Magnesiumdiglutamat (auch Magnesiumglutamat = E 625)

Glutamat gilt in der EU offiziell als unbedenklich. Kritiker sind aber überzeugt, dass Glutamat die Hunger- und Sättigungssteuerung negativ beeinflusst und damit ein indirekter Dickmacher ist. Derzeit gebe es dazu aber keine aussagekräftigen Studien, ließ die DGE gegenüber der Krankenkasse AOK verlauten.

Glutamat steht auch in Verdacht, sogenannte chronisch neurodegenerative Krankheiten zu fördern, zum Beispiel Alzheimer oder Morbus Parkinson.

Die Zusatzstoffgruppe dient als Geschmacksverstärker, weil sie einen würzigen, herzhaften Geschmack (auch als umami bekannt) hat. In vielen Lebensmitteln kommt Glutamat ganz natürlich vor, beispielsweise in Eiern, Rindfleisch, Erbsen oder Kartoffeln.

Häufig wird es aber auch zugesetzt und dient dann in etlichen Produkten wie Fertignahrung, Tütensuppen und Knabberartikeln als günstiges Würzmittel. Ein hoher Anteil an Lebensmitteln mit zugesetztem Glutamat gilt in den Augen von Ernährungsexperten als ungesund. Daher wird dazu geraten, übermäßigen Konsum zu vermeiden.

Eine Übersicht aller E-Nummern finden Sie auf "Zusatzstoffe online".

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