Erste deutliche Lockerungen für Familien in der Coronakrise kommen: Rutschen und Schaukeln auf öffentlichen Spielplätzen soll bald wieder erlaubt werden. Über weitere größere Öffnungsschritte will der Bund aber erst am 6. Mai beraten.
Bund und Länder wollen die seit Wochen wegen der Corona-Pandemie gesperrten Spielplätze wieder öffnen. Allerdings soll es dabei Auflagen für die Kommunen geben.
Das haben
Entscheidung über Schulen und Fußball auf 6. Mai vertagt
Einzelne Bundesländer hatten die Regelungen zuletzt bereits gelockert. So durften in den meisten Berliner Bezirken bereits am Donnerstag wieder Kinder auf die Spielflächen.
In den vergangenen Wochen waren Schaukeln, Rutschen und sogar Tischtennisplatten mit rot-weißem Flatterband abgesperrt gewesen. Nun sollen die Eltern darauf achten, dass sie überfüllte Anlagen meiden und dass ihre Kinder die Hygieneregeln einhalten.
Die Entscheidung über weitere Schulöffnungen vertagten Bund und Länder indes auf den 6. Mai. Auch zur Ausweitung der Kinderbetreuung solle eine Beschlussvorlage erst für die nächste Schalte von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am kommenden Mittwoch erarbeitet werden.
Nordrhein-Westfalen beschloss allerdings am Donnerstag bereits, alle Grundschüler ab dem 11. Mai zurück in die Schulen zu holen. Es sei ein tageweise rollierendes System geplant.
Kanzleramtschef
Der deutsche Profifußball muss weiter auf ein klares Signal für die Fortsetzung der aktuellen Spielzeit warten. Merkel und die 16 Ministerpräsidenten vertagten auch diese Entscheidung. Bis zu den nächsten Beratungen am 6. Mai soll es dazu eine Beschlussvorlage von Kanzleramtschef Braun und den Staatskanzleichefs der Länder geben.
Museen und Zoos dürfen wieder öffnen
Daneben sollen Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten in allen Bundesländern wieder öffnen können. Dabei sollen die bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln auch in kleinen und historischen Gebäuden eingehalten werden.
Einzelne Bundesländer hatten die behutsame Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen bereits beschlossen. So sind Zoos und Tierparks in Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits wieder für Besucher zugänglich.
Die Besucherzahlen werden allerdings begrenzt, außerdem können Tickets häufig nur für bestimmte Zeitfenster gekauft werden. In Sachsen dürfen Zoos und botanische Gärten am Montag wieder starten.
Ebenfalls am Montag öffnen die Berliner Museen unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften. In Thüringen sind viele Galerien und Museen bereits seit Wochenbeginn wieder geöffnet - einige Einrichtungen verschoben den Termin allerdings, weil sie sich zunächst auf die Hygiene- und Abstandsregeln vorbereiten mussten.
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten am Mittwoch einen Stufenplan vorgelegt, nach dem zuerst Zoos, Gartenschauen, Museen und Minigolfanlagen geöffnet werden und Ausflugsschiffe wieder fahren sollten. Erst deutlich später sollen demnach Theater, Konzerthäuser und Kinos folgen.
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Gottesdienste unter Voraussetzungen bald wieder möglich - Verbot von Großveranstaltungen bleibt
Zudem will der Bund wegen der Coronakrise verbotene Gottesdienste und Gebetsversammlungen wieder zulassen. Dies gelte unter der Voraussetzung, dass den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen werde.
Weiter grundsätzlich festhalten will der Bund dagegen an dem bereits beschlossenen Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste.
Wegen der Unsicherheiten beim Infektionsgeschehen sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben werde. Wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche und private Feiern oder Veranstaltungen wieder stattfinden könnten, sei wegen der besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen.
Merkel dämpfte zudem mit Blick auf den Sommerurlaub Erwartungen an Reisen in Europa. Dies sei derzeit nicht auf der Agenda, sagte sie. (mgb/ank/dpa)
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