Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf erste vorsichtige Lockerungen in der Coronavirus-Krise verständigt. Viele Lebensbereiche bleiben dennoch stark eingeschränkt. Ein Überblick.
Seit rund vier Wochen steht das wirtschaftliche und vor allem das gesellschaftliche Leben in Deutschland weitestgehend still. Am Mittwoch haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer gemeinsam erste kleine Lockerungen beschlossen.
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Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte, für viele Betriebe fehle weiterhin eine klare Perspektive für ihr Geschäft. "Weitere wirtschaftliche Einbußen für die gesamte Gesellschaft zeichnen sich ab", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Bundeswirtschaftsminister
Wir haben eine Übersicht zusammengestellt, in welchen Bereichen es Änderungen gibt:
Hygienemaßnahmen
Es gibt keine Maskenpflicht, aber die "dringende Empfehlung", sogenannte Alltagsmasken im Nahverkehr und beim Einkauf zu tragen. Die Kontaktbeschränkungen bleiben vorerst bis zum 3. Mai in Kraft: In der Öffentlichkeit (auch in öffentlichen Verkehrsmitteln) ist soweit möglich zu anderen, nicht zum eigenen Hausstand gehörenden Personen ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Im Freien ist der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt.
Sonderfälle: Jena, Landkreis Nordhausen, Hanau, Halle an der Saale und Dresden
Die Stadt Hanau hat – wie bereits zuvor in Jena und im Landkreis Nordhausen – für das Betreten von Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr eine Maskenpflicht angeordnet. In Jena gilt diese zudem auch am Arbeitsplatz und in allen öffentlichen Gebäuden. Besucher und Händler des Wochenmarktes in Halle und in Dresden müssen ebenfalls einen Mundschutz tragen.
Einkaufen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen unter Auflagen - unter anderem zur Hygiene - von Montag (20. April) an wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte haben ohnehin geöffnet.
Ausnahme: Friseure
Friseure sollen unter Auflagen – etwa zur Hygiene und zur Vermeidung von Warteschlangen – erst ab dem 4. Mai ihre Betriebe wieder öffnen dürfen.
Ausnahme: Bayern
Wie Bayerns Ministerpräsident
Restaurants, Biergärten, Diskotheken, Kneipen, Bars und Clubs
Sie bleiben weiter für ungewisse Zeit geschlossen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zufolge gelte es weiterhin, dass man außerhalb des eigenen Haushaltes nur mit einer Person zusammentreffen dürfe. In Gaststätten seien solche Beschränkungen oder Mindestabstände zu anderen Personen überhaupt nicht zu kontrollieren.
Schulen
Der allgemeine Schulbetrieb soll am 4. Mai wieder aufgenommen werden, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Anstehende Prüfungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres können aber auch vorher schon stattfinden.
Ausnahmen: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern
Hessen zieht nach den Worten von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) einen etwas früheren Einstieg in Erwägung, in Nordrhein-Westfalen sollen Schüler von Abschlussklassen bereits nach dem 20. April in die Schulen zurückkehren. Söder nannte hingegen den 11. Mai als Datum für Bayern.
Kitas
Konkrete Entscheidungen über eine Wiederöffnung von Kitas wurden nach dem Beschlusspapier nicht getroffen. Es heißt darin lediglich, die Notbetreuung werde fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Hochschulen
An den Hochschulen sollen neben der Abnahme von Prüfungen auch wieder Praxisveranstaltungen stattfinden dürfen, allerdings nur eingeschränkt, wenn dafür spezielle Labor- und Arbeitsräume nötig sind. Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder geöffnet werden.
Reisen
Auf Reisen sollen die Menschen vorerst weiter verzichten. Das gilt auch für touristische Tagesausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Betroffen sind Fußballspiele mit Zuschauern, größere Konzerte, Schützenfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Ob Fußball-Partien ohne Publikum möglich sind, ist noch offen. Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben weiterhin geschlossen, in Kirchen, Moscheen und Synagogen sollen vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden. (dpa/afp/mf)
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