Ein Salzburger Baumeister hisste vor seinem Büro eine Fahne mit drei Österreich-Adlern, die jeweils zwei Bananen in den Klauen halten. Der Spaß kommt dem Unternehmer teuer zu stehen: Laut Medienberichten wurde der Verfassungsschutz wegen der Bananenrepublik-Flagge aktiv. Nun droht eine saftige Geldstrafe.

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Im Ort Obertrum in Salzburg wehte eine ganze Zeit lang eine Fahne mit drei Bundesadlern. Das besondere daran: Die Adler halten statt Hammer und Sichel zwei Bananen in ihren Klauen. Der Verfassungsschutz wurde durch Medienberichte auf die Aktion aufmerksam, am Montag schritt die Polizei ein. Der Salzburger Baumeister musste in der Folge nicht nur die Flagge abnehmen, sondern bekam auch eine Anzeige. Die förmliche Version laut Polizei: "Der Besitzer wird nach Paragraf 248 des Strafgesetzbuches, wegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole angezeigt."

Künstler entwarf Bananenrepublik-Flagge

Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen. Die Idee kam dem Stadtbaumeister, als er mit dem Künstler Mafred Kiwek zusammensaß und über die Absurditäten der österreichischen Politik und Verwaltung diskutierte. "Wir haben uns amüsiert und irgendwann kam die Idee, das künstlerisch umzusetzen", sagte Voglreiter im Gespräch mit den "Salzburger Nachrichten". Kiwek fertigte drei Entwürfe an, die dem Unternehmen allesamt gefielen und somit auf der Fahne landeten, die in den vergangenen Monaten vor seinem Büro wehte – also schon lange vor der pannenreichen Bundespräsidentschaftswahl.

Auch zahlreiche Passanten seien stehen geblieben und ins Büro gekommen, und hätten ihm zu dem Einfall gratuliert. Ein paar Stück habe er sogar verkauft, allerdings nur zum Selbstkostenpreis. Gewinnabsicht hatte er keine, sagt Voglreiter. Ihm sei es darum gegangen zu zeigen, dass man den Humor nicht verlieren dürfe.

Verwendung von Staatssymbolen genau geregelt

Wer Staatssymbole für private Zwecke verwenden will, muss sich an genau Vorgaben halten. Die Flagge und der Bundesadler sollen dadurch vor missbräuchlicher Verwendung geschützt werden. Eine Verwendung ist laut Paragraf 7 des Wappengesetzes nur erlaubt "soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen." Wer dagegen verstößt und wegen Paragraf 248 des Strafgesetzbuches angezeigt wird, dem droht im schlimmsten Fall sogar Haft: "Wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."

Allerdings wird das nicht immer so streng ausgelegt. Im Jahr 2009 gab es einen ähnlichen fall, als bei einer Tiroler Fußball-Initiative der Bundesadler von einem Fußball am Kopf getroffen dargestellt wurde. Hier urteilte der VfGh, dass eine ironisierende Verfremdung des Bundesadlers zulässig sei, solange keine "Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung" erfolge.

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