In Berlin tritt Rapper Bushido im Prozess gegen Mitglieder der Abou-Chaker-Familie als Nebenkläger und Zeuge auf. Es geht unter anderem um Freiheitsberaubung, Erpressung und Körperverletzung – und um das Ende einer Freundschaft. Das sind die Hintergründe des Prozesses.

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Es ist noch gar nicht so lange her, da erklärte der Rapper Bushido, er wolle mit einer eigenen Partei in die Berliner Politik gehen. In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" erläuterte er 2012, dass er dort im Kleinen anfangen wolle und wie er sich das so vorstellt: "Ich sehe das so, wie in dem Film 'Der Pate'. Der Pate geht einkaufen, dann kommt ein Nachbar zu ihm und sagt, dass ihm ein anderer sein Geld wegnimmt, der Pate kümmert sich darum. Ein anderer hat eine kaputte Treppe, der Pate ruft seinen Kumpel an, der dann die Treppe repariert, und so weiter. Das ist ein ganz naives Prinzip, aber eigentlich müsste Politik das Gleiche sein, nur auf einer viel größeren Ebene."

Was Bushido bei dieser Geschichte nicht erwähnt, ist, dass sich Don Corleone in "Der Pate" weder um das gestohlene Geld noch um die kaputte Treppe aus reiner Nächstenliebe kümmert. Gratis-Käse gibt es nur in der Mausefalle. Vielleicht würde Bushido heute, acht Jahre und ein paar Erfahrungen später, seine Vorstellungen von Politik ein wenig anders formulieren.

Momentan ist der Rapper, der eigentlich Anis Ferchichi heißt, nämlich als Nebenkläger und Zeuge Beteiligter in einem Prozess, bei dem es ums Geben und Nehmen geht. Es geht um den Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder.

Bushido und Arafat Abou-Chaker: Freundschaft oder "Zwangsheirat"?

Über Bushidos Verbindungen zur organisierten Kriminalität wurde schon lange und viel spekuliert. In erwähntem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen" wurde Bushido ebenfalls zu seinen Verbindungen zu "einem der mächtigsten arabischen Familienclans in Berlin" gefragt.

Bushidos offenes Bekenntnis damals: "Wir sind die besten Freunde. Das geht sogar über den Freundschaftsstatus hinaus. Ich habe mich nicht auf irgendwelche Leute eingelassen, sondern wir sind zu dem geworden, was wir heute sind. Es ging damals nicht um Vorteile. Über Jahre haben wir dann unsere Positionen eingenommen. Es hat sich herausgestellt, dass wir alle mit dem, was wir können und wer wir sind, sehr gut interagieren. So haben alle profitiert, und das nicht nur im finanziellen Sinne."

Was genau das bedeutet, hat Bushido einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge vor Gericht so erklärt, dass er unfreiwillig in die Geschäfte mit Abou-Chaker geraten sei, als ihn dieser 2004 aus einem Plattenvertrag herausgeholfen habe. Im Anschluss seien die Geschäftsbeziehungen immer enger geworden, man habe auch in Immobilien investiert. In diesem Zusammenhang habe Bushido Ende 2010 Arafat Abou-Chaker auch eine Generalvollmacht gegeben, laut Bushido "beschränkt auf den Kauf dieser Immobilie."

Einem Bericht des "Stern" aus dem Jahr 2013 zufolge seien die beiden Freunde außerdem Partner in verschiedenen Geschäften gewesen, hätten sich "ein undurchsichtiges Labyrinth aus Unternehmen geschaffen."

Wie freundschaftlich genau die Beziehung zwischen Arafat Abou-Chaker und Bushido gewesen ist, beschäftigt auch den vorsitzenden Richter im aktuellen Prozess. Bushido selbst verglich vor Gericht seine Beziehung mit Arafat Abou-Chaker mit einer "Zwangsheirat".

Ab dem Jahr 2010 habe er sich in der Partnerschaft unfrei gefühlt und geglaubt, dass er aus dieser Beziehung nie wieder herauskommen werde, wie verschiedene Medien berichten. Der vorsitzende Richter hingegen warf ein, dass Bushido Arafat Abou-Chaker in seiner Biografie "über den grünen Klee" gelobt habe und fragte, wie das zu seinen Schilderungen vor Gericht passe.

Die Anklage: Erpressung, Freiheitsberaubung und mehr

Doch egal, ob "Zwangsheirat" oder "mehr als Freundschaft", im Prozess schildert Bushido, dass er 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Arafat Abou-Chaker beenden wollte. Das soll dieser aber nicht gewollt und Bushido eingesperrt, bedroht und geschlagen haben.

Lisa Jani, Richterin am Amtsgericht und Pressesprecherin für den Bereich des Strafrechts, erklärte die Anklagepunkte wie folgt: "Den Angeklagten werden unter anderem versuchte räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Untreue und Anderes vorgeworfen. So sollen sie unter anderem den Nebenkläger zu Gesprächen in Büroräumen eingesperrt haben – das wäre dann tatsächlich eine Freiheitsberaubung."

Außerdem sollen die Angeklagten, so Jani, Bushido eine halbvolle Wasserflasche an den Kopf geworfen und ihn "mit einem Stuhl traktiert haben, um ihren Willen durchzusetzen."

Bushido soll mehrere Millionen "als Ablösesumme" angeboten haben und wollte Rechtsanwälte einschalten, was die Angeklagten aber abgelehnt hätten. Insgesamt beläuft sich die Anklageschrift auf über 20 Seiten. Der Prozess ist zunächst bis Ende November geplant.

Verwendete Quellen:

  • "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": Doch, läuft super
  • "Stern.de" (Archiv): Bushido gibt Mafia-Clan Generalvollmacht
  • "Der Tagesspiegel": Bushido präsentiert im Zeugenstand Zahlen und Dokumente
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