Es geht um Leben und Tod sowie um die Sicherheit Deutschlands. Muss der Staat Bürger zurückholen, die im Ausland für eine terroristische Organisation unterwegs waren? Ein Gericht in der Hauptstadt soll entscheiden.
Mit einer Klage gegen die Bundesrepublik will ein deutscher IS-Unterstützer in syrischer Haft seine Rückkehr erzwingen. Die Klage ist beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen, wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Zuvor hatte die "Welt" berichtet.
In einer Erklärung seiner Anwälte Seda Basay-Yildiz und Ali Aydin aus Frankfurt am Main hieß es, die Bundesregierung sei verfassungsrechtlich verpflichtet, den in Nordsyrien inhaftierten Fabian G. zurückzuholen. Die Regierung handele aber aus politischen Motiven nicht und habe kein Interesse, eigene Staatsbürger nach Deutschland zu holen. Wegen der politischen Situation in Nordsyrien drohe dem Deutschen die Todesstrafe.
Fabian G. reiste mit seinem Bruder von Kassel nach Syrien
Basay-Yildiz war in Drohfaxen mehrfach rassistisch beleidigt worden, auch ihre Familie wurde bedroht. Die Anwältin hatte im Prozess um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" Opfer vertreten. In anderen Verfahren verteidigt sie mutmaßliche islamistische Gefährder.
Nach Informationen der "Welt" war Fabian G. mit seinem jüngeren Bruder im Oktober 2014 von Kassel nach Syrien ausgereist, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Der Vater von Fabian G. hat nach Darstellung der Anwälte umfangreich mit dem deutschen Staatsschutz kooperiert, um die Rückführung seines Sohnes zu gewährleisten. 2016 wurde ihm demnach mitgeteilt, dass sein Sohn tot sei.
Der Vater sei nach Syrien gereist, um sich zu vergewissern. Er habe seinen Sohn zwar nicht sprechen können. Die Gefängnisleitung habe ihm aber erlaubt, sein Kind zu sehen. Er habe es eindeutig erkannt und identifiziert, hieß es in der Erklärung. Dem Vater sei versichert worden, dass der Sohn umgehend nach Deutschland könne, wenn die Bundesrepublik die Auslieferung oder Ausweisung beantrage.
Am Verwaltungsgericht in der Hauptstadt gibt es noch eine weitere Klage auf Rückholung, wie der Sprecher sagte. Darin geht es um einen deutschen IS-Kämpfer, der im Irak festsitzt. Die Klagen werden in Berlin verhandelt, weil hier die Bundesregierung ihren Sitz hat. © dpa
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