Online-Dienste wie Facebook können künftig dazu gezwungen werden, Beleidigungen und Hasskommentare weltweit gezielt aufzuspüren und zu löschen. Die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gefällt Facebook nicht.

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Online-Dienste wie Facebook können zum gezielten Aufspüren und Löschen von rechtswidrigen Beleidigungen und Kommentaren ihrer Nutzer gezwungen werden.

Das EU-Recht stehe entsprechenden Anordnungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar veranlasst werden, rechtswidrige Äußerungen weltweit zu suchen und diese zu löschen. Diese müssten allerdings mit automatisierten Techniken auffindbar sein.

Der Anstoß kommt von Eva Glawischnig-Piesczek

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung gegen eine beleidigende Äußerung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Kommentare gefordert.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.

Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind - bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden.

Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.

Facebook sieht einen Angriff auf die nationale Meinungsfreiheit

Facebook äußerte sich am Donnerstag sehr kritisch zum EuGH-Urteil. Nach Einschätzung des US-Unternehmens gefährdet es den seit langem geltenden Grundsatz, nach dem ein Land seine Auslegung der Meinungsfreiheit nicht einem anderen Land aufzwingen darf. Zudem öffne es die Tür für Auflagen, die Internetunternehmen zu einer proaktiven Überwachung und Interpretation von Inhalten zwinge.

"Dieses Urteil wirft kritische Fragen rund um das Thema Meinungsfreiheit auf", sagte eine Sprecherin. Bei Facebook gebe es bereits heute Standards, die regelten, was Nutzer auf der Plattform machen können und was nicht. Zudem gebe es bereits Verfahren zur Einschränkung von Inhalten, die lokales Recht verletzten.

Die Klägerin Glawischnig-Piesczek begrüßte das EuGH-Urteil hingegen als einen historischen Erfolg für den Persönlichkeitsschutz. Die Entscheidung biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde, sagte die ehemalige Chefin der österreichischen Grünen am Donnerstag der Nachrichtenagentur APA. Die Betroffenen wollten vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge möglichst weltweit.

Renate Künast geht in Berufung

In Deutschland hatte wenige Wochen zuvor der Fall einer Parteikollegin von Glawischnig-Piesczek für Schlagzeilen gesorgt. Die frühere Bundesministerin Renate Künast war mit ihrem Ansinnen, beleidigende Kommentare gegen ihre Person auf Facebook als solche auch juristisch festzustellen, gescheitert.

"Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!", wurde Künast zitiert. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren."

Künast geht mit Hilfe der Initiative HateAid juristisch gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts vor. (hau/dpa)

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