80 Hinterbliebene von Opfern des Germanwings-Absturzes verklagen nun eine Flugschule in Arizona, die zur Lufthansa-Gruppe gehört. Diese hatte den Piloten ausgebildet.

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Hinterbliebene von Opfern des Germanwings-Absturzes in Frankreich haben am Mittwoch Klage gegen eine Flugschule in den USA vor einem Gericht in Phoenix (Arizona) eingereicht. Das teilte die Anwaltskanzlei Kreindler & Kreindler in New York der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Flugschule Airline Training Center in Phoenix ist eine Einrichtung der Lufthansa Flight Training GmbH. Germanwings gehört zur Lufthansa-Gruppe.

Die Hinterbliebenen von 80 Opfern des Absturzes wollen in den USA die Flugschule haftbar machen, an der der Copilot Andreas Lubitz ausgebildet wurde. Der Copilot führte den Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen den Ermittlungen zufolge bewusst herbei. Es geht um Schadenersatz in Millionenhöhe.

Flugschule sei nachlässig gewesen

Die Schule hätte von den psychischen Problemen ihres Schülers wissen können und ihn nicht zum Piloten ausbilden dürfen, lautet die Argumentation. Lufthansa und Germanwings lehnen eine Verhandlung des Falles in den USA ab.

An der Klage haben mehrere Anwaltskanzleien aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien mitgearbeitet, wie Kreindler & Kreindler mitteilte. Bei dem absichtlich herbeigeführten Absturz im März 2015 kamen 150 Menschen ums Leben.

Die Lufthansa-Flugschule sei nachlässig und leichtsinnig gewesen, sagte Rechtsanwalt Brian Alexander von Kreindler & Kreindler. Sie habe ihre selbstgesetzten Standards nicht erfüllt. Klare Warnhinweise seien übersehen worden. "Ein ordentliches Screening hätte seine Krankheitsgeschichte mit schweren Depressionen offengelegt", heißt es in der Klage. Lubitz sei eine Zeitbombe gewesen.

Neben einer angemessenen Entschädigung soll die Klage auch ein Schlaglicht auf das Regelwerk für den Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Luftfahrt werfen. Es bestehe eine große Notwendigkeit, Piloten künftig regelmäßigen Tests zu unterziehen, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten.



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