Die SPD will Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB) abschaffen und so der Bundesregierung in der Böhmermann-Affäre aus der Bredouille helfen. Doch geht das überhaupt so einfach? Und was wären die Folgen für Jan Böhmermann?

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In Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (StGB) ist geregelt, dass die Ehre ausländischer Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatischer Vertreter nach deutschem Recht geschützt sei - egal, ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten.

Zweck des Paragrafen, der noch aus dem Kaiserreich stammt, ist es, diplomatische Verwerfungen mit anderen Regierungen zu verhindern. Deswegen muss die Bundesregierung einem möglichen Ermittlungsgesuch einer ausländischen Regierung auch stets explizit zustimmen.

Die Türkei verlangt, dass Böhmermann wegen seines Schmähgedichts über Staatschef Recep Tayyip Erdogan belangt wird. Aktuell wird das Gesuch geprüft.

Paradoxe Auswirkung von Paragraf 103

Die SPD will diesen Paragrafen nun jedoch schnellstmöglich abschaffen. Laut dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann sollte diese "antiquierte Vorschrift" ersatzlos gestrichen werden. Darüber könne der Bundestag nach Fraktionsangaben schon in der nächsten Sitzungswoche Ende des Monats entscheiden.

Damit würde auch der Bundesregierung in der Folge die Entscheidung erspart, der Strafverfolgung des Satirikers zuzustimmen oder eben nicht.

Im Gespräch mit unserer Redaktion sagt Strafrechtsexperte Dr. Jesko Baumhöfener, dass der Paragraf 103 im aktuellen Fall ohnehin nicht seinen eigentlichen Zweck erfülle. Vielmehr habe er eine paradoxe Auswirkung. Gerade wenn die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft nicht dazu ermächtige, wegen Paragraf 103 gegen Böhmermann zu ermitteln, könne das zu diplomatischen Verwerfungen führen.

Jan Böhmermann könnte auch ohne Paragraf 103 belangt werden

Eine Abschaffung des Paragrafen 103 würde übrigens nicht bedeuten, dass Böhmermann keine Ermittlungen zu befürchten hat - denn Erdogan hat Böhmermann wegen Beleidigung nach Paragraf 185 StGB angezeigt.

Darauf weist auch Oppermann hin: Erdogan habe als türkischer Bürger die Möglichkeit, eine normale Strafanzeige gegen Böhmermann zu stellen. "Dazu braucht er nicht die Hilfe der Bundesregierung." Eine entsprechende Anzeige Erdogans liegt der Staatsanwaltschaft Mainz vor.

"Die Ehre eines Staatsoberhauptes ist uns genauso wichtig wie die Ehre eines normalen Staatsbürgers", argumentiert Oppermann.

Bei einer Verurteilung droht in diesem Fall eine Geldstrafe bis hin zu zwei Jahren Haft. Im Fall einer Verurteilung nach Paragraf 103 drohen im höchsten Fall drei Jahre Haft.

Eingriff in die Gewaltenteilung?

Baumhöfener führt noch einen weiteren Grund an, der für die Abschaffung von Paragraf 103 spricht. "In gewissem Maße wird hier in die im Grundgesetz geregelte Gewaltenteilung eingegriffen."

"Eine Ermächtigung zu Ermittlungen durch die Bundesregierung beziehungsweise das zuständige Auswärtige Amt zeigt natürlich eine Tendenz und könnte ein Gericht beeinflussen", befürchtet der Experte, "wiewohl jeder Richter in seiner Entscheidung natürlich unabhängig bleibt."

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Bundesregierung davor gewarnt, die deutsche Justiz im Fall Böhmermann zu einer Strafverfolgung zu ermächtigen. "Es wäre innenpolitisch auch verheerend, wenn die Regierung Erdogans Begehren nachkäme", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Sie würde damit nicht nur Jan Böhmermann, sondern gleichsam die Meinungs- und Kunstfreiheit an einen Autokraten und Despoten ausliefern, der bürgerliche Freiheiten im eigenen Land auf gröbste Weise missachtet", sagte er.

Vor dem Hintergrund des EU-Türkei-Abkommens in der Flüchtlingskrise betonte auch Oppermann, dass die Bundesregierung niemals erpressbar sein dürfe.

Dr. Jesko Baumhöfener ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg. Er gilt als ausgewiesener Fachmann für Jugendstrafrecht. Nebenbei unterrichtet der erfahrene Strafverteidiger als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Hamburg.
Mit Material der dpa
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