Die Bundesregierung will Transsexuellen die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtern.
Künftig solle dafür eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreichen, sagte Bundesfamilienministerin
Paus stellte gemeinsam mit Bundesjustizminister
Den Eckpunkten zufolge sollen Volljährige gegenüber dem Standesamt die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen verlangen können, ohne weitere Nachweise oder Begründungen zu erbringen. Bei Minderjährigen ab 14 müssen die Eltern einverstanden sein - sind sie es nicht, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um den Konflikt zu klären. Nach einer Änderung der Einträge soll in allen Fällen eine Sperrfrist von einem Jahr gelten, bevor eine erneute Änderung möglich ist.
Bisher ist vorgeschrieben, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.
Das Transsexuellengesetz sei "pathologisierend", weil es Transgeschlechtlichkeit wie eine Krankheit behandle, und atme "den Geist der 70er-Jahre", sagte Paus. Selbstbestimmt leben zu können, sei "fundamental für alle Menschen".
Die Eckpunkte sehen auch ein "bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot" vor, wie Paus ausführte. Damit soll es untersagt werden, Angaben über die frühere Geschlechtsidentität oder den früheren Vornamen eines Menschen zu veröffentlichen, wenn dieser das nicht will. Es gehe darum, ein "Zwangs-Coming-out" zu verhindern, sagte Paus.
Buschmann betonte, Transsexualität sei "nicht der statistische Normalfall, aber es ist normal". Daher sei auch die Zahl der Betroffenen letztlich unerheblich: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch." © AFP
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