Vom kommenden Sommer an sollen sich Bürgerinnen und Bürger in einem Portal über mögliche Naturgefahren an ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort informieren können. "Es ist geplant, dass das Naturgefahrenportal ab Sommer 2024 in Betrieb gehen wird, sobald die Entwicklung abgeschlossen und die Gesetzesänderung in Kraft getreten ist", teilte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit Blick auf einen Gesetzentwurf mit, den die Bundesregierung am Mittwoch beschloss. Betreiber des Naturgefahrenportals soll der Deutsche Wetterdienst (DWD) sein.
FDP-Digitalminister
Der DWD wird den Angaben nach nicht nur dafür sorgen, "dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten". Wissing sprach von einer wichtigen und sinnvollen Ergänzung der bestehenden Warnstrukturen von Bund und Ländern. Hintergrund des geplanten Portals ist die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021.
In der Mitteilung heißt es: "Jede interessierte Person kann dann im Naturgefahrenportal ihre Adresse eingeben und erfahren, wie hoch das Risiko für verschiedene Naturgefahren an ihrem Ort ist." Alle Menschen könnten sich über die aktuelle Lage informieren. © dpa
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