Nach dem OVG-Urteil zur Beobachtung der AfD gibt es Bestrebungen, die Partei verbieten zu lassen. Derweil kündigt AfD-Chefin Alice Weidel rechtliche Schritte an.

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Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. "Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen", sagte er am Montag dem Portal Zeit Online.

"Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein."

Die AfD sei "eine große Bedrohung, man muss sich keine Illusionen machen", betonte Wanderwitz. "Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein."

Für einen Antrag braucht es 37 Stimmen

Um den Antrag in den Bundestag einzubringen, braucht Wanderwitz fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt also 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, sagte Wanderwitz "Zeit Online". Nur bei der FDP sei es noch etwas schwierig.

Den Spitzen der Bundestagsfraktionen warf der CDU-Politiker eine zu große Zurückhaltung bei dem Thema vor. "Ich würde mir bei den Fraktionsführungen mehr Liebe für das Thema wünschen", betonte er. Notfalls wolle er einen fraktionsunabhängigen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen.

Grünen-Politikerin fordert eine Task Force

Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) forderte die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die Partei. Meier sprach sich am Montag im "Tagesspiegel" dafür aus, dass die Innenministerkonferenz - wie beim NPD-Verbotsverfahren - eine Arbeitsgruppe beauftragt, Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln. Diese Task Force solle dann in einem Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen.

"Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen", betonte Maier. Dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt hat, stärke die wehrhafte Demokratie. "Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen."

Die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner forderte, im Bundestag parteiübergreifend einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. "Es ist Zeit, jetzt zu handeln und in einem breiten Konsens der Demokratinnen und Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen", sagte sie dem Portal t-online. Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.

Weidel kündigt rechtliche Schritte an

AfD-Chefin Alice Weidel hat das Gerichtsurteil derweil als "so nicht akzeptabel" bezeichnet und weitere rechtliche Schritte angekündigt. "Wir werden die nächsten Schritte sehr genau überlegen, aber wir werden uns dann wohl in Leipzig wiedersehen", sagte Weidel in einem Pressestatement. Die AfD kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen das Urteil einlegen.

Co-Parteichef Tino Chrupalla sagte dazu: "Wir werden für unsere Mitglieder, Wähler, aber auch für den Rechtsstaat alles ausschöpfen, was nötig ist, um für Rechtsstaatlichkeit zu sorgen." Die Parteichefs kritisierten, dass das Gericht der Partei verwehrt habe, weitere Beweisanträge vorzulegen.

"Sie werden programmatisch bei uns nichts finden, was in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich ist", sagte Chrupalla. Weidel fügte hinzu: "Wir stehen auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung. Und ich stelle sogar die These auf, dass keine andere Partei so auf dem Boden unserer Demokratie und des pluralistischen Austausches steht wie die AfD."

Das OVG hatte am Montag nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Das Gericht ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. (afp/phs)

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