Weil er inzwischen kein eigenes Büro mehr hat, muss Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) keine Auskunft über Lobbytermine für den russischen Gaskonzern Gazprom oder andere Unternehmen geben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte zum zweiten Mal einen entsprechenden Eilantrag des Portals Fragdenstaat.de ab, wie der Betreiber des Portals am Freitag öffentlich machte. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie aus der OVG-Entscheidung hervorgeht.

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Fragdenstaat.de wollte Auskunft zu Terminen Schröders in den Jahren 2019 bis 2022 erzwingen und auch erfahren, welche Termine im Zusammenhang mit Energiepolitik oder den Unternehmen Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft standen. Wie das OVG feststellte, hat Schröder aber nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom Mai 2022 kein Büro mehr. Damit laufe die Anfrage ins Leere.

Der Haushaltsausschuss hatte nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine als Konsequenz aus Schröders Verhalten dessen Büro ruhend gestellt. Schröder war Aufsichtsrat beim russischen Energiekonzern Rosneft. Dieses Amt legte er im Mai 2022 nieder, eine Nominierung für den Gazprom-Aufsichtsrat lehnte er damals nach eigenen Angaben ab. Dennoch ist der Altkanzler wegen seiner Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin umstritten.


  © AFP

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