Die regierungsinternen Beratungen über das Gesetz zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland dauern weiter an. Der Entwurf sollte nach früheren Angaben des Familienministeriums eigentlich an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Zur Verzögerung teilte das Ministerium auf dpa-Anfrage mit: "Wir befinden uns mit dem Gesetz weiter in der Ressortabstimmung und arbeiten mit Hochdruck daran, das Gesetz bis zur Sommerpause im Kabinett zu beschließen." Zuvor war bereits der ursprüngliche Kabinettstermin am 22. Mai verworfen worden. Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hatte die Vertagung in der Vergangenheit mehrfach kritisiert. Sie mahnt seit längerem an, das Gesetz nicht auf die lange Bank zu schieben. "Spätestens im ersten Quartal 2025" müsse das Gesetz im Bundestag beschlossen werden, hatte Claus gefordert. Dies sei wichtig, um betroffene Kinder und Jugendliche besser als bislang unterstützen zu können.
Das Gesetz soll die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz eine Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor. So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte - ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes - jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richte. In diesen Bericht könnten dann etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufgenommen werden. © dpa
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