Der wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagte Sohn von US-Präsident Joe Biden, Hunter Biden, wird nach Angaben seines Anwalts auf nicht schuldig plädieren. Zudem bat sein Anwalt Abbe David Lowell am Dienstag (Ortszeit) darum, den ersten Gerichtstermin per Videokonferenz vorzunehmen. "Herr Biden strebt mit diesem Antrag keine Vorzugsbehandlung an." Er habe "an allen Verfahren teilgenommen, bei denen sein physisches Erscheinen notwendig ist, und wird dies auch weiterhin tun".

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Hunter Biden war vergangene Woche von einer sogenannten Grand Jury im östlichen Bundesstaat Delaware angeklagt worden. In zwei Anklagepunkten wird er beschuldigt, gegenüber einem Waffenhändler falsche Angaben beim Kauf einer Waffe gemacht zu haben. In einem dritten Anklagepunkt wird dem 53-Jährigen vorgeworfen, die Waffe während eines elftägigen Zeitraums im Oktober 2018 besessen zu haben, obwohl er dies als Konsument verbotener Drogen nicht durfte.

Das Justizministerium hatte erklärt, bei einer Verurteilung drohe Hunter Biden eine Höchststrafe von 25 Jahren Gefängnis. Die tatsächlich verhängten Strafen für Bundesverbrechen würden aber üblicherweise unter den Höchststrafen liegen.  © AFP

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