Wegen der Planung eines Brandanschlags auf eine Synagoge in Bochum ist ein 36-jähriger Deutschiraner am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte die Tat im November 2022 mit einem "Hintermann" im Iran verabredet hatte, die Ausführung aus "Angst vor Entdeckung" aber vor Ort abbrach und den Brandsatz auf eine benachbarte Schule warf.
Laut Gericht wollte der Angeklagte damit seinem Auftraggeber im Iran "die Tatausführung oder wenigstens entsprechende Bemühungen" vorspiegeln. Die verabredete Tatausführung habe er "unfreiwillig" unter anderem angesichts beleuchteter Wege rund um die Synagoge, der exponierten Lage des Gebäudes sowie Anzeichen für Sicherheitsvorkehrungen abgebrochen. Das Urteil erging wegen Verabredung zu schwerer Brandstiftung sowie versuchter Brandstiftung.
Die Planung des Brandanschlags ging nach Feststellungen des Gerichts auf "staatliche iranische Stellen" zurück. Der Angeklagte versuchte demnach vor der mit einem Molotowcocktail ausgeführten Tat außerdem vergeblich, einen Bekannten dazu zu überreden, sich zu beteiligen. An der statt der Synagoge getroffenen benachbarten Schule entstand durch den Brandsatz Sachschaden.
Mit seinem Urteil folgte das OLG dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Aus Sicht der Verteidigung war der 26-Jährige hingegen strafbefreiend von dem geplanten Anschlag zurückgetreten, diese wollte lediglich den Wurf des Brandsatzes auf die Schule als Sachbeschädigung gewertet sehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann von Anklage sowie Verteidigung angefochten werden. © AFP
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.