Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein sechsjähriges Hafturteil des Landgerichts Bochum wegen millionenschweren Abrechnungsbetrugs mit Coronatestzentren aufgehoben. Wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wurde die Entscheidung vom Juni vergangenen Jahres auf eine Verfahrensrüge des Angeklagten hin vollständig aufgehoben. Das Gericht in Nordrhein-Westfalen muss neu verhandeln und entscheiden.

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Als Grund führte der BGH an, dass "das Landgericht über ein mitteilungspflichtiges verständigungsbezogenes Gespräch in einer Sitzungspause zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern in der öffentlichen Hauptverhandlung entgegen Paragraf 243 Absatz Strafprozessordnung keine Mitteilung gemacht hat".

Der Angeklagte war in Bochum am 24. Juni 2022 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte laut Urteil mit einer Firma in vielen Teststationen unter anderem Schnelltests bei der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet, die gar nicht vorgenommen worden waren. Die Schadenssumme wurde auf 24,5 Millionen Euro beziffert.

Zum Urteilszeitpunkt waren 17 Millionen Euro davon bereits gesichert. Die Staatsanwaltschaft hatte die Konten schon früh eingefroren. Außerdem legte der Angeklagte im Prozess ein Geständnis ab und arbeitete danach laut Bochumer Gericht aktiv an einer Wiedergutmachung mit.

Ein Verfahren gegen den ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagten Sohn war schon zuvor gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Ursprünglich hatte das Rechercheteam von Westdeutschem und Norddeutschem Rundfunk sowie der "Süddeutschen Zeitung" den Betrug aufgedeckt, woraufhin die Staatsanwaltschaft aktiv wurde.


  © AFP

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