Das lange umstrittene Heizungsgesetz hat die letzte Hürde genommen. Ein Antrag Bayerns, der zu Verhandlungen im Bundesrat geführt hätte, fand keine Mehrheit.
Das lange umstrittene Heizungsgesetz kommt. Der Bundesrat befasste sich am Freitag mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), ein Entschließungsantrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln für den Heizungstausch zum 1. Januar 2024 nichts mehr im Weg.
Das GEG legt den künftigen Fahrplan für klimafreundliche Heizungen fest. Neu eingebaute Anlagen müssen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies im Regelfall nicht leisten.
Das Gesetz war nach monatelangem Streit innerhalb der Ampel-Koalition vom Bundeskabinett verabschiedet worden, wurde dann im parlamentarischen Verfahren aber erneut weitgehend abgeändert. Vor allem die FDP hatte wesentliche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf durchgesetzt.
Für Bestandsbauten wird die kommunale Wärmeplanung entscheidend
Ab Januar gelten die Regeln zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen und der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und auch flankierende neue Regeln für die staatliche Förderung des Heizungstauschs sind allerdings noch nicht final beschlossen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Die Länder sollen vorsehen können, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte Fristverlängerungen für die Kommunen. Er verwies auf unterbesetzte Ämter und Behörden sowie überlastete Ingenieur- und Planungsbüros. Sein Antrag scheiterte aber im Bundesrat.
Industrieverband begrüßt Entscheidung zum GEG
Der Bayerische Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) kritisierte das GEG inhaltlich scharf: "Es ist sozial ungerecht, es ist nicht praxistauglich und sein klimapolitischer Mehrwert, also der eigentliche Kern des Gesetzes, ist gar nicht zu beziffern." Er forderte, dem Gesetz mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses "vorerst die Rote Karte zu zeigen", scheiterte mit diesem Aufruf jedoch.
Aus der Wirtschaft kam Zuspruch zur Entscheidung des Bundesrates. Die Länderkammer gebe Unternehmen "die dringend benötigte Planungssicherheit", erklärte Frank Ernst, Geschäftsführer des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung. "Nach monatelangen intensiven politischen und medialen Diskussionen kann die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nun hoffentlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten." (afp/dpa/lko)
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