Der Bundesrat wünscht sich ein Verbot von Einweg-Versionen der elektronischen Zigarette. Die Produkte könnten "bauartbedingt weder erneut mit Liquid befüllt noch kann die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie im Hinblick auf die Ziele der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung wie auch andere kurzlebige Kleingeräte auf Batteriebasis sehr kritisch zu bewerten sind", heißt es in der Entschließung der Länderkammer vom Freitag.
Einweg-E-Zigaretten würden "vielfach nach dem Konsum über den Hausmüll entsorgt", gibt der Bundesrat weiter zu bedenken. "Bei einer nicht fachgerechten Entsorgung über den Hausmüll besteht neben dem Rohstoffverlust auch die Gefahr von Bränden durch die häufig enthaltenen Lithiumionen-Batterien."
Die Ländern fordern deswegen die Bundesregierung auf, "sich für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf EU-Ebene einzusetzen". Sie solle außerdem Maßnahmen prüfen, "um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg- E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten". Die Entsorgung im Hausmüll ist eigentlich nicht erlaubt; die Produkte müssen stattdessen, wie andere Elektro-Kleingeräte auch, zum Wertstoffhof gebracht oder im Handel zurückgegeben werden.
Einweg-E-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Um sie verbieten zu können, ist nach Auffassung der Länder eine Änderung der EU-Richtlinie zu Einwegkunststoffen nötig. Die Entschließung des Bundesrats für ein Verbot kam auf Initiative Bayerns zustande. © AFP
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