Die Bundesregierung hat angesichts der Diskussion über die Zulassung eines Oppositionskandidaten bei der Präsidentschaftswahl in Venezuela freie Wahlen gefordert und sich besorgt über Menschenrechtsverletzungen in dem südamerikanischen Land geäußert. "Venezuela leidet unter einer lang anhaltenden politischen und sozialen Krise", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Mittwoch in Berlin. "Insofern sind freie, faire und glaubwürdige Präsidentschaftswahlen und Parlamentswahlen der Schlüssel für eine friedliche und demokratische Zukunft Venezuelas und die Lösung der anhaltenden politischen Krise."

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Man sei besorgt angesichts von Berichten über anhaltende Menschenrechtsverletzungen und willkürliche Festnahmen im Umfeld der Opposition, ergänzte der Sprecher. Zu freien und fairen Präsidentschaftswahlen gehöre, dass diese unter ordentlichen Rahmenbedingungen stattfänden. Darauf hätten sich Regierung und Opposition Venezuelas im Abkommen von Barbados im Oktober 2023 ja eigentlich auch geeinigt. "Wir sehen jetzt mit Sorge, dass es da Rückschritte gibt bei der Umsetzung dieses Abkommens", kritisierte er. Sollten Vorwürfe vollumfänglich zutreffen, dass die Oppositionskandidatin Corina Yoris gezielt an der Registrierung gehindert worden sei, würde dies dem Abkommen eindeutig widersprechen.

Venezuelas Oppositionsbündnis will mit einem neuen Präsidentschaftskandidaten einen drohenden Ausschluss von der Wahl in vier Monaten verhindern. Als "provisorischen" Ersatz für die eigentliche Kandidatin Yoris, die bis Fristende nicht angemeldet werden konnte, habe man nun Edmundo González Urrutia registriert, teilte das Oppositionsbündnis Unidad Venezuela am Dienstag (Ortszeit) auf der Plattform X (früher Twitter) mit. Der Nationale Wahlrat (CNE) des von Präsident Nicolás Maduro autoritär regierten Landes hatte dem Bündnis eine Fristverlängerung gewährt, da Yoris nicht angemeldet werden konnte. Woran das lag, ist nicht geklärt. Bis zum 20. April können Kandidaten noch ausgetauscht werden.  © dpa

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